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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Sanierung und Teilneubau des Jugendzentrums JUZENA in Neuallermöhe

Mittwoch, 03.01.2024

Das Jugendzentrum JUZENA in Neuallermöhe stellt einen bedeutenden Teil der Stadtteilkultur von Bergedorf dar. Mit offener Jugendarbeit wird Menschen zwischen 10 und 26 Jahren das Angebot gemacht, in einem geschützten Raum u. a. Sport zu treiben, zu kochen oder anderweitig gemeinsam Zeit zu verbringen. Somit ist das JUZENA ein wichtiger Standort der soziokulturellen Teilhabe. Trägerin des JUZENA ist die TSG Bergedorf.

Der Sanierungsbedarf des JUZENA ist groß, da an mehreren Stellen im Dach Wasser eindringt. Aus energetischen und wirtschaftlichen Gründen ist diese Sanierung akut notwendig.

Eigentümerin des JUZENA (Grundstück und Gebäude) war zunächst die Sozialbehörde, die dieses dem Bezirksamt Bergedorf lediglich überlassen hatte. Zwischenzeitlich ist eine Übertragung in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Bergedorf erfolgt. Die Umsetzung baulicher Maßnahmen und die Finanzierung liegen nun einheitlich in der Verantwortung des Bezirksamtes.

Mit der Drucksache 22/10299 (Ersuchen Teil E) hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, auf Basis von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Optionen Sanierung beziehungsweise Neubau zu prüfen und der Bürgerschaft zeitgerecht über die Ergebnisse zu berichten. Der Bericht (Drs. 22/13513) kommt zu dem Ergebnis, dass ein Teil der insgesamt drei Gebäudeteile des JUZENA durch einen Neubau ersetzt werden muss, da er nicht mehr instand zu setzen ist, während die beiden anderen Gebäudeteile kernsaniert werden können. Insgesamt wird dadurch ein deutlich höherer Energiestandard (KFW 40) erreicht. Es ist von Gesamtkosten in Höhe von ca. 5 Millionen Euro auszugehen.

Entsprechend der Drs. 22/13513 strebt das Bezirksamt Bergedorf die folgende Finanzierung an: Aus dem investiven Quartiersfonds stehen 1,05 Millionen Euro zur Verfügung, aus den Ermächtigungen aus der Rahmenzuweisung Investitionen Kinder- und Jugendarbeit 610.000 Euro. Die avisierte RISE-Förderung für das JUZENA beträgt 2,5 Millionen Euro (50 Prozent der Gesamtkosten). Der verbleibende Finanzierungsbetrag von 840.000 Euro soll aus dem Sanierungsfonds gedeckt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. für die dringend erforderliche Realisierung des Neubaus bzw. der Sanierung des JUZENA die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2024 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 840.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ in dem Einzelplan 1.7 Produktgruppe 227.02 „Sozialraummanagement“,

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 1.7 Aufgabenbereich 227 „Soziales, Jugend und Gesundheit“ aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ bzw. dem „Sanierungsfonds Hamburg 2030“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,

3. im Haushaltsjahr 2024 für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 1.7 Produktgruppe 227.02 zu übertragen,

4. der Bürgerschaft über den Umsetzungsstand bis zum 31.12.2024 zu berichten.

 

sowie
  • Jennifer Jasberg
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Lisa Kern
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion