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Schulschwimmbegleitung durch schulisches Personal ausweiten

Freitag, 16.12.2016

Im Schuljahr 2006/2007 wurde unter dem damaligen Senat ein neues Schulschwimmkonzept eingeführt, welches in zwei Blöcken jeweils ein halbes Schuljahr Schwimmunterricht während der Grundschulzeit sowie in Jahrgang 6 durch Schwimmlehrkräfte von Bäderland und des Vereins Aktive Freizeit vorsah. Seitdem werden die Grundschulkinder grundsätzlich von schulexternen Personen, vornehmlich Eltern, ein Halbjahr lang wöchentlich zum Schulschwimmen begleitet.

Um die möglichst frühe Schwimmfähigkeit von Hamburgs Schülerinnen und Schülern deutlich zu erhöhen, wurde vom Senat der bis dahin auf die Grund- und weiterführenden Schulen aufgeteilte Schwimmunterricht zum Schuljahr 2014/2015 vollständig auf die Grundschulzeit verlagert. Mehr Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer verbessern zudem die individuelle Förderung. Unter Expertinnen und Experten besteht Einigkeit darin, dass es jüngeren Kindern leichter fällt, das Schwimmen zu erlernen. Zur Erreichung des Zieles, den Schwimmunterricht weiter zu erhöhen, erhalten nunmehr alle Grundschulkinder in der Regel ein Halbjahr in der dritten Klasse und ein Halbjahr in der vierten Klasse Schwimmunterricht. Um durch dieses zusätzliche Halbjahr in der Grundschulzeit die für die ehrenamtliche Begleitung vornehmlich eingesetzten Eltern nicht weiter zu belasten, wurden den Schulen weitere Mittel zur Schwimmbegleitung durch Erzieherinnen und Erzieher für das zweite Schwimmhalbjahr zur Verfügung gestellt.

Die nunmehr seit zehn Jahren stattfindende Schulschwimmbegleitung funktioniert an vielen Schulstandorten sehr gut. Gleichzeitig gibt es auch wiederkehrende Stimmen seitens der Elternschaft einzelner Schulen, die ungeachtet des elterlichen Engagements und der Beteiligungsbereitschaft am Schulalltag von Schwierigkeiten bei der Ermöglichung einer solchen Begleitung berichten. Ein auf ein wöchentliches, zeitlich auf den Vormittag begrenztes Engagement der Eltern aufbauendes Schwimmkonzept kollidiere mit dem Anspruch einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um die Eltern zu entlasten, sollen weitere Personalmittel auch für das erste Halbjahr des Schulschwimmunterrichts in der Grundschule für eine Begleitung durch Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

im Rahmen der im Einzelplan 3.1 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechend des bisherigen zweiten Schulschwimmhalbjahres zukünftig über den gesamten Zeitraum des Schulschwimmunterrichts die Begleitung der Schülerinnen und Schüler durch schulisches Personal zu ermöglichen.

 

sowie
  • Dr. Stefanie v. Berg
  • Christiane Blömeke
  • Martin Bill
  • Anna Gallina
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion