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„Sanierungsfonds Hamburg 2020“ – Planungsmittel zur Sanierung des Bergedorfer Schlosses

Mittwoch, 26.03.2014

Das Bergedorfer Schloss aus dem frühen 13. Jahrhundert ist die einzige heute noch vollständig erhaltene Burganlage in der Stadt Hamburg. Unter seinem Dach ist das Museum für Bergedorf und die Vierlande beheimatet. Die geschichtsträchtigen Räumlichkeiten bieten nicht nur ein prächtiges Ambiente für Trauungen und andere Feierlichkeiten, sondern das Bergedorfer Schloss verfügt in der Bevölkerung über ein hohes Identifikationspotential. In Folge von Witterungseinflüssen sind am Gebäude zum Teil erhebliche Schäden aufgetreten und durch zahlreiche Umbauarbeiten wurde nicht nur das Aussehen der ehemaligen Festung ständig verändert, sondern es wurde auch immer wieder in die Bausubstanz eingegriffen.

Wie in der Sitzung am 02.12.2013 des Fachausschusses für Sport, Kultur und Schule der Bezirksversammlung Bergedorf dargelegt wurde, sind im Rahmen einer 2012 durchgeführten Bauwerksuntersuchung umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe festgestellt worden, die sich einer ersten Grobkostenschätzung zufolge auf rd. 2,9 Mio. Euro bezifferten. Zwar war 2001 bereits mit damals rd. 3,5 Mio. DM eine Grundinstandsetzung des Bergedorfer Schlosses vorgenommen worden, diese umfasste allerdings nur Teilbereiche der Mauerwerksfassaden, des Daches sowie der Holzbauteile und diente der Werterhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes.

Damit jedoch Hamburgs einziges Wasserschloss nicht verfällt und für eine kulturelle Nutzung zukünftig zur Verfügung steht, kann und darf eine Sanierung nicht aufgeschoben werden. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 – 4 der HOAI (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) zur Sanierung des Bergedorfer Schlosses werden gemäß einer Schätzung der HGV insgesamt 300.000 Euro brutto betragen. Die in der Honorarermittlung dargestellten Baukosten basieren auf der Bauwerksuntersuchung der IMPF aus dem Jahr 2012 und beinhalten die Baupreis-indexsteigerungen bis einschl. 2014. Erst nach Vorlage einer HU-Bau mit einer Kostenberechnung (Gliederung nach DIN 276 „Kosten im Bauwesen – Teil 1 – Hochbau“, mindestens 2. Gliederungsebene), wird die Bürgerschaft über eine Bewilligung weiterer Sanierungsmittel entscheiden können. Die Grundsätze des kostenstabilen Bauens (Drs. 20/6208) sind aufgrund der gemachten Erfahrungen mit Kostensteigerungen auch bei Sanierungsprojekten unbedingt einzuhalten.

 

 

 

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Für Planungskosten zur Ermittlung der Sanierungskosten des Bergedorfer Schlosses werden für die Leistungsphasen 1 – 4 der HOAI (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) insgesamt 300.000 Euro aus dem Titel 9890.791.07 „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ zur Verfügung gestellt und auf einen noch einzurichtenden Titel des sachlich zuständigen Kapitels 1731 übertragen.

2. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft zeitnah nach Vorlage einer HU-Bau mit einer Kostenberechnung auf der Grundlage der Gliederung nach DIN 276 „Kosten im Bauwesen – Teil 1 – Hochbau“, mindestens 2. Gliederungsebene, unter Berücksichtigung der Grundsätze des kostenstabilen Bauens, über die Kosten der Sanierung des Bergedorfer Schlosses zu berichten.