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Sanierungsfonds Hamburg 2020 – Planungsmittel für die Sanierung der alten Druckerei in der JVA Fuhlsbüttel

Montag, 08.05.2017

Im Zuge der in der 20. Legislaturperiode beschlossenen Neustrukturierung des Justizvollzugs, mit der Verlagerung des Frauenvollzugs von der JVA Hahnöfersand in die JVA Billwerder und dem Ausbau des offenen Vollzugs in der JVA Glasmoor, wurde beschlossen, nicht mehr genutzte Flächen einer Wohn- bzw. Gewerbenutzung zuzuführen. Damit soll langfristig ein neuer Stadtentwicklungsraum in Fuhlsbüttel geschaffen werden.

Auf einer dieser Flächen befindet sich das Haus 3 der JVA Fuhlsbüttel, in dem derzeit Teile der Verwaltung der JVA untergebracht sind. Zur dauerhaften Weiternutzung des Hauses ist eine umfassende Sanierung erforderlich, insbesondere im Hinblick auf brandschutztechnische Belange. Wegen denkmalschutzrechtlicher Auflagen dürfte es sich um eine sehr kostenintensive Baumaßnahme handeln. Deshalb soll die alte Druckerei der Anstalt, die als solche nicht mehr genutzt wird, künftig als Verwaltungsgebäude genutzt werden. Sie befindet sich im Sicherheitsbereich der JVA und damit in dem Geländeteil, der in jedem Fall weiter durch den Vollzug genutzt werden wird. Die Kosten für die erforderlichen Baumaßnahmen dürften dabei unter den Kosten für die Sanierung des Hauses 3 liegen. Nach derzeitiger Einschätzung ist mit Gesamtkosten von mindestens fünf Millionen Euro für die komplette Verlagerung der Verwaltung zu rechnen. In einem ersten Schritt sollen nach den Prinzipien des kostenstabilen Bauens Planungsmittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ bereitgestellt werden, um die Sanierung der Druckerei solide planen und projektieren zu können.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. Planungskosten für die „Sanierung der Druckerei der JVA Fuhlsbüttel“ im Haushaltsjahr 2017 aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“) in Höhe von bis zu 500.000 Euro zweckgebunden auf den Einzelplan 2, Produktgruppe 236.01 „Justizvollzug“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ zu übertragen; und

2. der Bürgerschaft zu den Beratungen über den Haushaltsplanentwurf 2019/2020 darzustellen, welche konkreten konzeptionellen Überlegungen für die Folgenutzung der freiwerdenden Liegenschaften insbesondere für den Wohnungsbau unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes bestehen. Ziel ist es, langfristige Entwicklungslinien für das gesamte Gelände aufzuzeigen. Auf dieser Grundlage werden von der Bürgerschaft weitere Beschlüsse über den Projektfortgang getroffen.

 

sowie
  • Dr. Carola Timm
  • Olaf Duge
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion