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„Sanierungsfonds Hamburg 2020“ Umbaumaßnahmen in der Verbraucherzentrale zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Freitag, 01.07.2016

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist für die Hamburger Bürgerinnen und Bürger die zentrale Anlaufstelle in Sachen Verbraucherberatung. Sie bietet Information und Hilfe bei Verbraucherthemen und leistet durch ihre Arbeit und durch ihre Öffentlichkeitsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes in Hamburg.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Möglichkeiten haben müssen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Um dieses große Ziel in der Verbraucherzentrale schrittweise umzusetzen, sollen zwei Umbaumaßnahmen mit Mitteln aus dem Sanierungsfonds ermöglicht werden:

Der Eingang zum Infozentrum und damit der Hauptzugang für alle Besucherinnen und Besucher zur Verbraucherzentrale führt bislang durch eine enge Drehtür. Für Rollstuhlfahrende, Eltern mit Kinderwagen oder ältere Menschen mit Rollator ist dieser Eingang nicht passierbar. Der Eingang soll daher durch eine automatisch öffnende Tür erneuert werden, die ohne Hilfspersonal auch von gehbehinderten Menschen bedient werden kann. Daneben sollen zwei bereits vorhandene Toiletten zu einer rollstuhlgerechten Toilette verbunden werden. Für diese Maßnahmen werden insgesamt 39.000 Euro benötigt.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

im Haushaltsjahr 2016 aus dem Sanierungsfond Hamburg 2020 (Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) 39.000 € per Sollübertragung auf den Einzelplan 5 (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) Produktgruppe 258.01 „Verbraucherschutz“ als Kosten für die barrierefreie Sanierung des Eingangs- und WC-Bereichs der Verbraucherzentrale Hamburg zur Verfügung zu stellen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion