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Saubere Luft durch externe Stromversorgung von Kreuzfahrtschiffen

Dienstag, 26.02.2013

zu Drs. 20/6849

 

Das Thema „Landstromversorgung im Hamburger Hafen“ wird seit mehreren Jahren in der Hamburgischen Bürgerschaft diskutiert. Unter diesem Senat kommt dieses für die Luftreinhaltung und die Stadtverträglichkeit des Hamburger Hafens zentrale Projekt endlich in die Entscheidungs-, Planungs- und Umsetzungsreife. Mit der Drs. 20/5316 hat der Senat gemäß bürgerschaftlichem Ersuchen (Drs. 20/1807) die Bürgerschaft über Kosten und Konzepte externer Stromversorgung von Kreuzfahrtschaffen unterrichtet und sie bewertet. Die Besprechung der Drucksache im Umweltausschuss und dem Ausschuss Wirtschaft, Innovation und Medien (Drs. 20/6849, Gemeinsamer Bericht) hat das Thema weiter vorangebracht.

Die wichtigsten Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

• Eine externe Stromversorgung für Kreuzfahrtschiffe ist realisierbar, über Landstromanlagen, die ihren Strom aus dem Hamburger Stromnetz beziehen, oder über sogenannte Bargen, bei denen der Strom in einer schwimmenden Kraftwärme-Kopplungs-¬An¬lage (KWK-Anlage) erzeugt wird. Die KWK-Anlagen werden mit (Flüssig-)Gas betrieben.

• Während Landstromanlagen bereits erprobt sind, wie die von den Stadtwerken betriebene Landstromanlage in Lübeck, sind schwimmende KWK-Anlagen neu. Die Genehmigungsfähigkeit wird derzeit von den zuständigen Behörden mit Hochdruck geprüft.

• Fast die Hälfte der Hamburg anlaufenden Kreuzfahrtschiffe ist heute schon auf den Bezug von Landstrom vorbereitet. Landstromanlagen am Kreuzfahrtterminal Altona (ein Liegeplatz) und in der HafenCity (zwei Liegeplätze) sind technisch umsetzbar. Die Investitionssumme je Liegeplatz wurde mit rund 10 Millionen Euro netto beziffert. Zur Finanzierung kann gegebenenfalls auf diverse Förderprogramme wie beispielsweise TEN-T oder Marco Polo der EU zurückgegriffen werden. Aktuell prüft der Senat, ob im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms des BMU zusätzlich Fördergelder beantragt werden könnten.

Wegen zahlreicher noch ungeklärter Einzelfragen hat sich der Senat – neben der laufenden Genehmigungsprüfung für die Bargen-Lösung – zunächst für eine feste Landstromversorgung am Kreuzfahrtterminal Altona entschieden, um auf den darauf basierenden Erfahrungen weitere Entschei¬dun¬gen treffen zu können. In der östlichen HafenCity finden zurzeit die Erschließungsarbeiten statt, so dass es noch einige Zeit bedarf, bis Bauarbeiten für eine Landstromanlage begonnen werden könne.

Die Behörde Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und die Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung (BSU) erarbeiten derzeit ein Konzept für Bau und Betrieb einer stationären Landstromanlage für das Kreuzfahrtterminal Altona. Parallel dazu wird die Bargen-Entwicklung bei den erforderlichen Genehmigungsverfahren begleitet und unterstützt. Zurzeit wird versucht, Landstrom und Power-Barge unabhängig voneinander voranzutreiben. Beiden Modelle werden sich nicht gegenseitig behindern, sondern befruchten. Das Ziel ist, dass neben rund 170 Kreuzfahrtschiffen langfristig auch rund 12.000 weitere Schiffe – vor allem Containerschiffe – ihre Emissionen senken können und so zur Luftreinhaltung in Hamburg ein wichtiger Beitrag geleistet wird. Landstrom ist auch Gegenstand des Hafenentwicklungsplans (siehe dort S. 83f.).

Die Hamburg Port Authority (HPA) ist im Hafen für Planung, Bau, Betrieb, Verwaltung, Finanzierung und Instandsetzung von Hafeninfrastruktur verantwortlich. HPA hat ferner die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten. Für HPA könnte der Erwerb einer Landstromanlage für Kreuzfahrtschiffe ein zukünftig interessantes Betätigungsfeld sein, da die Technik auch auf den Einsatz im Bereich der Containerschiffe übertragbar ist. HPA ist die ideale Betreiberin der ersten Hamburger Landstromanlage, könnte entsprechende Flächen beim Infrastrukturunternehmen (Terminalbetreiberin) mieten und sich die Baumaßnahmen von ihr genehmigen lassen, um dann die erforderliche energetische Infrastruktur zu schaffen (vgl. dazu Drs. 20/5316, S. 17f.).

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, in Kooperation mit privaten Partnern für einen Start einer ersten externen Stromversorgung für Kreuzfahrtschiffe im Hamburger Hafen vor Ablauf der Kreuzfahrtsaison 2014 Sorge zu tragen und daher

1. die Hamburg Port Authority zu beauftragen,

a. den Bau einer Landstromanlage in Altona vorzubereiten und voranzutreiben (Planung, Kostenverifizierung, Anmietung und Herrichtung der erforderlichen Flächen, Ermittlung des Gebäudestandortes und -größe, Organisation des späteren Betriebs der Anlage),

b. die Ausschreibung und Vergabe der Realisierung von Technik und Betrieb sowie des (Öko-)Strombezugs durchzuführen,

c. die Ausschreibung und Realisierung der Bauplanung und Durchführung von Bauleistungen und Montage der Komponenten vorzunehmen und

d. die Fertigstellung der Anlage möglichst bis Anfang 2015 zu gewährleisten,

2. die Finanzierung der Landstromanlage sicher zu stellen und dazu

a. Fördermittel bei der EU und beim Bund einzuwerben,

b. zu prüfen, ob und in welcher Form Dritte am Bau einer Landstromanlage beteiligt werden können,

c. der Bürgerschaft zu gegebener Zeit eine Haushaltsdrucksache zuzuleiten, die eine Finanzierung des Hamburger Finanzierungsanteils aus Mitteln des Haushaltstitels 7350.891.62 (Investition in die allgemeine Hafenstruktur) vorsieht; die Deckung erfolgt durch den Titel 9.2.9890.791.06.

 

3. für das Kreuzfahrtterminal Hafen City und weitere (aktuelle und zukünftige) Versorgungsbedarfe im Hafen gemeinsam mit privaten Partnern ein Konzept für eine externe Stromversorgung von Kreuzfahrtschiffen (und ggf. weiterer Schiffe) vorzubereiten und dabei auch darzulegen, ob, ab wann und unter welchen zusätzlichen Bedingungen Power-Bargen eingesetzt und wirtschaftlich betrieben werden können,

4. vor diesem Hintergrund die Genehmigungsverfahren für die Power-Bargen mit Hochdruck zum Abschluss zu bringen, so dass im Falle der Genehmigungsfähigkeit der Start einer mobilen externen Stromversorgung noch in der Kreuzfahrtsaison 2014 möglich wird, und

5. der Bürgerschaft bis Ende 2013 einen Zwischenbericht vorzulegen.