Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsfonds Hamburg 2020: Sanierung der Studierendenwohnheime konsequent fortsetzen

Mittwoch, 21.12.2016

Hamburg ist als Universitätsstadt ein Ort mit hoher Strahlkraft. Neben den hiesigen Abiturientinnen und Abiturienten kommen aus der Bundesrepublik und der gesamten Welt junge Menschen in die Hansestadt, um an einer der Hamburger Hochschulen mit ihrem breiten Studienangebot ein Hochschulstudium aufzunehmen.

Diesen Studierenden ein unkompliziertes und erfolgreiches Studieren zu ermöglichen, ist ein wichtiges Anliegen der Regierungskoalition. Eine der wichtigsten Fragen ist gerade in unserer Stadt die Frage des bezahlbaren Wohnraums. Das Hauptinstrument, mit dem diesem Bedarf begegnet wird, ist der studentische Wohnungsbau, durchgeführt vom Studierendenwerk Hamburg und einer Reihe freier Träger.

In 23 Wohnanlagen hält alleine das Studierendenwerk derzeit insgesamt 3.952 Wohnplätze verteilt auf das gesamte Stadtgebiet vor, weitere 391 sind in der HafenCity und in Bergedorf in Planung. Hierdurch wird der studentische Wohnungsmarkt spürbar entlastet. Über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) werden sowohl der Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende gefördert, als auch Mietzuschüsse für Wohnraum in mehreren Stadtteilen zur Verfügung gestellt.

Neben der Schaffung neuer Wohnplätze ist jedoch ebenso die Instandhaltung und Anpassung an moderne Anforderungen der bestehenden Wohnanlagen elementar. Durch Modernisierung der Einrichtung kann die Lebensqualität der Studierenden verbessert, durch energetische Sanierung der Energieverbrauch gesenkt werden, ein mit Blick auf die Betriebskosten sowohl wirtschaftlich als auch zur Begegnung des Klimawandels sinnvolles Unterfangen.

Bereits im letzten Doppelhaushalt 2015/2016 wurden die der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) im Einzelplan 3.2, Produktgruppe 248.01 „Infrastruktur für Studierende und BAföG“, zur Verfügung stehenden Mittel zur Bezuschussung von Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen inklusive energetischer Sanierung per Bürgerschaftsbeschluss um 500.000 auf 1.000.000 Euro pro Haushaltsjahr verdoppelt (vgl. Drs. 20/13943). Um das Tempo der Modernisierung der Studierendenwohnheime aufrechterhalten zu können, sollen auch für den kommenden Doppelhaushalt 2017/2018 Mittel aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 bereitgestellt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz im Einzelplan 3.2, Produktgruppe 248.01 „Infrastruktur für Studierende und BAföG“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wird zweckgebunden jeweils um 500.000 Euro für die Bezuschussung von Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen einschließlich energiesparender Maßnahmen in den Studierendenwohnheimen des Studierendenwerks Hamburg und der gemeinnützigen Träger erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz im Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Sanierungsfonds 2020“ um jeweils 500.000 Euro abgesenkt. Die Mittel sind übertragbar.

2. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft spätestens bis zum ersten Quartal 2019 über Sachstand und Fortschritt zu berichten.

 

sowie
  • Dr. Carola Timm
  • Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion