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Sanierungsfonds Hamburg 2020: Wir investieren in den Sport!

Mittwoch, 14.10.2015

Hamburg befindet sich mit der Dekadenstrategie Sport auf dem richtigen sport- und gesellschaftspolitischen Weg. Die Bedeutung des Sports für die Stadtentwicklung, die Lebensqualität und das Zusammenleben in Hamburg ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dabei ist eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung an Sport- und Bewegungsräumen ein elementarer Bestandteil einer zielgenauen Sportentwicklung in Hamburg. Im Dekadenziel 2 heißt es dazu: „Hamburg hat am Ende der Dekade seine staatlichen Sportanlagen saniert und leistungsgerecht ausgestattet. Daneben sind die vereinseigenen Sportanlagen saniert, woran sich die Stadt durch Zuschüsse beteiligt hat.“

Hamburg hat sich vor diesem Hintergrund zum Ziel gesetzt, seine Sportinfrastruktur bedarfsgerecht zu sanieren. Mit einer klaren Aufgabenteilung der Prozesse zwischen dem Landessportamt (LSP), für die Landesleistungszentren, dem bezirklichen Sportstättenbaumanagment (M/BS), für bezirkliche Sportstätten, und dem Hamburger Sportbund (HSB), für die vereinseigenen Anlagen, hat der Senat bereits in der letzten Legislaturperiode die Verantwortung für die Sanierungsvorhaben sinnvoll geklärt.

An der Schnittstelle zwischen Schul- und Vereinssport sorgt Schulbau Hamburg (SBH) bis 2019 mit Mitteln in Höhe von rd. 300 Mio Euro für einen Ausbau und die Sanierung der Sporthallenkapazitäten von bis zu 180 Sportfeldern. Damit sorgt SBH für einen immensen Beitrag zur Entwicklung der Sportlandschaft, sowie zu einer koordinierten und bedarfsgerechten Abdeckung des Sporthallenbedarfs in Hamburg. In diesem Zusammenhang gilt es, die Sanierungs- und Neubaubedarfe sowie Nutzungswünsche des Schul- und Vereinssport jeweils sinnvoll zusammen zu denken und sich sachgerecht auszutauschen – insgesamt und bezogen auf die jeweiligen Sanierungs- bzw. Neubauvorhaben. Der gerade von Vereinsseite hierzu berechtigterweise immer wieder eingeforderte Dialog auf Augenhöhe ist mittlerweile auf einem guten Weg. Das gilt es – auch unter Einbindung des HSB – zu verstetigen und auch im Unternehmensleitbild von SBH abzubilden. Das Ziel muss sein, dass die Bedarfe von den jeweiligen Schulsporthallen und -anlagen mitnutzenden Sportvereinen angemessen bei Sanierungs- und Neubaubedarfen Berücksichtigung finden, was durch sachgerechte Abstimmungs¬prozesse gewährleistet werden kann. Hierbei gilt es, eine frühzeitige Bedarfsanalyse zu Beginn der Planungsphase unter Einbeziehung des hauptnutzenden Vereins vor Ort sicherzustellen. Falls notwendig sollten auch Nutzer, die die gleichen Sportarten mit dem gleichen Bedarf haben, an einem Standort gebündelt werden. Im Rahmen solcher Planungsprozesse wird es in manchen Fällen auch gelingen, bestimmte – aus Sicht von Schulbau Hamburg – Sonderbedarfe von örtlichen Sportvereinen durch Zufinanzierungen von Vereinsseite mit zu realisieren. Aber es wird auch Fälle für zwingende Vereinsbedarfe geben, wo noch ein Finanzierungsdelta bleibt, was weder von städtischer noch von Vereinsseite abgedeckt werden kann. Hier soll über den Weg des Sanierungsfonds ein sachgerechter Zuschussweg eröffnet werden, der in solchen Ausnahmefällen mithilft, ein Finanzierungsdelta zu schließen. Vor den Haushaltberatungen 2017/2018 ist auszuloten, wie diese Möglichkeit angenommen wurde. In diesem Kontext wird auch weiter zu prüfen sein, inwieweit die Hinweise des Hamburger Fußball Verbandes zur Einhaltung von DIN-Normen bei Neubauten von Schulsporthallen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Berücksichtigung finden können.

Diese Initiative reiht sich ein in zahlreiche Anträge der Bürgerschaft, die immer wieder die Sanierungsanstrengungen der Stadt tatkräftig unterstützt hat (vgl. zuletzt Drs. 20/13931). Auf diesem Weg wollen die antragstellenden Fraktionen auch in der 21. Wahlperiode weitergehen. Gerade in der laufenden Bewerbungsphase um die Olympischen und Paralympischen Spiele geht es darum, zu betonen, dass alle Sportlerinnen und Sportler, alle relevanten Sportanlagen vom eingeschlagenen Weg Schritt für Schritt profitieren sollen und werden.

In diesem Kontext sollen aufgrund der großen Bedarfslage auch die bereitgestellten Mittel für die Sanierung von vereinseigenen Anlagen, die über den Hamburger Sportbund an die Vereine zweckgebunden weitergeleitet werden, aufgestockt werden. Die Förderung soll sich an den bestehenden Richtlinien orientieren.

Das auch mit Mitteln des Sanierungsfonds Hamburg 2020 (vgl. Drs. 20/6181) sanierte Haus des Sports an der Schäferkampsallee in Eimsbüttel ist Anlaufpunkt für die fast 800 Sportvereine mit ihren weit über 500.000 Mitgliedern – der größten Bürgerbewegung Hamburgs. Die zentrale Lage am Schlump und in direkter Nachbarschaft zum Schanzenpark machen das nunmehr modernisierte Gebäude für den Sport in Hamburg zu einer präsenten Dienstleistungszentrale. Der Sanierungs- und Modernisierungskurs des HSB im Haus des Sports schreitet aber weiter voran und bedarf erneut der bürgerschaftlichen Unterstützung: Zur Aufrechterhaltung der für HSB, Hamburger Sportjugend und Behinderten- und Rehabilitationssportverband Hamburg im Haus des Sports erforderlichen Managementfunktionalitäten sind zahlreiche Investitionen im IT-Bereich dringend und mit hoher Priorität umzusetzen. Kernpunkt ist die Ablösung veralteter EDV-Systeme der Mitgliederverwaltung, Seminar-/ Lizenzverwaltung, Sportabzeichenverwaltung; diese erfüllen zahlreiche funktionale Anforderungen nicht, weisen Fehler und Redundanzen im Datenbestand auf und sind insgesamt nicht miteinander und mit anderen Systemen vernetzt. Hier ist die Programmierung und Implementierung eines integrierten Datenbanksystems für alle im HSB erforderlichen Verbandsmanagementfunktionen (Mitglieder-, Gremien, Seminar-/ Lizenz-, Sportabzei-chen-, Adressverwaltung) geplant, welches für die Zukunftsfähigkeit des HSB unabdingbar ist. Abzüglich von Eigenmitteln ergeben sich Finanzierungsbedarfe aus dem Sanierungsfonds in Höhe von 100.000 Euro.

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Senat:

I. das unternehmerische Leitbild von Schulbau Hamburg (SBH) um eine Berücksichtigung der Interessen des Vereinssport zu ergänzen und bei Sanierungs- Neubau- und Nutzungspraxis entsprechend zu verfahren und insbesondere auch den HSB in der Praxis zu beteiligen,

II. im Haushaltsjahr 2016 aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich Globale Mehr/Minderkosten)

1. einmalig 600 Tsd. Euro durch Sollübertragung auf den Einzelplan 8.1 , Produktgruppe 272.03 Sport, für Fördermaßnahmen zur Sanierung und Erneuerung vereinseigener Sportanlagen zur Verfügung zu stellen;

2. einmalig 600 Tsd. Euro durch Sollübertragung auf den Einzelplan 9.1, Produktgruppe 280.04 Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg für nicht anderweitig abgedeckte, zwingende Bedarfe des Vereinssports im Rahmen von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an Schulsportstätten zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung über die Förderbedarfe erfolgt in Abstimmung mit dem Landessportamt, das die Sportselbstverwaltung einbindet.

3. einmalig 100 Tsd. Euro durch Sollübertragung auf den Einzelplan 8.1, Produktgruppe 272.03 Sport, für eine Fehlbedarfsfinanzierung von IT-Vorhaben im Haus des Sports des Hamburger Sportbundes e.V. zur Verfügung zu stellen;

4. den betreffenden Einzelplänen die im Zuge der Maßnahmen 1. bis 3. ggf. entstehenden Aufwendungen für Abschreibungen infolge zusätzlicher Investitionen zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

III. Der Senat wird ersucht, über die Fortschritte zu I. sowie den Projektstand zu II. zeitgerecht, spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/2018, zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Christiane Blömeke
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion