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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Barrierefreiheit voranbringen – Öffentliche Toiletten für alle

Mittwoch, 15.03.2023

Öffentlich zugängliche und barrierefreie Toiletten sind ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur. Für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ist ein gängiges Behinderten-WC oft unzureichend, sie benötigen sogenannte „Toiletten für alle“, teilweise auch „Changing Places“ genannt, die insbesondere in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr benötigt werden.

“Toiletten für alle“ sind ausreichend groß und mit einer Sicherheitsliege für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ausgerüstet sowie mit einer Hebevorrichtung für den sicheren und rückenschonenden Transfer vom Rollstuhl auf die Liege. Eine so ausgestattete „Toilette für alle“ ermöglicht etwa Querschnittsgelähmten und ihren Begleiter*innen eine Inkontinenzeinlage hygienisch zu wechseln. Solche Möglichkeiten sind für die Betroffenen unerlässlich, um sich frei im öffentlichen Raum zu bewegen.

Die internationale Bewegung „Changing Places“ und die deutsche Stiftung „Leben Pur“ mit ihrer Kampagne „Toiletten für Alle“ haben diese besonderen Bedarfe aufgegriffen und setzen sich gemeinsam mit vielen anderen für eine wachsende Zahl solcher Toiletten ein.

In den Bezirken gibt bereits erste Bestrebungen entsprechende Toiletten herzurichten. Insbesondere in den publikumsintensiven Hamburger Bezirksämtern ist die Schaffung von „Toiletten für alle“ in ihren zentralen Dienstgebäuden ein weiterer Schritt hin zur Barrierefreiheit. In manchen Bezirken bieten sich aber auch andere zentrale Orte an. So würde der Bezirk Eimsbüttel gerne eine entsprechende Toilette im Hamburg Haus einrichten.

Der Einbau von Liegeflächen zum Wickeln von Erwachsenen und entsprechenden (Decken-) Liftern zur Erleichterung des Transfers vom Rollstuhl auf die Sicherheitsliege bedeuten je nach baulichen Gegebenheiten nicht unerhebliche Investitionen, die die Bezirke an der Einrichtung hindern. Mit diesem Antrag soll daher ein zentrales Budget von (zunächst) 700.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, auf das die Bezirke zugreifen können, wenn sie entsprechende Toiletten einrichten wollen und ein Konzept für die Deckung der Betriebskosten vorliegt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. allen Hamburger Bezirken die Möglichkeit zu geben, „Toiletten für alle“ zu errichten. Hierfür wird das Investitionsprogramm „Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit im Epl. 3.2, Aufgabenbereich 298 Bezirksverwaltung, im Haushaltsjahr 2023 um 700.000 Euro zu Lasten der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ des Einzelplans 9.2 erhöht. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bei den aus diesem Fördertopf finanzierten Vorhaben das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit in die Planung der Standorte und der Realisierung einbezogen wird;

2. die Bezirksämter aufzufordern, die Mittelverwendung durch einen Antrag in der jeweiligen Bezirksversammlung mit Standort und Kostenschätzung inkl. Konzept für Betriebskosten abzustimmen;

3. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2024 über die Verwendung der Mittel zu berichten.

 

sowie
  • Mareike Engels
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Maryam Blumenthal
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Britta Herrmann
  • Christa Möller-Metzger
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion