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„Sanierungsfonds Hamburg 2020“: Sanierung Bühnenbereich des Helmssaales / Harburger Theater

Montag, 17.12.2012

Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014

Einzelplan 3.3

 

Der Harburger Helmssaal bzw. das Harburger Theater bildet seit 1955 zusammen mit dem Helms-Museum eine bauliche Einheit und Theatersaal und Museum bilden seit der Nachkriegszeit das kulturelle Zentrum des Bezirks. Sie sind in hohem Maße identitätsstiftend, nicht nur für die Harburger Bevölkerung, sondern auch weit über die Hamburger Grenzen hinaus in das niedersächsische Umland.

Seit zehn Jahren bespielt die Stäitsch Theaterbetriebs GmbH, die gleichzeitig das Altonaer Theater und die Hamburger Kammerspiele betreibt, das Theater überaus erfolgreich. Gleichzeitig ist das Harburger Theater bzw. der Helms-Saal eine wichtige Spielstätte für das Ohnsorg-Theater, das Volkstheater De Nedderdütsche oder die Musikgemeinde Harburg. Zudem finden hier regelmäßig Lesungen, Tagungen, Vortragsveranstaltungen, Konzerte, Ballettaufführungen sowie Schulkonzerte und Schultheateraufführung statt. Das Bezirksamt Harburg verleiht im Saal jährlich den Integrationspreis des Bezirks, Rotary und Lions-Clubs sowie andere regionale und überregionale Veranstalter organisieren hier regelmäßig Benefizveranstaltungen, und nicht zuletzt nutzt das Helms-Museum den Saal vor allem für seine Ausstellungseröffnungen. Die außerordentliche Akzeptanz des Harburger Theaters spiegelt eindrucksvoll auch die stets wachsende Zahl von inzwischen rund 1.400 Theater-Abonnenten und gut 25.000 Besuchern pro Jahr wider.

Die Nutzbarkeit des Theatersaals stößt aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit des Bühnentraktes allerdings seit einiger Zeit an technische Grenzen. Seit Inbetriebnahme des Helmssaals im Jahr 1955 fanden keine nennenswerten baulichen Veränderungen statt. Räumlich wie technisch befindet sich das Theater daher auf dem Stand der Nachkriegszeit. Die Anforderungen an die Nutzung sind jedoch seither stark gestiegen. Die Bühne und ihre gesamte Ton-, Licht- und Aufzugtechnik genügen nicht mehr den modernen Ansprüchen eines Veranstaltungssaales. Da Bühne und Saal ausschließlich von Dritten bespielt werden, müssen Größe und technische Ausstattung der Bühne mit den Bedürfnissen und Gegebenheiten der Nutzerinnen und Nutzer kompatibel sein. Der vorhandene Bühnenraum im Helmssaal ohne Seiten- oder Hinterbühnenbereich ist aber deutlich kleiner als vergleichbare Spielstätten und bleibt auch hinter den Gegebenheiten moderner Stadtteilkulturzentren zurück. So müssen Kulissen daher stets aufwändig modifiziert oder von vornherein modular entworfen werden, Schauspielerinnen und Schauspieler können nur beengt agieren, Chöre und Orchester können nur in reduzierter Besetzung auftreten.

Die aufwändigen Anpassungsarbeiten an die beengten Räumlichkeiten führen zu verlängerten Planungs- und Aufbauzeiten, während derer der Saal nicht anderweitig nutzbar ist. So kann der Raum in dieser Zeit nicht einmal tagsüber für Vortragsveranstaltungen genutzt werden, da das Bühnenbild zwangsläufig den Bühnenraum weitgehend ausfüllt und nicht in einen Hinter- oder Seitenbereiche verschoben werden kann.

Die Sanierung, Erweiterung und Modernisierung des Bühnenbereichs sind daher dringend erforderlich. Nur durch die Vergrößerung der Theaterbühne, die Erweite-rung der Hinterbühne und die Hinzugewinnung von seitlichen Flächen bei gleichzeitiger Modernisierung der notwendigen technischen Einrichtung wird der Helmssaal auch zukünftig in der Lage sein, seiner Rolle als zentrale Spiel- und Veranstaltungsstätte im Bezirk Harburg adäquat gerecht zu werden. Entsprechende qualifizierte Kostenschätzungen liegen bereits vor, die einen Gesamtbedarf von 2,15 Mio. Euro ermittelt haben.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Für die dringend notwendige Sanierung und Modernisierung des Bühnentraktes des Harburger Theaters werden im Haushaltsplan 2013/2014, Haushaltsjahr 2013, 2.150.000 Euro aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel 9890.791.07) zur Verfügung gestellt und auf den Titel 3920.893.01 „Zuschüsse für Baumaßnahmen“ übertragen.

 

2. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft zeitgerecht über die Sanierungsmaßnahme Harburger Helmssaal zu berichten.