Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsfonds Hamburg 2030: Besser unterwegs in Harburg – inklusive Gestaltung der Gloria-Unterführung und gute Erreichbarkeit des Burgbergs

Mittwoch, 26.04.2023

Um eine bessere Zugänglichkeit und Erreichbarkeit für alle Menschen, ob mit und ohne Behinderung, ob Senior*innen, Eltern mit Kinderwagen, Kinder oder Menschen, die vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, zu erreichen, sollen folgende Projekte in Harburg durch Mittel aus dem Sanierungsfonds unterstützt werden.

Zum einen soll die Gloria-Unterführung einen Aufzug erhalten. Die derzeit vorhandene Rampe ist mit ihrer Steigung von ca. 9 Prozent nicht barrierefrei. Die Umgestaltung der Unterführung ist dringend notwendig, um die zentrale Fußverkehrsverbindung zwischen den Fußgänger*innenzonen Lüneburger Straße und der Seevepassage für alle Anwohner*innen und Besucher*innen inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Dadurch wird die Erreichbarkeit der sozialen, kulturellen und Einzelhandelsinfrastruktur verbessert. Die Gesamtkosten für den Aufzug werden auf ca. 1 Million Euro geschätzt. Der Bezirk hat als Anteilsfinanzierung finanzielle Mittel in Höhe von 80.000 Euro für die Herstellung der Barrierefreiheit reserviert. Für die Gesamtfinanzierung des Aufzugs sollen in einem Finanzierungsmix bezirkliche Mittel (ECE-Mittel), RISE-Mittel und weitere zu beantragende Fördermittel kombiniert werden. Das verbleibende Finanzierungsdelta von 500.000 Euro soll aus Mitteln des Sanierungsfonds (2/3) und des investiven Quartiersfonds (1/3) übernommen werden.

Zum anderen soll die Treppenanlage, die zum Burgberg führt, wieder in Stand gesetzt werden. Der Burgberg stellt den Mittelpunkt des Stadtteils Rönneburg im Bezirk Harburg dar und ist nicht nur ein beliebtes Ausflugsziel, sondern auch Fläche für den Biotopverbund und Teil des Landschaftsschutzgebiets Marmstorfer Flottsandplatte. Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist eine neue Treppenanlage. Auch hierbei soll, orientiert an den Bedarfen der Nutzer*innen, eine bessere Zugänglichkeit durch eine integrierte Kinderwagen- und Fahrradrampe geschaffen werden. Zudem sollen neue Bänke aufgestellt und Elemente wie der historische Brunnen und das Naturdenkmal, eine alte Buche, bei den Planungen berücksichtigt werden. Die detaillierte planerische Ausarbeitung des bereits 2019 erarbeiteten Grobkonzeptes sowie der Beginn der Herstellung der Maßnahme könnten im Jahr 2023 erfolgen. Die Kosten in Höhe von 350.000 Euro sollen aus Mitteln des Sanierungsfonds (2/3) und des investiven Quartiersfonds (1/3) übernommen werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für das Vorhaben „Aufzug Gloriatunnel“ die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

 

2. im Haushaltsjahr 2023 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 334.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.8, Produktgruppe 232.03 „Management des öffentlichen Raumes“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“) und

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 1.8, Aufgabenbereich 232 „Wirtschaft, Bauen und Umwelt“ aus der „Zentrale Sanierungsreserve Hamburg“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“-) bereitzustellen,

3. für das Vorhaben „Treppenanlage Burgberg“ die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

 

4. im Haushaltsjahr 2023 und 2024 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 234.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.8, Produktgruppe 232.03 „Management des öffentlichen Raumes“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“) und

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 1.8, Aufgabenbereich 232 „Wirtschaft, Bauen und Umwelt“ aus der „Zentrale Sanierungsreserve Hamburg“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,

5. für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. und 4. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den Einzelplan 1.8, Produktgruppe 232.03 „Management des öffentlichen Raumes“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen,

 

6. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahmen zu berichten.

 

sowie
  • Britta Herrmann
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion