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Sanierungsfonds Hamburg 2020 – Planungsmittel für das Eidelstedter Bürgerhaus

Donnerstag, 09.10.2014

Im Zentrum von Eidelstedt gehört das Eidelstedter Bürgerhaus inzwischen zu den ältesten Gebäuden und prägt den Stadtteil auch aufgrund seiner besonderen Lage auf dem Bürgerplatz. 1887 als Schulneubau an der Elbgaustraße (früher Luruper Weg) mit vier Klassenräumen, zwei Lehrerwohnungen und einem Stall erbaut, kamen im Laufe der Jahre (1897) der Westflügel, (1900) der Ostflügel und weitere Räume (1929) hinzu. Aufgrund von Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg musste das Gebäude, zunächst provisorisch, wieder aufgebaut werden. Erst 1950 waren alle Gebäude wieder hergerichtet. Als 1980 der Schulbetrieb eingestellt wurde, sollte das Gebäude abgerissen werden. Engagierte Bürgerinnen und Bürgern verhinderten dies, und seit dem 15. Oktober 1980 wird das Gebäude unter dem Namen „Eidelstedter Bürgerhaus“ als Stadtteilkulturzentrum vielseitig genutzt.

Heute finden hier neben vielen kulturellen Veranstaltungen auch die Elternschule und das Heimatmuseum statt. Durch die intensive Nutzung, sei es durch Veranstaltungen, Beratungen und Vermietungen, ergeben sich erhebliche Abnutzungen. Um das Bürgerhaus auch in Zukunft als Treffpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger erhalten zu können, sind Sanierungsmaßnahmen notwendig.

Bislang wurden verschiedene Einzelgutachten erstellt: der Hamburger Energiepass zur Energiebilanz des Gebäudes (2002), ein Bericht über den Dachaufbau und eine statische Berechnung der Dachdecke (2004), eine Bewertung von Rissen an den Außenwänden (2005) und eine Einschätzung der Gebäudesubstanz durch die Baubehörde (2006). Darüber hinaus wurde im April 2002 im Zuge des Fahrstuhlanbaus der Aufbau des Dachs und der Böden untersucht. Außerdem wurde 2005 von „Planen und Bauen Hamburg“ ein Gutachten über die Dach- und Bodensanierung erstellt.

Zur Sanierung des Bürgerhauses ist ein Gesamtgutachten notwendig, das auf den Untersuchungen der Vorjahre aufbauen kann und weitere bauliche und sanierungsrelevanten Aspekte einbeziehen müsste sowie eine gutachterliche Betrachtung der Entwicklungsperspektive für das Bürgerhaus. Auf Grundlage eines solchen Gesamtkonzepts können die Kosten gemäß den Grundsätzen des kostenstabilen Bauens ermittelt und entsprechende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Sanierungskosten müssten in einem Folgeantrag bewilligt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen,

1. Im Haushaltsjahr 2014 werden aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel 9890.791.07) einmalig 100.000 Euro für Planungsmittel des Eidelstedter Bürgerhauses zweckgebunden zur Verfügung gestellt und auf den im Epl. 1.4 neu einzurichtenden Titel 01.4.1431.526.01 „Sanierungsfonds 2020 - Mittel zur Sanierung des Eidelstedter Bürgerhauses – Gutachten“ übertragen.

2. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft zeitnah und unter Einschluss einer Kostenberechnung auf der Grundlage der Gliederung nach DIN 276 „Kosten im Bauwesen – Teil 1: Hochbau“, mindestens 2. Gliederungsebene, unter Berücksichtigung der Grundsätze des kostenstabilen Bauens, über die Kosten der Sanierung des Eidelstedter Bürgerhauses zu berichten.