Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsfonds Hamburg 2020: Wir investieren in die studentische Infrastruktur – Ausstattung der Mensen des Studierendenwerks verbessern

Donnerstag, 19.01.2017

Die Mensen und Cafés des Studierendenwerks sorgen an zahlreichen Standorten für das leibliche Wohl der Studierenden. 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewirten im Schnitt 23.523 Gäste täglich – im Jahr 2014 allein 5,2 Millionen. Nach der 2014 vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) durchgeführten Sozialerhebung nutzen 85 Prozent der Hamburger Studierenden die Mensen (Bundesdurchschnitt: 82 Prozent).

Um Qualität und Quantität der angebotenen Speisen zu vertretbaren Kosten und möglichst schnell zur Verfügung stellen zu können, bedürfen diese Mensen und Cafés, insbesondere ihre Küchen, hochwertiger Ausrüstung auf dem neuesten Stand der Technik. Sowohl in Bezug auf Energie- und Rohstoffeffizienz als auch auf Bedienerfreundlichkeit und Ergonomie besteht im Vergleich zur derzeitigen Ausstattung der Gastronomie des Studierendenwerks zum Teil deutliches Verbesserungspotential. Das Resultat derartiger Investitionen in beispielsweise moderneres Küchengerät sind sinkende Betriebskosten durch geringeren Energie- und Rohstoffverbrauch sowie eine spürbare Entlastung der in den Küchen des Studierendenwerks tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Investitionen in die Mensainfrastruktur zahlen sich also dreifach aus: wirtschaftlich, für das Personal und schlussendlich auch ökologisch. Eine konsequente Verbesserung der Mensen des Studierendenwerkes bedarf allerdings eines erheblichen Einsatzes von Finanzmitteln. Um das Modernisierungsverfahren der Mensen des Studierendenwerks entsprechend zu beschleunigen, soll der Einzelplan 3.2 um 480.000 Euro aus dem Sanierungsfonds 2020 verstärkt werden. Finanziert werden sollen hierdurch Maßnahmen in der Mensa Campus an der Universität Hamburg (UHH), in der Mensa Bergedorf sowie in der Mensa Harburg.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bezüglich der Investitionsmaßnahmen in die Mensen des Studierendenwerks am Standort Mensa Campus, Bergedorf und Harburg die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteil der Maßnahme zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2017 – abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlung – Ermächtigungen, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt 480.000 Euro:

a. für konsumtive Maßnahmen auf den Einzelplan 3.2, Produktgruppe 248.01 „Infrastruktur für Studierende und BAföG“, Kontenbereich „Transferleistungen“, aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und

b. für investive Maßnahmen auf den Einzelplan 3.2, Sonstige Investitionen des Aufgabenbereichs 246 Steuerung und Service aus der “Zentralen Sanierungsreserve Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, Zentrale Finanzen) zu übertragen und dem Studierendenwerk als Zuwendung zukommen zu lassen,

3. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b. genannten investiven Maßnahmen – dem entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in der Produktgruppe 246.03 des Einzelplanes 3.2 aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“) die benötigten Ermächtigungen zu übertragen.

 

sowie
  • der Abgeordneten René Gögge
  • Christiane Blömeke
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion