Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsfonds Hamburg 2020: Parksport attraktiver machen und in frei zugängliche Beachvolleyball-Anlagen in jedem Bezirk investieren

Freitag, 20.01.2017

Parksport erfreut sich großer Beliebtheit bei den Hamburgerinnen und Hamburgern. Wohnortnah und kostenlos stehen Hamburgs Parks allen Menschen offen und laden ein, sich an der frischen Luft zu bewegen. Parksportangebote sollen in Hamburg systematisch erweitert und ihre Attraktivität für alle Sporttreibenden gesteigert werden.

Der Gewinn der Goldmedaille durch Hamburgs Beachvolleyballerinnen bei den olympischen Spielen in Rio de Janeiro hat viele Menschen in Hamburg und deutschlandweit begeistert. Dieser Erfolg ist durch eine bewundernswerte Leistung der Sportlerinnen möglich geworden und auch eine Auszeichnung für die Professionalität und die guten Trainingsbedingungen für den Beachvolleyball-Sport in Hamburg. Die Begeisterung für Beachvolleyball steigt stetig und ist nicht zuletzt ein Ausweis für eine richtige sportpolitische Schwerpunktsetzung. Neben Hockey, Rudern und Schwimmen ist Beachvolleyball eine Schwerpunktsportart des Olympiastützpunktes in Hamburg und wurde in den letzten Jahren intensiv gefördert. Auf dieser Erfolgsgeschichte wollen wir aufbauen, um Beachvolleyball nicht nur im Spitzensport, sondern auch im Breitensport in Hamburg stärker zu etablieren.

In jedem Hamburger Bezirk soll der Parksport, insbesondere durch eine frei zugängliche Beachvolleyball-Anlage, erweitert oder, soweit Beachvolleyball-Anlagen vorhanden sind, nach einheitlichem Standard ertüchtigt werden. Die Ermittlung der geeigneten Standorte soll durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS) gemeinsam mit den Bezirken und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) erfolgen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht:

1. bezüglich der Baumaßnahmen für Parksportanlagen, insbesondere Beachvolleyballfelder, die jeweilige Höhe des konsumtiven bzw. investiven Anteils der Maß-nahmen zu ermitteln, und

2. abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 Ermächtigungen, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis 180.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen auf den Einzelplan 1.2, Produktgruppe 208.05 „Zentrl. Programm bez. Sportstättenbau“ Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“, aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Ein-zelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Globale Mehr-/Minderkosten“) und

b. für investive Maßnahmen auf den Einzelplan 1.2, Aufgabenbereich 208 „Wirtschaft, Bauen und Umwelt (BA Mitte)“, im Investitionsprogramm „BS invest. Mittel 2017“ aus dem Investitionsprogramm „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) zu übertragen sowie

3. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b genannten investiven Maßnahmen – dem Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ (Einzelplan1.2, Produktgruppe 208.05 „Zentrl. Programm bez. Sportstättenbau“) aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich „Zentrale Finanzen“ Produktgruppe 283.02, „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Kosten für Abnutzung – Abschreibungen“ die benötigten Ermächtigungen zu übertragen, und

4. der Bürgerschaft über den Sach- und Planungsstand beim Bau bzw. bei der Ertüchtigung von Parksportanlagen, insbesondere Beachvolleyballfeldern, bis Ende 2017 zu berichten.

 

sowie
  • Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • Martin Bill
  • René Gögge
  • Murat Gözay (GRÜNE) und Fraktion