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Sanierungsfonds Hamburg 2020 – Historische Treppenanlage im Naturbad Stadtparksee wiederherstellen und Barrierefreiheit durch Sanierung der Ufermauer verbessern

Dienstag, 12.09.2017

Neufassung

Zahlreiche Hamburgerinnen und Hamburger nutzen in den warmen Sommermonaten das Naturbad Stadtparksee zum Schwimmen und zur Erholung. Das Bad mit naturbelassenem, gefiltertem Wasser verbindet Naturerlebnis, Entspannung und sportliche Aktivitäten im Freien für Groß und Klein. Abgetrennt durch eine Spundwand liegt jenseits des öffentlichen, von Bäderland betriebenen Freibades der zweite Teil des Stadtparksees, der für Wassersportaktivitäten, wie Kanufahren, Stand-up-Paddeln usw. genutzt wird. Auch die „weiße Flotte“ (Alsterdampfer) besucht regelmäßig den an das Freibad angrenzenden Teil des Stadtparksees.

Das Besondere des Stadtparksees ist seine Lage im Kreuzungspunkt der großen Parkachsen in Verbindung mit Erholung und Sport. Das 1937 eröffnete Freibad im Vorfeld der ehemaligen großen Stadthalle gehört zum zentralen Haupteingangsbereich des im Jahre 1914 in ersten Teilen eingeweihten Hamburger Stadtparks, einem großartigen Ensemble damals moderner und richtungsweisender Parkgestaltung, deren Konzept auch heute noch funktioniert und die überaus beliebt und überzeugend ist. Die Einmaligkeit der damaligen Gebäude wird heute noch aus den Resten der baulichen Anlagen, die sich rund um den Stadtparksee befinden, deutlich. Dort, wo sich heute eine Liegewiese im Osten des Stadtparksees befindet, besteht die Terrassenanlage der legendären Stadthalle – der damals größten Gaststätte Norddeutschlands, die von einer zum See herab abgestuften, geschwungenen Treppenanlage gerahmt wurde. Die Reste der im Krieg stark beschädigten Stadthalle wurden in den 1950er Jahren leider komplett abgetragen, die Ufermauer mit Treppenanlage blieb in Teilen kriegszerstört stehen. Geblieben sind Reste der Terrassen- und Maueranlagen, in denen sich heute auch Umkleideräume und Duschen für das Freibad befinden.

Ein provisorischer Holzsteg überwand viele Jahre die zerstörte Ufermauer und sicherte so die Erreichbarkeit zum hinteren Teil des Freibades, in dem sich die Umkleideräume befinden und der Schwimmerbereich liegt. Seit einigen Jahren kann jedoch der Steg, der einen stufenlosen Zugang zu den Umkleidekabinen, zum Schwimmerbereich und zu den hinteren Liegeflächen ermöglicht, wegen seiner Sanierungsbedürftigkeit nicht mehr genutzt werden. Damit kann der hintere Teil des Freibades nur über Treppen erreicht werden, was gerade für Menschen mit Behinderung oder Kinderwagen nur mit Mühen möglich ist.

Gemeinsam mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und Bäderland, die zusammen 135.000 Euro aufbringen (BUE: 85.000 Euro, Bäderland: 50.000 Euro), soll nun mit Mitteln aus dem Sanierungsfonds in Höhe von 200.000 Euro neben der Sanierung der Ufermauer und des Weges auch die historische Treppenanlage an der Ostseite wieder komplettiert werden. Damit wird ein Stück Geschichte Hamburgs wieder hergestellt und eine Wunde des Stadtparks geheilt. Aber auch die Verbesserung der Barrierefreiheit und der Gang direkt am See erhöhen die Attraktivität des Stadtparkbades um ein Vielfaches.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bezüglich der Sanierung der Ufermauer sowie der Wiederherstellung der historischen Treppenanlage an der Ostseite des Naturbades Stadtparksee die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2017 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 200.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 6.2, Produktgruppe 292.14 „Zentrale Programme NGE“, Produkt „ZP Aufwertung ö. Freiräume u. Kleingärten“ aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“) und

b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 292 Naturschutz, Grünplanung und Energie (Einzelplan 6.2) aus der Zentralen Sanierungsreserve Hamburg 2020 (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) unterjährig im Wege der Sollübertragung zur Verfügung zu stellen,

3. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b genannten investiven Maßnahmen – den entsprechenden Kontenbereichen „Kosten für Abnutzungen - Abschreibungen“ im Einzelplan 6.2 aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“) die benötigten Ermächtigungen im Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, und

4. der Bürgerschaft Anfang 2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Martin Bill
  • René Gögge
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion