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Sanierungsfonds Hamburg 2020“: Mehrbedarfe bei den Sanierungs-maßnahmen beim Planetarium Hamburg

Mittwoch, 27.11.2013

Das Planetarium in dem denkmalgeschützten ehemaligen Wasserturm im Stadtpark ist das Wahrzeichen des Stadtparks und ein Identifikationsmerkmal von ganz Hamburg. Es hat in den vergangenen Jahren eine beispiellos positive Entwicklung sowohl bei den angebotenen Inhalten als auch bei den Besucherzahlen genommen.

Für die Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Funktions- und Zukunftsfähigkeit des Planetariums Hamburg hat die Bürgerschaft bereits am 25.10.12 einstimmig beschlossen, im Haushaltsjahr 2012 aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel 9890.791.07) bis zu 5.678.000 Euro zur Verfügung zu stellen und hierfür und auf den Titel 3800.893.02 „Zuschüsse für Bauinvestitionen“ übertragen (s. Drs. 20/5509). Zusätzlich konnten 400.000 Euro Bundesmittel eingeworben werden. Der Gesamtbetrag von 6.078.000 Euro sollte zur Restaurierung des maroden Daches sowie für den Ausbau des Sockelgeschosses des Planetariums genutzt werden, wobei auf das – zwischenzeitlich erfolgreich sanierte – Dach 1.178.000 Euro entfallen und für den Sockelausbau 4.900.000 Euro veranschlagt wurden.

Der Sockelausbau stellt dabei eine zentrale infrastrukturelle Maßnahme für das Planetarium dar, das bislang nur ca. ein Drittel der Fläche seines Gebäude, des historischen Wasserturms im Stadtpark, nutzen kann. Durch ein Erschließen des auf Stadtparkniveau liegenden Sockels können neben Mitarbeiterbüros erstmals die für eine Kultureinrichtung wichtigen infrastrukturellen Einrichtungen einer Gastronomie, einer Verkaufsfläche und eines, z.B. für Schulklassen nutzbaren, Versammlungs- bzw. Seminarraums eingerichtet werden.

Nach Bewilligung der Mittel durch die Bürgerschaft konnte auf Basis der von den beauftragten Architekten erstellten Kostenberechnung, die von einem Ausreichen der von der Bürgerschaft bewilligten Mittel ausging, ein Bauantrag gestellt werden. Zielsetzung war neben der Baugenehmigung selbst auch die Ermittlung weiterer möglicher Kosten infolge behördlicher Auflagen, die aufgrund der Besonderheit des Gebäudes nicht gänzlich ausgeschlossen werden konnten. Zeitgleich wurde ein fachkundiger Bauherrenvertreter ausgewählt, der auch unter Berücksichtigung der Anforderungen der Drs. 20/6208 „kostenstabiles Bauen“ die bisherige Kostenberechnung überprüft hat.

Diese Überprüfung in Verbindung mit tatsächlich erteilten behördlichen Auflagen im Rahmen des Bauantragverfahrens sowie die errechnete verlängerte Bauzeit und damit Schließungsphase des Planetariums haben leider Mehrkosten ergeben. Diese wurden in einem Brief an die Präsidentin von der Kultursenatorin detailliert dargelegt (s. Drs. 20/9943).

Die baulichen Mehrkosten für den Sockelausbau – inklusive möglicher Einsparungen – belaufen sich nach aktualisierter Kostenberechnung auf 2.546.000 Euro. Die baulichen Gesamtkosten für den Sockelausbau inklusive der bereits bewilligten bzw. eingeworbenen Mittel in Höhe von 4.900.000 Euro betragen somit 7.446.000 Euro (4.900.000 Euro + 2.546.000 Euro). Diese erst jetzt berechneten Mehrkosten sind eine ärgerliche und zusätzliche Belastung für den Haushalt. Will man das Umbauprojekt als Ganzes jedoch nicht gefährden, ist eine Bewilligung weiterer Mittel letztlich erforderlich. Um zusätzliche Sicherungen gegen Kostensteigerungen einzubauen, wird dieses Projekt in das Monitoring des kostenstabilen Bauens gemäß den Regelungen in der Drs. 20/6208 einbezogen werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Im Haushaltplan 2013/2014 wird im Haushaltsjahr 2014 für die dargestellten Mehrbedarfe bei den Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Funktions- und

Zukunftsfähigkeit des Planetariums die Verpflichtungsermächtigung des Titels 03.3.3800.893.02 „Zuschüsse für Bauinvestitionen“ von 1.800.000 Euro um 2.546.000 Euro auf 4.346.000 Euro erhöht.

Die zusätzlich für das Planetarium benötigten Sanierungsmittel werden aus dem für 2015 in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Volumen des Sanierungsfonds bereitgestellt.

2. Von der unter 1. auf 4.346.000 Euro festgelegten Verpflichtungsermächtigung werden gemäß § 22 LHO 600.000 Euro gesperrt.

3. Der Senat wird ermächtigt, nach dem Bürgerschaftsbeschluss zur Überleitung des Einzelplans 3.3 in einen Auswahlbereich nach § 15a LHO (gemäß Drs. 20/9096), die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung ebenfalls überzuleiten. Dabei ist die Sperre gem. § 22 LHO zu beachten und sicherzustellen, dass die Verpflichtungsermächtigung ausschließlich für die Sanierung des Planetariums im Rahmen der heute aktuellen Leistungsbeschreibungen und damit verbundenen Kostenplanung verwendet wird.

4. Der Senat wird aufgefordert,

a) die Einhaltung des nunmehr gegebenen Finanzierungsrahmens unbedingt

sicherzustellen und planungs- und baubegleitend engmaschig zu überwachen;

 

b) den Umbau des Planetariums gemäß den Ausführungen der Drs. 20/6208

getrennt von der organisatorischen Durchführung der Vorhaben in das bestehende Baukosten-Monitoring des Senats einzubeziehen, das die Kosten und Zeitpläne von der ersten Mittelveranschlagung bis zur Inbetriebnahme im Blick behält;

 

c) der Bürgerschaft zeitgerecht über den Sach- und Planungsstand bei den

Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Funktions- und Zukunftsfähigkeit des Planetariums zu berichten und bei Erforderlichkeit, gem. § 36 LHO) die Freigabe der gesperrten Mittel durch die Bürgerschaft zeitgerecht zu beantragen.