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Sanierungsfonds Hamburg 2020 – Umbau des Dialoghauses Hamburg und Schaffung der baulichen Voraussetzungen für eine dritte Dauerausstellung „Dialog mit der Zeit“

Mittwoch, 13.09.2017

Im Dialoghaus Hamburg am Standort Alter Wandrahm 4/5 sind bisher die erfolgreichen Ausstellungen „Dialog im Dunkeln“ und „Dialog im Stillen“ angesiedelt und werden von der Dialoghaus Hamburg gGmbH betrieben. Die Dialoghaus Hamburg gGmbH hat das Haus, das sich im Eigentum der HHLA befindet, zu einem Mietzins gemietet, der durch Eigenleistungen bei Umbauarbeiten bisher gering gehalten werden konnte.

Im Zuge der geplanten Erweiterung des Ausstellungsangebots um die Ausstellung „Dialog mit der Zeit“ sind weitere Umbauarbeiten und Modernisierungen in dem denkmalgeschützten Gebäude erforderlich, die die Eigenmittel der Betreiber jedoch übersteigen. Die Übernahme der erforderlichen Arbeiten durch den Vermieter würde eine dauerhafte Erhöhung des Mietzinses nach sich ziehen. Dies würde die Wirtschaftlichkeit des Betriebes an dem Standort in Frage stellen.

Es besteht jedoch ein großes Interesse daran, dass das Dialoghaus am gewohnten Standort weiter erfolgreich die allseits anerkannte und geschätzte Arbeit fortsetzen und weiterentwickeln kann. Das Dialoghaus hat im letzten Jahr rund 108.000 Besucherinnen und Besuchern, darunter vor allem viele junge Menschen, lebenspraktisch und unmittelbar erfahrbar in die Lebenswelt von Menschen mit Behinderung eingeführt und damit einen wichtigen Beitrag zur Inklusion geleistet.

Das Dialoghaus beschäftigt 92 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit branchenüblicher Bezahlung, darunter 60 Menschen mit erheblicher Behinderung.

Im Rahmen der Umbauarbeiten soll u.a. das Foyer barrierefrei und besucherfreundlich umgestaltet werden. Es sollen die baulichen Voraussetzungen für eine dritte Dauerausstellung „Dialog mit der Zeit“ geschaffen werden, die besonders geeignet ist, sowohl die Kunst des Alterns zu thematisieren als auch die Kommunikation zwischen den Generationen zu fördern. Die Besucherinnen und Besucher sollen in der Ausstellung sowohl kommunikativ als auch interaktiv in Szenen des Alters versetzt werden und dabei von älteren Menschen begleitet werden. Die Ausstellung wurde bereits in Frankfurt, Berlin, Bern und Helsinki mit großem Erfolg gezeigt und soll als weitere Dauerausstellung in Hamburg etabliert werden. Im Rahmen der geplanten neuen Dauerausstellung sollen laut Betreiber rd. 30 Teilzeitarbeitsplätze für Seniorinnen und Senioren geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund sollen aus Mitteln des Sanierungsfonds Teile der erforderlichen Umbauarbeiten und Modernisierungen aus dem Sanierungsfonds 2020 getragen werden. Konkret sollen für Planungskosten im Jahr 2017 80 Tsd. Euro, für den barrierefreien und besucherfreundlichen Umbau des Foyers und die baulichen Vorbereitungsarbeiten für die neue Dauerausstellung auf dem ersten Boden des Gebäudes Mittel im Umfang von 450.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Allein für die Ausstellung selbst hat die Dialoghaus Hamburg gGmbH einen Finanzbedarf in Höhe von 715.000 Euro zu realisieren. Dieser Finanzbedarf wird aus Eigenmitteln und Stiftungsmitteln bspw. der Körber-Stiftung, der Homann-Stiftung und der Bosch-Stiftung von der Dialoghaus Hamburg gGmbH selbst getragen. Die erforderlichen Umbauarbeiten und die Herstellung von Barrierefreiheit im Haus übersteigen jedoch die Leistungsfähigkeit der Dialoghaus Hamburg gGmbH.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bezüglich der Planungskosten, des Umbaus des Foyers und der Vorbereitungsarbeiten für die Ausstellung „Dialog mit der Zeit“ auf dem ersten Boden des Gebäudes Dialoghaus Hamburg/ Alter Wandrahm 4/5 die jeweilige Höhe des konsumtiven bzw. investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung im Haushaltsjahr 2017 eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten von insgesamt bis zu 80.000 Euro für

a. konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 5.0, Produktgruppe 257.02 „Senioren, Pflege und Betreuung“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und

b. investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 257 Gesundheit (Einzelplan 5.0) aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen.

3. abhängig von dem Ergebnis der Ermittlung unter 1. im Haushaltsjahr 2018 eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten von insgesamt bis zu 450.000 Euro für

a. konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 5.0, Produktgruppe 257.02 „Senioren, Pflege und Betreuung“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und

b. investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 257 Gesundheit (Einzelplan 5.0) aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen

4. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b. und 3.b. genannten investiven Maßnahmen – dem entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 5.0 aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“) die benötigten Ermächtigungen zu übertragen,

5. der Bürgerschaft bis zum Ende des Jahres 2017 über den Zeitplan zur Umsetzung zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion