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Sanierungsfonds Hamburg 2020: Planungsmittel für den Neubau des Jugendzentrums Großlohe bereitstellen

Freitag, 23.11.2018

Das Haus der Jugend Großlohe im Großlohering 52f (seit seiner Entkommunalisierung: Jugendzentrum Großlohe / JUG) teilt sich ein Gebäude mit einer Kindertagesstätte der Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH (Großlohering 52e). Die Kita ist im Erdgeschoss, der Jugendclub, der von einem freien Träger der Jugendhilfe für das Bezirksamt Wandsbek betrieben wird, im Obergeschoss. Bei dem Gebäude (Montagebau) besteht sehr großer Sanierungsbedarf, es gilt als marode.

Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt (Verwaltungsvermögen Sonstiges) und ist jeweils den Elbkindern und dem Bezirksamt Wandsbek bzw. dem Betreiber des JUG (Voll in Bewegung e.V.) zur unentgeltlichen Nutzung überlassen.

Die Elbkinder planen, das Gebäude ab 2020 durch einen Neubau zu ersetzen. Während der Neubau der Kita vom Betreiber Elbkinder aus anteiligen Kita-Entgelten erfolgt, sind die Mittel für einen Neubau des Jugendclubs mit der zeitlichen Perspektive, die die Elbkinder für ihren Neubau vorgeben, nicht gesichert. Die Planungen für den Neubau der Kita und des Jugendclubs drohen so auseinanderzulaufen. Favorisiert werden dabei separate Häuser für jeweils Kita und Jugendclub.

In einem ersten Schritt soll zunächst die Planung konkretisiert werden, um im Ergebnis eine nach DIN 276 belastbare Kostenunterlage zu erhalten. Die Planungen sind dabei eng mit der Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH abzustimmen.

Der Erhalt des Jugendzentrums Großlohe ist für die sozialräumliche Entwicklung des Quartiers Großlohe von herausragender Bedeutung; die antragstellenden Fraktionen möchten die Bemühungen des Bezirks gerne unterstützen – zunächst mit Planungsmitteln, in einem zweiten Schritt auch mit der Unterstützung bei der konkreten Neubauinvestition.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. ein Neubaukonzept für das Jugendzentrum Großlohe in Auftrag zu geben. Zu diesem Zweck werden im Haushaltsjahr 2019 für Planungskosten insbesondere zur Ermittlung der Neubaukosten – konkret für die Leistungsphasen 1 - 4 der HOAI (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) – insgesamt bis zu 100.000 Euro aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich Globale Mehrkosten) zur Verfügung gestellt und auf den Einzelplan 1.6, Aufgabenbereich 223 „Soziales, Jugend und Gesundheit“, Produktgruppe 223.03 Jugend- und Familienhilfe, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ übertragen.

2. für die Umsetzung des Neubaukonzepts in den Haushaltsjahren 2019/2020 darüber hinaus Sanierungsmittel im Umfang von bis zu 1.400.000 Euro zu reservieren, sofern die Finanzierung insgesamt gesichert ist,

3. der Bürgerschaft zeitnah nach Vorlage einer HU-Bau mit einer Kostenberechnung auf der Grundlage der Gliederung nach DIN 276 „Kosten im Bauwesen – Teil 1 – Hochbau“, mindestens 2. Gliederungsebene, unter Berücksichtigung der Grundsätze des kostenstabilen Bauens, über das Neubaukonzept für das Jugendzentrum Großlohe zu berichten und darzulegen, in welcher Höhe bis maximal 1.400.000 Euro Mittel aus dem Sanierungsfonds bei konsumtiven Bedarfen bzw. der Zentralen Sanierungsreserve bei investiven Bedarfen zusätzlich zu Mitteln aus dem Bezirk zur Realisierung der Maßnahme benötigt werden, sowie diese von der Bürgerschaft einzuwerben.

 

sowie
  • Anna Gallina
  • Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • Murat Gözay
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion