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Schutz geistigen Eigentums im Internet

Mittwoch, 24.06.2009

Hamburg hat ein besonderes Interesse an der Förderung der Kreativwirtschaft. Besondere Stärken hat die Wirtschaft Hamburgs im Bereich „Content“. Hier entstehen Werke, die auf Ihre Verbreitung angewiesen sind und deren Eigentumsverhältnisse schutzbedürftig sind.

Deshalb haben die sechs großen Printverlage der Stadt beim Internationalen Mediendialog Hamburg 2009 am 8. Juni die „Hamburger Erklärung“ veröffentlicht, in der es heißt: „Das Internet ist für den Journalismus eine große Chance. Aber nur, wenn die wirtschaftliche Basis auch in den digitalen Vertriebskanälen gesichert bleibt. Das ist derzeit nicht der Fall. Zahlreiche Anbieter verwenden die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern, ohne dafür zu bezahlen. Das bedroht auf die Dauer die Erstellung von Qualitäts-Inhalten und von unabhängigem Journalismus. Wir treten deswegen entschieden dafür ein, den Schutz geistigen Eigentums im Internet weiter zu verbessern. (...) Gesetzgeber und Regierung auf nationaler wie internationaler Ebene sollten die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern besser schützen. Ungenehmigte Nutzung fremden geistigen Eigentums muss verboten bleiben. (...) Keine Demokratie gedeiht ohne unabhängigen Journalismus. Kein Wissen entsteht ohne faire Beteiligung an seinem wirtschaftlichen Ertrag.“

Was Google im Buchbereich geplant hatte – und scheinbar nicht durchsetzen konnte – grenzt an Diebstahl geistigen Eigentums. Denn: Google wollte die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern verwenden, ohne dafür zu bezahlen. Das ist keine faire Beteiligung der Urheber und Verwerter am wirtschaftlichen Ertrag von deren Arbeit.

Wer sind die Urheber? Rund 1 Million Menschen arbeiten in Deutschland in der Kreativwirtschaft. 28 Prozent von ihnen sind selbstständig oder freiberuflich. Diese 280.000 Menschen erstellen einen großen Teil der Texte, Fotos und bewegten Bilder aller Verlage und Sender, auch der sechs Unterzeichner der Hamburger Erklärung.

Interessant dazu die Rede von Dr. Mathias Döpfner, dem Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer AG: „Es gibt keine unterschiedlichen Interessen zwischen den Autoren und den Verlegern. Wir hängen von ihren guten Inhalten ab, sie von unseren Plattformen.“

Insofern wäre es nur recht und billig, dass die Verlage und Sender endlich auch die Urheber, die sie freiberuflich beschäftigen, am wirtschaftlichen Erfolg fair beteiligen. Für die freiberuflichen Autoren, Fotografen, Filmemacher etc. wäre es ein Durchbruch, wenn Medienunternehmer den Worten der Hamburger Erklärung auch mit Blick auf die Vorgehensweisen ihrer eigenen Häuser Taten folgen lassen.

Bisher müssen die Freiberufler in der Branche für ein einmaliges Honorar alle Rechte an ihrem geistigen Eigentum an die Verlage und Sender abtreten. Wenn ihre Werke mehrfach genutzt werden, profitiert in solchen Fällen nur der Auftraggeber davon, nicht der Urheber. Das widerspricht zwar dem Geist des Urheberrechts, ist aber gängige Praxis, weil so genannter Buy-Out-Verträge inzwischen in den allermeisten Fällen von den Medienunternehmen zur Bedingung für eine Zusammenarbeit gemacht werden.

 

Auch der Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ vom Dezember 2007 (Seite 266 f.) empfiehlt dem Deutschen Bundestag, die Interessen der Rechteinhaber in den Mittelpunkt von Gesetzesänderungen im Urheberrecht zu stellen. Auch empfiehlt sie „dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung, erneut zu prüfen, mit welchen Regelungen und Maßnahmen im Urhebervertragsrecht eine angemessene, an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasste Vergütung für alle Urheber und ausübenden Künstler erreicht werden kann, da die bisherigen Regelungen im Urhebervertragsgesetz unzureichend sind.“

Jetzt müssen sich die freischaffenden Urheber und die Werkvermittler wie Verlage und Sender im Sinne der Hamburger Erklärung über den Verteilungsschlüssel einigen, damit die bislang branchenüblichen Buy-Out-Verträge bald zur Vergangenheit gehören. Denn in der alten Lösung waren die Urheber nicht fair am wirtschaftlichen Erfolg ihres geistigen Eigentums beteiligt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert:

1) sich die Erklärung Hamburger Verlage zum Schutz geistigen Eigentums zu Eigen zu machen und festzustellen, dass auch die freiberuflichen unter den Urheberrechtsinhabern von den Verlagen und Sendern fair am wirtschaftlichen Ertrag ihrer Arbeit beteiligt werden müssen.

2) sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass auf rechtlichem Wege sichergestellt wird, dass die bislang üblichen Buy-Out-Verträge zwischen Verlagen und Sendern auf der einen Seite, und den Freiberuflern und Selbständigen auf der anderen Seite, der Vergangenheit angehören, damit jeder wirtschaftliche Erlös aus einer Zweit- oder Mehrfachverwertung – etwa durch die Genios Datenbank oder Internetseiten –durch einen fairen Schlüssel zwischen Werkvermittlern und Urhebern aufgeteilt wird.