Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsfonds Hamburg 2020: Finanzielle Mittel für dringend notwendige Brandschutzmaßnahmen des Max-Kramp-Hauses bereitstellen

Donnerstag, 17.01.2019

Das Max-Kramp-Haus ist das Stadtteilzentrum in Duvenstedt. Jedes Jahr besuchen etwa 8.000 Besucherinnen und Besucher die ca. 30 Veranstaltungen und 35 Kurse des Hauses. Aufgrund der Vielfalt an Angeboten hat sich das Max-Kramp-Haus zu einem wichtigen kulturellen und sozialen Mittelpunkt für die Bürgerinnen und Bürger in den Walddörfern entwickelt.

Die Geschichte des Max-Kramp-Hauses begann 1961 mit dem Verein „Vereinigung Haus der Jugend Duvenstedt“, die vom späteren Namensgeber Max Kramp gegründet wurde. Die Stadt Hamburg stellte damals dem Verein das Erbpachtgrundstück am Duvenstedter Markt für 99 Jahre zur Verfügung. In vier Bauabschnitten 1966, 1975, 1980 und 2014 entstand das heutige Max-Kramp-Haus. Eigentümer ist die Vereinigung Duvenstedt e. V. Das Stadtteilzentrum erstreckt sich mittlerweile auf einer Nutzfläche von etwa 1.500 qm. Dazu gehören zwei große Säle mit je einer Küche, ein Konferenzraum, ein Pavillon sowie kleinere Räume. Neben den Kursen werden die Räumlichkeiten regelmäßig von einem Jugendtreff, einer Kita mit 25 Plätzen, einem Amateurtheater und einem Orchester genutzt. Auch der Regionalausschuss ist regelmäßig Gast im Haus.

Die attraktiven Angebote des Max-Kramp-Hauses sind vielfältig. Unter anderem gehören dazu regelmäßige sportliche oder tänzerische Kurse sowie Sprachkurse, auch zur Pflege der niederdeutschen Sprache. Zudem finden diverse Veranstaltungen in dem Stadtteilzentrum statt, die von den Bereichen Theater, Kabarett, Vorträgen bis hin zu Musikaufführungen reichen. Auch ist das Haus der Treffpunkt für den monatlichen Duvenstedter Salon mit Vorträgen, Lesungen und Gesprächskreisen um die Themenbereiche Kunst, Literatur, Musik, Philosophie, Geschichte, Theater und Museen. Das Max-Kramp-Haus kann darüber hinaus von allen Bürgerinnen und Bürgern für private Veranstaltungen gemietet werden.

Um die vielfältige Nutzung des Max-Kramp-Hauses als Stadtteilzentrum weiterhin zu gewährleisten, sind erhebliche bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes notwendig. Beispielsweise muss der Anbau eines notwendigen Treppenhauses im Massivbau an der Nordwestseite, sowie ein Treppenhaus am Haupteingang errichtet werden. Hinzu kommt der Neubau von Außentreppen als erster und zweiter Rettungsweg aus den Nutzungseinheiten Veranstaltungsraum und Trainingsraum. Ohne die Umsetzung der Maßnahmen darf die Kita im Gebäude nicht weiter betrieben werden und eine Nutzung des Trainingsraumes im Souterrain als Veranstaltungsraum wäre unzulässig. Die notwendigen baulichen Maßnahmen für dieses Vorhaben sind vom Bezirksamt Wandsbek, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, am 3. Juli 2018 genehmigt worden.

Für das Erlangen der Baugenehmigung wurde, neben vielen ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden, mit gut 9.000 Euro für Architekten- und Ingenieurleistungen und die notwendigen Unterlagen in Vorleistung gegangen. Zudem kann die Vereinigung Duvenstedt e. V. für die Durchführung dieser Maßnahmen finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 Euro einbringen. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme benötigt die Vereinigung Duvenstedt e. V. jedoch dringend finanzielle Unterstützung.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bezüglich der Baumaßnahmen zum Brandschutz des Stadtteilzentrums „Max-Kramp-Haus“ die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2019 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung aus 1. – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 460.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.6, Produktgruppe 221.01 „Steuerung und Service (D1)“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und

b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 221 „Steuerung und Service (D1)“, (Einzelplan 1.6) aus der Zentralen Sanierungsreserve Hamburg 2020 (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, Zentrale Finanzen) bereitzustellen und der Einrichtung als Zuwendung zukommen zu lassen,

3. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2 b genannten investiven Maßnahmen – den entsprechenden Kontenbereichen „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 1.6 aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“) die benötigten Ermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, und

4. der Bürgerschaft mit einer Kostenberechnung auf der Grundlage der Gliederung nach DIN 276 „Kosten im Bauwesen – Teil 1 – Hochbau“, mindestens 2. Gliederungsebene, unter Berücksichtigung der Grundsätze des Kostenstabilen Bauens, über die Kosten und Umsetzung der Maßnahme Ende 2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion