Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsfonds Hamburg 2020: Straße der Inklusion – Sanierung und Umbau der Kulturküche auf dem Alsterdorfer Markt

Mittwoch, 29.01.2020

Im Zuge der Planungen zur Sanierung der Stiftungskirche St. Nicolaus auf dem Gelände der Evangelischen Stiftung Alsterdorf und zur Errichtung eines Gedenk- und Lernortes zur NS-Euthanasie in unmittelbarer Nähe zur Kirche ist der historische Gebäudebestand des umgebenden Quartiers verstärkt in den Blick genommen worden. Sieben denkmalgeschützte Gebäude des „St.-Nicolaus-Quartiers“ bilden die Keimzelle der früheren Alsterdorfer Anstalten: Haus Schönbrunn, Alte Verwaltung, Michelfelder Haus, Volkmar- Herntrich-Haus, Kulturküche, „Simon-Schöffel-Haus“/Studienhaus und die St.-Nicolaus-Kirche. In ihnen ist die über 150-jährige Geschichte der Anstalten und der heutigen Stiftung lebendig ablesbar. Mit notwendigen Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen sollen diese Denkmäler baulich für die Zukunft erhalten bleiben. Um eine sowohl vom Leitbild der Stiftung geprägte als auch wirtschaftlich vertretbare Nutzung dieser Gebäude zu gewährleisten, sind darüberhinausgehende optimierende Umbaumaßnahmen auch im Inneren erforderlich. Eingebunden in die barrierefreie Gestaltung der Außenanlagen soll so zwischen der Kirche St. Nicolaus und dem Alsterdorfer Markt ein zukunftsfähiges und beispielhaftes Quartier – die Straße der Inklusion – entstehen.

Wie kaum ein anderes Gebäudeensemble repräsentieren die sieben denkmalgeschützten Häuser der Stiftung Alsterdorf die Geschichte des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen von 1863 bis heute. Der lange Weg von Exklusion zu Inklusion wird hier sichtbar und nachvollziehbar. Jedes der Gebäude ist anders und stammt aus einer anderen Zeit. Ihr jeweiligen Nutzungskonzepte – die ein Spiegelbild des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen jener Zeit sind – machen den historischen Hintergrund erfahrbar. Alle Gebäude wurden in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten ihres Bestehens verändert, den jeweiligen Anforderungen angepasst oder sogar (teilweise) abgerissen. Mittlerweile sind sie stark sanierungsbedürftig. Das Ziel der Stiftung Alsterdorf ist es, das Gebäudeensemble, die „Straße der Inklusion“, zu sanieren.

Aus dem Sanierungsfonds soll nun die sogenannte „Kulturküche“ nutzbar gemacht werden. 1912 als Wirtschaftsgebäude mit Wasserturm errichtet und bis in die 2000er Jahre um Anbauten inklusive einer Eisdiele erweitert, ist sie heute weitgehend in gutem Zustand. Allerdings sind Sanierungsmaßnahmen am Dach des Hauptgebäudes sowie an Teilen der Fassade nötig. Außerdem müssen mehrere Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, um das Gebäude den Bedarfen anzupassen. So braucht es eine Erweiterung des Treppenraumes, den Einbau eines Aufzugs und eine Erneuerung der haustechnischen Installationen.

Die ermittelten Bruttogesamtkosten für alle geplanten Maßnahmen in Bezug auf die Kulturküche belaufen sich laut Kostenscha?tzung auf 2.385.500 Euro, aus dem Sanierungsfonds soll das Teilprojekt Umbaumaßnahmen in Höhe von 960.200 Euro finanziert werden, der Bund finanziert die Sanierungsmaßnahmen.

Die Kulturküche ist ein Kernstück der „Straße der Inklusion“. Sie bietet Raum für Veranstaltungen, Gastronomie und Büros. 2003 wurde das Gebäude zentraler Teil des Stiftungsgeländes. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der „Straße der Inklusion“ kommt die Stadt im Rahmen des Sanierungsfonds für die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen dieses Teilprojekts auf.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Haushaltsjahr 2020 für die Umbaumaßnahmen der Kulturküche am Alsterdorfer Markt eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen für Investitionen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 960 200 Euro,

a. für konsumtive Maßnahmen aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ des Einzelplans 9.2, Produktgruppe 283.02, Zentrale Ansätze II, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“, auf den Einzelplan 1.5 (Bezirksamt Hamburg-Nord), Produktgruppe 219.02 Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ und

b. für investive Maßnahmen aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg 2020“ des Einzelplans 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, auf den Einzelplan 1.5 (Bezirksamt Hamburg-Nord), Aufgabenbereich 219 zu übertragen,

c. ergänzend die dazugehörigen Ermächtigungen für Kosten aus Abschreibungen für das Haushaltsjahr 2020 – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 1.b genannten investiven Maßnahmen – den entsprechenden Kontenbereichen „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 1.5 (Bezirksamt Hamburg-Nord) aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) zu übertragen.

2. der Bürgerschaft über die Kosten und den Fortschritt bei der Sanierung zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Martin Bill
  • Anna Gallina
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion