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Schulstandortplanung: Nicht ohne Beteiligung der Bürgerschaft

Mittwoch, 12.08.2009

Die Schulentwicklungsplanung für die Primarschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg ist weit vorangeschritten. 22 Schulentwicklungskonferenzen tagten 7 Monate und gaben Schulstandortempfehlungen ab. Die Schulbehörde hat im Juli 2009 den Entwurf für einen Schulentwicklungsplan 2010 - 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt, und die Deputation der Schulbehörde hat einen Sonderausschuss ge¬gründet, der sich mit der Standortplanung der Schulen beschäftigt.

Die Bürgerschaft wurde bisher nicht mit der konkreten Schulentwicklungsplanung befasst, obwohl diese eine wesentliche Grundlage der vom Senat geplanten Schul¬strukturreform ist, der durch die geplante Novelle des Hamburgischen Schulgesetzes der rechtliche Rahmen gegeben werden soll.

Bei der Aufstellung des Schulentwicklungsplans in der 18. Legislaturperiode unter der damaligen Schulsenatorin Dinges-Dierig wurde dieser auch im Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft beraten. Dort hatten sich die Mitglieder des Schulausschusses in vier Sitzungen mit dem Entwurf des Schulentwicklungsplans 2005 bis 2015 ausführ¬lich beschäftigt. Unter anderem hatte der Ausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig eine öffentliche Anhörung beschlossen (Drs. 18/3250).

Die Pläne des Senats, 162 Primarschulen und 52 Stadtteilschulen einzuführen, und damit die Grundschulzeit um 2 Jahre zu verlängern, und darauf aufbauend ein 2-Säulen-Modell einzuführen, ist eine sehr umfassende Reform, die fast jeden Schul¬standort in Hinblick auf die Nutzung verändern wird. Angesichts des Umfangs dieses Vorhaben ist es unerlässlich, dass die Bürgerschaft mit den sich daraus ergebenden Fragen und Problemstellungen befasst wird.

Der Senat hat insbesondere bei Maßnahmen von großer finanzieller Bedeutung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Die kritische Haushaltslage der Stadt erlaubt keine weiteren Großprojekte mit unkalkulierten Kostensteigerungen aufgrund mangelhafter Planungen.

Bislang konnte der Senat die durch die Schulreformen ausgelösten Kosten jedoch nicht einmal annähernd beziffern. In Ds. 19/3537 räumt der Senat zu den Kosten der Schulreform ein: Die durch die beantragte Änderung des Hamburgischen Schul-gesetzes (HmbSG) bedingten Ressourcenbedarfe können vor Abschluss der umfangreichen und aufwändigen Abstimmungen nicht hinreichend belastbar geschätzt werden.

Diese Ungewissheit über die finanziellen Folgen gilt insbesondere für die durch die Schulreform ausgelösten erheblichen Baukosten. Schulsenatorin Goetsch hat mitgeteilt, dass sich der Zu- und Umbaubedarf an den Hamburger Schulen aufgrund der Schulstrukturreform in den kommenden Jahren auf rund 190 Millionen Euro be¬laufen wird. Aus dem Konjunkturprogramm des Bundes sind rund 55 Millionen Euro vorgesehen. Die verbleibenden 135 Millionen sollen in den nächsten drei bis vier Jahren im Rahmen der laufenden Schulbau- und Schulsanierungsmaßnahmen über das neu zu gründende geplante Sondervermögen Schulbau finanziert werden.

Der Bürgerschaft wurden aber bisher jedoch weder die Ermittlung der Kosten der geplanten Schulbaumaßnahmen dargelegt noch die genaue Ausgestaltung deren Finanzierung über ein Sondervermögen einschließlich der dazu erforderlichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.

Auch angesichts der Höhe dieser Kosten ist eine Information der Bürgerschaft über die Baumaßnahmen, die aufgrund der Schulreform notwendig sind, und eine Bera¬tung darüber unverzichtbar.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert:

1. die Vorschläge des Hamburger Senates vom Juli 2009 zur Ausgestaltung der künftigen Schulstandorte aller Schulformen der Bürgerschaft vorzulegen.

2. der Bürgerschaft darzulegen, welche Kosten in welchen Haushaltsjahren durch die einzelnen Maßnahmen der Schulstrukturreform (u.a. der Anpassung der Schulstandorte, aber auch der pädagogischen und organisatorischen Verände¬rungen) entstehen, und wie diese finanziert werden sollen.