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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Modernisierung Bürgerhaus Harburg

Mittwoch, 17.01.2024

Das Bürgerhaus Harburg wurde 1984 erbaut und vom damaligen Betreiber als Kulturzentrum Rieckhof betrieben. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Eigentümerin des Gebäudes, der aktuelle Betreiber des Bürgerhauses, die Stiftung Kulturpalast, hat die Räume gemietet und erhält für den Betrieb des Kulturpalast Harburg eine institutionelle Zuwendung. Zuständig für die Instandhaltung ist das Bezirksamt Harburg. Das Haus wurde im Jahr 2021 unter Denkmalschutz gestellt. In den Jahren 2021 und 2022 wurde das Äußere des Gebäudes energetisch saniert. Um das Bürgerhaus zu einem multifunktionalen, zukunftsfähigen und barrierefreien Begegnungsort entsprechend den heutigen technischen Standards weiterzuentwickeln, sollen der Veranstaltungssaal, der Eingangsbereich, die sanitären Anlagen, die Nebenräume sowie die Freiflächen modernisiert und umgebaut werden. Dadurch wird das Bürgerhaus für viele unterschiedliche Zielgruppen und Formate nutzbar.

Das Bezirksamt Harburg möchte den Saal sowie Gruppenräume, die zwei Eingangsbereiche und die Sanitärbereiche im Ober- und Erdgeschoss modernisieren. Außerdem ist eine Erneuerung der Veranstaltungstechnik, der Lüftungsanlage und teilweise des Hausdachs dringend nötig. Die geplanten Maßnahmen sind für den Betrieb des Hauses als Veranstaltungsort erforderlich. Die Einsparpotenziale sind bei den Planungen voll ausgeschöpft worden. Durch die Maßnahmen im Bereich der Lüftungsanlage und Wärmeerzeugung können 236 t CO2 pro Jahr eingespart werden. Die Vorstudien haben unter Betrachtung aller Potentiale zur optimalen, zukunftssicheren Entwicklung des Bürgerhauses Harburg einen finanziellen Bedarf von rund 7,644 Millionen Euro ermittelt, wovon 4,844 Millionen Euro durch Mittel aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) im Fördergebiet Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost abgedeckt sind. Die Bezirksversammlung Harburg stellt weitere 400.000 Euro. Weitere 400.000 Euro werden durch den investiven Quartiersfonds abgesichert. Zudem hat die Senatskommission einen eigenständigen Finanzierungsanteil der RISE-Maßnahme i.H.v. 500.000 Euro aus den Klimaplanmitteln bewilligt. Von den verbleibenden 1,5 Millionen Euro sollen 500.000 Euro durch den Sanierungsfonds gedeckt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. im Haushaltsjahr 2024 eine Ermächtigung Auszahlungen zu leisten in Höhe von 500.000 Euro für investive Maßnahmen im Einzelplan 1.8 Bezirksamt Harburg, Aufgabenbereich 231 „Soziales, Jugend und Gesundheit“, aus dem Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, „zentrale Sanierungsreserve Hamburg“, bzw. dem „Sanierungsfonds Hamburg 2030“ bereitzustellen.

2. zu prüfen, in welchem Haushaltsjahr die weiteren, zur Sicherstellung der erfolgreichen Umsetzung der Maßnahmen, benötigten Ermächtigungen in Höhe von bis zu 1 Million Euro für sonstige Investitionen benötigt werden und diese aus Ermächtigungen des Einzelplans 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“ Investitionsprogramm Zentrale Verstärkung Investition zur Verfügung zu stellen.

3. zu prüfen, inwiefern in 2024 die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung notwendig ist.

4. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme im zweiten Halbjahr 2025 zu berichten.

 

sowie
  • Britta Herrmann
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion