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Sanierungsfonds Hamburg 2020: Sanierung des Gebäudes der Patriotischen Gesellschaft von 1765

Montag, 26.08.2013

Das Haus der Patriotischen Gesellschaft ist eines der bedeutenden Baudenkmäler Hamburgs. Es befindet sich im Stadtzentrum an der Trostbrücke – dort, wo fast 600 Jahre lang das Hamburger Rathaus gestanden hat, bis es zur Eindämmung des Feuers während des Großen Brandes im Mai 1842 gesprengt werden musste.

1843 beschloss der Rat der Stadt, der 1765 gegründeten Patriotischen Gesellschaft das 980 qm große Grundstück am Nikolaifleet für einen Neubau zu übereignen. Der 1844 ausgeschriebene Wettbewerb für den Bau eines neuen Vereinshauses machte das Selbstverständnis der Patriotischen Gesellschaft deutlich: Es sollte eine „an-gemessene, würdige und unserer Stadt auch äußerlich zur Zierde gereichende Stätte errichtet werden, in der die wissenschaftlichen, künstlerischen, gewerblichen und gemeinnützigen Bestrebungen vereinter Bürger […] einen Mittelpunkt des Wirkens würden finden können. Im Sommer 1844 begannen die Arbeiten an dem von

Theodor Bülau entworfenen Haus, einem viergeschossigen Mauerwerksbau mit Kontorflächen über Geschäftslokalen im Keller und einem vorgestellten Saalbau mit darunter befindlichen Ladenflächen zur Vermietung. Am 1. Dezember 1847 wurde das Haus, dessen Fassaden „bei der Anordnung des ganzen Baus auf Dauerhaftigkeit ohne Putz und Bewurf“ ausgeführt werden und dessen Baustil Anklänge an umgebende Speicher- und Wohnbauten zeigt, eingeweiht.

Das Haus war fast ein halbes Jahrhundert lang Ort wichtiger politischer Entscheidungen. Erst 1898 zog die Bürgerschaft aus dem Haus der Patriotischen Gesellschaft in das neu erbaute Hamburger Rathaus um. 1923 übernahm der Überseeclub das Gebäude im Nießbrauchrecht mit dem Recht, Um- und Aufbauten vornehmen zu dürfen. Im Juni 1923 wurde das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. 1924 erfolgten nach Plänen der Architekten Klophaus & Schoch, Dyrssen und Averhoff eine Erhöhung des Gebäudes um vier Geschosse sowie ein grundlegender Umbau und eine Neugestaltung des Innenbereichs.

In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1943 wurde das Haus bei einem Bomben-angriff weitgehend zerstört. Die unteren Geschosse brannten aus. Der Wiederaufbau ab 1949 unter der Leitung des Architekten Friedrich R. Ostermeyer verfolgte das Ziel einer „schlichten und funktionalen Gestaltung“. Gesimse und Dachaufbauten wurden reduziert, die Fenster erstmals weiß gefasst, die Paternoster zu Aufzügen umgebaut und das zentrale Treppenhaus des Saalbaus grundlegend verändert.

Inzwischen ist das Gebäude stark renovierungsbedürftig. Die Patriotische Gesellschaft hat deshalb in 2012 ein Entwicklungskonzept „Bewahren und Weitererzählen – die Reintegration des Patriotischen Gebäudes in die Stadt“ in Auftrag gegeben. Danach belaufen sich die erforderlichen Sanierungs- und Instandsetzungsmaß-nahmen insgesamt auf ca. 9 Mio. Euro.

Besonders vordringlich sind aktuell die Grundsanierung des Kellerbereiches, der Grundsiele und des Hochwasserschutzes, die Fertigstellung der Sanierung der Backstein- und Natursteinfassaden, des Innenhofes und die Erneuerung der Holzfenster aus der Wiederaufbauzeit. Die Kosten hierfür betragen nach der Kostenschätzung von Architekten ca. 2,3 Mio. Euro.

Zum Erhalt des für Hamburg historisch wertvollen Gebäudes der Patriotischen

Gesellschaft sollen entsprechend Mittel in Höhe von 2,3 Mio. Euro aus dem

„Sanierungsfonds Hamburg 2020“ zur Verfügung gestellt werden.

Die finanzielle Förderung soll in mehreren Teilschritten erfolgen und Grundlage sein, um für die weiteren Sanierungsmaßnahmen private Förderung und Spenden zu ermöglichen und zu initiieren.

Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 werden zusammen 1,3 Mio. Euro benötigt. Das verbleibende Volumen von 1,0 Mio. Euro soll im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltsplans 2015/2016 zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Senat wird ermächtigt, im Haushaltsjahr 2013 Kassenmittel in Höhe von 300.000 Euro aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel 9890.791.07) auf den sachlich zuständigen, ggf. neu einzurichtenden Haushaltstitel im Kapitel 3730 „Denkmalschutz“ zweckgebunden zu übertragen. Zudem wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.000.000 Euro aus dem

„Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel 9890.791.07) ausgebracht.

2. Der Senat wird ermächtigt, im Haushaltsjahr 2014 Kassenmittel in Höhe von 1.000.000 Euro aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel 9890.791.07) auf die sachlich zuständige Haushaltsposition bzw. die sachlich zuständigen Haushaltspositionen im Haushalt der Kulturbehörde zweckgebunden zu übertragen.

3. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft zeitgerecht über den Sach- und Planungsstand bei den Sanierungsmaßnahmen zu berichten.