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Sanierungsfonds Hamburg 2020: Eisenbahnknoten Hamburg sichern – Erneuerung der Venloer Brücken

Mittwoch, 15.08.2012

Die Venloer Brücken westlich des Müggenburger Zollhafens an der S-Bahn-Station Veddel sind Teil der Eisenbahnverbindung Hamburg-Hannover/-Bremen. Aufgrund bereits seit 1904 bestehender Verträge muss die Stadt Hamburg Erneuerungen der Brücke in vollem Umfang selbst finanzieren. Ein grundsätzlicher Beschluss zum Erhalt der am Veddeler Wasserkreuz bestehenden Durchfahrten und der Erneuerung der Brücken liegt bereits aus vergangenen Jahren vor (vgl. Drs. 18/5198 und 19/1147), Erneuerungen der Niedernfelder sowie Müggenburger Durchfahrt sowie weiterer abgängiger Bauwerke wurden bereits durchgeführt.

Die Widerlager und Überbauten der vier Venloer Brücken stammen aus dem Jahre 1905. Bereits im Jahre 2006 hatte der damalige Senat mitgeteilt, dass ihre Schädigung soweit fortgeschritten sei, dass sie bis 2013 ersetzt sein müssten – entsprechende Vorsorge hatte der damalige Senat allerdings nicht getroffen. Es bestehen Schäden mit Risiken hinsichtlich der Standsicherheit, insbesondere in den Widerlagern und den Kammerwänden. Zudem beeinträchtigen weitere Mängel die Verkehrssicherheit der Bauwerke. In Betracht kommt nur eine Erneuerung der Venloer Brücken, die auch bereits durch die Deutsche Bahn AG (DB) angemahnt wurde.

Die Freie und Hansestadt Hamburg muss ihren vertraglichen Pflichten nachkommen, um den Bahnverkehr auf dieser zentralen Achse, die für die regionale und überregionale Verkehrsinfrastruktur von zentraler Bedeutung ist, nicht zu gefährden. Daher muss umgehend die weitere Förderung bzw. Finanzierung des Projektes sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund sollen aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 zunächst Mittel zur exakten Bedarfsbestimmung zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Bedarfsbestimmung muss auch auf die Belange des Hochwasserschutzes eingegangen werden. Die Gleise der Venloer Brücken überqueren die Hauptdeichlinie an der Harburger Chaussee. Das Niveau der Bahnstrecken liegt – anders als das der benachbarten S-Bahn-Gleise - bereits jetzt unter dem der angrenzenden Deichhöhen. Hier klafft im Hochwasserschutz noch eine letzte Lücke um die Elbinsel, die im Falle einer Sturmflut durch Sandsäcke geschlossen werden muss.

Zu berücksichtigen ist bei einer Erneuerung der Brücken auch die erhebliche Lärmbelastung, unter der der Stadtteil Veddel in besonderem Maße leidet („Dröhnen“). Diese ist so weit wie möglich zu reduzieren und beispielsweise der Einsatz der „Silent Bridge“-Technologie zur prüfen.

Nach einer ersten groben Kostenschätzung der DB nach dem Stand einer Vorplanung betragen die Gesamtkosten circa 39 Mio. Euro für die Variante als Fachwerkbrücke mit einer Stützweite von 70 m. Ein solcher Vorplanungsstand liefert hinsichtlich der Kostenhöhe noch keine exakten endgültigen Angaben; diese sind erst mit Vorliegen einer Haushaltsunterlage zu erwarten.

Nach den Grundsätzen des kostenstabilen Bauens ist eine belastbare Kostenunterlage Voraussetzung für eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bei einem derartigen Projekt. Die Kosten für die Fortführung der Planung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden von der DB mit rund 1,7 Mio. Euro beziffert. Hierzu sollte noch eine Reserve hinzugerechnet werden, so dass von einem Betrag in Höhe von 2,0 Mio. Euro auszugehen ist.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

1. Um das Projekt zügig voranzubringen, werden aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 Mittel in Höhe von 2,0 Mio. Euro zur Fortführung und Fertigstellung der Planung sowie zur Erstellung einer Haushaltsunterlage-Bau zur Verfügung gestellt. Dabei sind insbesondere auch die Belange des Hochwasserschutzes und der Lärmbelästigung zu berücksichtigen.

2. Der Senat wird gebeten, zeitgerecht über den Planungsstand zu berichten.