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Sanierungsfonds Hamburg 2020: Sanierung der Hasse-Aula: Barrierefreiheit herstellen – Denkmalschutz gewährleisten – Saal verstärkt für die Öffentlichkeit zugänglich machen

Mittwoch, 20.11.2019

Die Hasse-Aula liegt im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Bergedorf-Süd, das 2011 mit einer Laufzeit bis 2020 festgelegt wurde. Das Gebäude, zu dem auch eine Turnhalle gehört, wurde 1909 als Teil der damaligen Bergedorfer Stadtschule errichtet. Die Hasse-Aula diente über einen langen Zeitraum als zentraler Veranstaltungsort in Bergedorf. Seit 2015 steht der Gebäudekomplex unter Denkmalschutz. Aula und Turnhalle werden überwiegend von der Rudolf-Steiner-Schule Bergedorf genutzt und zurzeit an etwa 15 Wochenenden im Jahr von Bergedorfer Vereinen und Gruppierungen angemietet. Aufgrund ihrer besonderen Akustik gibt es ein starkes Interesse, die Hasse-Aula auch für klassische Konzerte zu nutzen. Gern würden die Veranstalter der Bergedorfer Musiktage diesen Ort in ihr Programm einbinden, wenn die Voraussetzungen gegeben wären. Mit Mitteln des Sanierungsfonds gibt es die Chance, diesen historischen Veranstaltungsort zu erhalten und für die Zukunft herzurichten.

Die Sanierung und barrierefreie Umgestaltung der Hasse-Aula sind als RISE-Maßnahme im Integrierten Entwicklungskonzept Bergedorf-Süd vorgesehen. Ziel ist es, die Hasse-Aula weiter für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sie für mehr Veranstaltungen – Bergedorfer Musiktage, Kinder-Theater, Sportveranstaltungen etc. – zu nutzen. Ein großes Hindernis zu diesem Ziel ist die fehlende Barrierefreiheit, weil die Aula nur über zwei Treppen zugängig ist. Zahlreiche Um- und Anbauten der vergangenen Jahrzehnte haben den ursprünglichen Zustand des Gebäudes verblassen lassen. Zum Erhalt und zur Neubelebung ist es notwendig, die Aula denkmalgerecht und barrierefrei herzurichten. Deshalb sind umfangreiche Baumaßnahmen nötig: Sichtbarmachung der ursprünglichen Gewölbeform und originale Anpassung der Wände im Innenraum der Aula, Wiederherstellung der Jugendstilfassade, Bühnentechnikerneuerung, Renovierung der im Jahr 1909 vom Orgelbauer Ernst Röver erbauten Orgel, Modernisierung der Turnhalle, neuer Anbau mit Personenaufzug für die Aula, Behinderten-WC, Foyer, Garderobe und Umkleideräume für Künstlerinnen und Künstler.

Die durch das Bezirksamt Bergedorf ermittelten Kosten unter der Berücksichtigung der Varianz des Kostenstabilen Bauens betragen 4.010.000 Euro.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat zur Förderung der Maßnahme RISE-Mittel in Höhe von 2.005.000 Euro in Aussicht gestellt. Der Schulverein der Rudolf-Steiner-Schule wird Eigenmittel in Höhe von 500.000 Euro einbringen. Aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes konnten für die Erneuerung der Fassade 449.000 Euro eingeworben werden.

Beantragt sind darüber hinaus 150.000 Euro bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, 50.000 Euro bei der Stiftung Denkmalschutz Hamburg, 30.000 Euro bei der Stiftung Denkmalpflege Hamburg, 106.000 Euro beim „Denkmalprogramm Orgeln“ und 120.000 Euro bei der Aktion Mensch. Spendeneinnahmen in Höhe von 100.000 Euro werden erwartet. Ebenfalls wird eine Zuwendung über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz angestrebt.

Die Finanzierungslücke in Höhe von 500.000 Euro soll über den Sanierungsfonds Hamburg 2020 gedeckt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für die Sanierung der Hasse-Aula die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2019 – abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 500.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 3.1 in der Produktgruppe 243.01, aus dem Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich Globale Mehrkosten) und

b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 243 aus veranschlagten Bauinvestitionen für Schulen in freier Trägerschaft und gegebenenfalls ergänzend aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“)

bereitzustellen

3. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. beschriebenen Maßnahme – dem entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ der Produktgruppe 243.01 des Einzelplans 3.1 aus dem Kontenbereich „Sonstige Kosten“ der Produktgruppe 283.02 des Einzelplans 9.2, die benötigten Ermächtigungen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu übertragen,

4. die Zuwendung nach 2.-3. von einer erfolgten Verständigung zwischen dem Rudolf Steiner Schulverein Bergedorf e. V. mit dem Bezirksamt Bergedorf über die Modalitäten der zukünftigen außerschulischen Nutzung der Hasse-Aula abhängig zu machen, sowie

5. der Bürgerschaft über den Umsetzungsstand zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm und Fraktion (GRÜNE)