Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsfonds Hamburg 2020: Hamburger Clubs in Stand halten

Mittwoch, 25.11.2015

Hamburg profitiert von seiner lebendigen und vielseitigen Clubszene. Live-Music-Clubs sind für die Stadt unentbehrliche Einrichtungen, denn sie tragen zur Lebensqualität bei. Sie bereichern das kulturelle Angebot um eine bedeutende Facette, die auch zahlreiche Besucherinnen und Besucher in die Stadt lockt. In vielen Reiseführern und auf Internetportalen wird explizit auf die spannende Hamburger Clubszene hingewiesen. Seit 2010 existiert die „Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg“ (die sogenannte Clubstiftung), um diese Orte zu schützen und zu fördern. Die Club-Betreiberinnen und -Betreiber arbeiten mit großem Enthusiasmus, geraten aber durch die hohe Diskrepanz von Ausgaben und Einnahmen schnell in finanzielle Bedrängnis, wenn größere Investitionen anstehen.

Ihrem Stiftungszweck gemäß finanziert die Clubstiftung bislang überwiegend Projektanträge, die bewegliche Investitionsgüter (wie Boxen, Pulte, CD-Player oder Lichtkannen) beinhalten und somit eine Sicherheit bei Kreditausfall bieten. Dieser kaufmännische Ansatz stellt sicher, dass die Geräte im Notfall zur Refinanzierung aus dem Betrieb entnommen werden können. In der Regel sparen die Clubs durch derartige Investitionen hohe Technikleihgebühren (z.B. für Mischpulte), sodass die Raten- und Zinszahlungen wirtschaftlich darstellbar sind.

 

Die Finanzierung von baulichen Maßnahmen, insbesondere für Lärmschutz, sieht die Satzung vor, doch die Risiken liegen auf der Hand: Es entstehen keine adäquaten Sicherheiten bei Kreditausfall. Zudem ist mit derzeit 13 laufenden Darlehensprojekten und der begrenzten Finanzausstattung des Stiftungsvermögens die Clubstiftung derzeit an ihrer Leistungsgrenze, da die Satzung ein Kapitalerhaltungsgebot vorschreibt. Zudem würden die Vorstände bei Ausfall des Stiftungsvermögens mit ihren Privatvermögen haften.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dringend notwendige Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe sowie Baumaßnahmen der Hamburger Clubs aus Mitteln des „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ zu finanzieren. Dazu gehört zum Beispiel die Erneuerung der veralteten, nicht mehr den Hygienestandards entsprechenden Sanitäranlagen im weit über Hamburg hinaus bekannten „Uebel & Gefährlich“. Durch deren Sanierung kann auch der Wasserverbrauch deutlich gesenkt werden. Eine bauliche Erneuerung der Außenmauer des „Fundbureaus“ kann künftig besseren Schallschutz für die Umgebung gewährleisten. Im „Westwerk“ kann der desolate Grundzustand der Sanitäranlagen auf ein adäquates Niveau gehoben werden. Das Lichtsystem im „Westwerk“ ist über 20 Jahre alt und als Grundbeleuchtung der Halle unzureichend sowie ungeeignet, Exponate attraktiv zu präsentieren. Durch die Überalterung entspricht die Technik weder dem aktuellen Sicherheitsstandard noch der Energieeffizienz. Für eine bedarfsgerechte Sanierung der Lichttechnik sollen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Um den Betrieb der einzigartigen Musikspielstätte „MS Stubnitz“ nicht einzuschränken oder zu gefährden, ist eine Prüfung angezeigt, ob und wie die vergangenen Werftkosten für die Klasse-Erneuerung des Motorschiffs abgemildert werden können. Eine komplette Fassadenerneuerung des alteingesessenen Clubs „Logo“ bringt optischen Mehrwert für den Stadtteil. Das sehr bekannte, für viele Musikerinnen- und Musikerkarrieren bedeutsame „Molotow“ musste wegen des Abrisses der ESSO-Häuser in eine neue Spielstätte umsiedeln. In dieser muss dringend das Dach ausgebessert werden, da Wasser in die Gebäudesubstanz eindringt. Auch die Lüftungsanlage des Veranstaltungsraumes muss saniert und instand gesetzt werden.

Zur Finanzierung dieser beispielhaft genannten, sowie weiterer Bedarfe sollen Mittel aus dem Sanierungsfonds genutzt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bezüglich der Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe sowie Baumaßnahmen der Hamburger Clubs die jeweilige Höhe des konsumtiven bzw. investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung im Haushaltsjahr 2016 Mittel von insgesamt bis zu 150.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen dem Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.02 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und

b. für investive Maßnahmen dem Aufgabenbereich 251 des Einzelplans 3.3 aus der zentralen Investitionsreserve (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, Zentrale Finanzen)

bereitzustellen und den Hamburger Clubs als Zuwendung zukommen zu lassen.

3. außerhalb der bereitzustellenden Mittel von insgesamt bis zu 150.000 Euro zu prüfen, wie dem schwimmenden Live-Music-Club „MS Stubnitz“ finanziell bei seinen massiven Investitionen der jüngeren Vergangenheit geholfen werden kann. Dabei sind die offenen Fragen der Liegeplatzgenehmigung in der Hafencity sowie ein funktionierendes Betriebskonzept dieser Musikbühne mit einzubeziehen.

 

sowie
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarksw
  • Olaf Duge
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion