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Schülerinnen und Schüler mit Behinderung integrieren statt ausgrenzen

Donnerstag, 13.09.2007

Im Rahmen der letzten Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes wurde festgelegt, dass alle Kinder in der Grundschule ab Klasse 3 Notenzeugnisse, ergänzt durch Lernentwicklungsberichte, erhalten. Dies hat zur Folge, dass in den Integrationsklassen der Hamburger Grundschulen zum 01.02.2008 zwei verschiedene Zeugnisse ausgegeben werden müssen: Solche mit Lern-entwicklungsberichten (für die Kinder mit Behinderung) und Zeugnisse mit Noten plus Kommentaren (für die Kinder ohne Behinderung). Dies läuft dem Integrations-gedanken entscheidend zuwider, indem die behinderten Kinder bei der Zeugnisvergabe ausgegrenzt werden, da sie ein „anderes“ Zeugnis erhalten.

In den Beratungen des Gesetzentwurfes sind fast alle Betroffenen davon ausgegangen, dass die bewährte Praxis der Behörde fortgesetzt werden würde, Sonderregelungen für die Klassen zuzulassen, in denen Kinder mit sonder-pädagogischem Förderbedarf sind, und haben deshalb keinen Protest wegen der Gesetzesänderung erhoben. Dies hat sich nun aber als falsch erwiesen. Es besteht jetzt erheblicher Handlungsbedarf, damit die seit Jahrzehnten in Hamburg bewährte Arbeit der Integration von behinderten und nicht-behinderten Kindern in der Schule nicht untergraben wird.

 

Die Bürgerschaft möge das folgende Gesetz beschließen:

 

„Zehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes

Vom…

„In § 44 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. Seite 97), zuletzt geändert am 2. Januar 2007 (HmbGVBl. Seite 6) werden die Wörter „für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ durch die Textstelle „für Integrationsklassen oder Integrative Regelklassen“ ersetzt.““