Zum Hauptinhalt springen

Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und im türkisch-syrischen Erdbebengebiet: Änderung des Haushaltsbeschlusses für 2023/2024, um den Hilfegesuchen aus diesen Krisenregionen entsprechen zu können

Donnerstag, 30.03.2023

Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine

Vor gut einem Jahr, am 24.02.2022, hat Russland in den frühen Morgenstunden mit der Bombardierung der Ukraine begonnen und Truppen in das Land entsandt. Europa befindet sich seitdem in einem Ausnahmezustand. Millionen Ukrainer:innen haben durch den Krieg alles verloren und sind auf der Flucht. Seit dem 24.02.2022 sind über 43.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Hamburg registriert worden. Fast 39.000 Personen sind in Hamburg verblieben, knapp 5.000 Personen sind auf andere Bundesländer verteilt worden. Wir sehen es als unsere Pflicht an, Menschen in Not Schutz zu gewähren. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen, damit wir Hilfesuchende aufnehmen können, haben umfangreiche Integrationsmaßnahmen auf den Weg gebracht und für genügend Unterkünfte gesorgt. Dieser Herausforderung stellen wir uns weiterhin und werden entsprechend unserer Möglichkeiten als Stadtstaat Hilfesuchenden Schutz bieten.

Durch den Städtepakt Hamburg/Kiew und staatliche Anfragen der Ukraine über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GLMZ) erreichen Hamburg auch eine Vielzahl von Spendengesuchen. Im Mittelpunkt stehen neben der Bitte um Lebensmittel vor allem auch der Bedarf an medizinischem Verbrauchsmaterial, Rettungs- und Transportfahrzeugen, Feuerwehrfahrzeugen, Stromgeneratoren sowie Material zur Entschärfung. Im Jahr 2022 wurden durch Hamburg bereits ausgemusterte Fahrzeuge und Hygienematerial mit einem Wert von 500.000 Euro in die Ukraine abgegeben.

Wir sehen uns in der Verantwortung, den Hilfeersuchen auch in den Jahren 2023 und 2024 nachzukommen. Dabei ist zu beachten, dass die eingehenden Hilfeersuche sich nicht nur auf ausgesonderte Verbrauchsgegenstände mit entsprechend geringem Restwert beziehen, sondern auch weitere Fahrzeuge und Materialien dringend benötigt werden. Insbesondere wird Unterstützung für die Teams zur Entschärfung von Blindgängern und Sprengfallen gebraucht, um den Schutz der zivilen Bevölkerung in der Ukraine zu verbessern. Diesen Anfragen soll entsprochen werden können, auch wenn es sich in diesen Fällen um Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen des entsprechenden Materials handelt.

Pro ausgestattetem Entschärfungsteam belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 800.000 Euro. Bei insgesamt 24 Regionen mit jeweils 3 bis 4 Entschärfungsteams empfiehlt der Krisenstab Hamburg, dass im Jahr 2023 insgesamt 12 Teamausstattungen gespendet werden. Für das Jahr 2024 schlägt der Krisenstab eine identische Spende vor. Damit könnte in allen Regionen eine Teamausstattung zur Verfügung gestellt werden. Zu berücksichtigen ist hier, dass zu den Teamausstattungen im Wert von ca. 10 Millionen Euro ca. 2 Millionen Euro zum Wertausgleich der erwarteten Erlöse für ausgemusterte Fahrzeuge und Material hinzukommen.

Der Haushaltsbeschluss 2023/2024 sieht mit dem Artikel 15 Nr. 3 eine Ermächtigung des Senats vor, ohne gesonderte Beteiligung der Bürgerschaft ausgemusterte Vermögensgegenstände über alle Einzelpläne bis zu einem Gesamtwert von 500.000 Euro pro Jahr an Partnerstädte, an Entwicklungsprojekte oder bei Vorliegen entsprechender Hilfsersuchen an staatliche Institutionen und sonstige Organisationen im Ausland unentgeltlich zu überlassen. Mit Beschluss der Drucksache 22/10406 (Fraktionsantrag der SPD und GRÜNEN) ist der Gesamtwert für den Spezialfall von begründeten Hilfeersuchen aus der Ukraine um 10 Millionen Euro erhöht worden.

Durch Erhöhung der Obergrenze des Artikel 15 Nr. 3 Haushaltsbeschluss ist eine tragfähige haushaltsrechtliche Lösung geschaffen worden, um ausgemusterte Vermögensgegenstände an die Ukraine abgeben zu können. Allerdings sind auf dieser Grundlage keine unentgeltlichen Überlassungen von Gegenständen möglich, die noch nicht ausgemustert worden sind oder zum Zweck der Überlassung beschafft werden sollen. Zudem kann auf dieser Basis auch keine Finanzierung von Neu- oder Ersatzbeschaffungen geregelt werden, die sich im Fall einer Überlassung von noch nicht ausgemustertem Gerät oder Material anschließen würde. Daher ist zu prüfen, wie diese ermöglicht werden kann.

 

Erdbebenkatastrophe im türkisch-syrischen Grenzgebiet

Anfang Februar hat ein furchtbares Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion Leid und Zerstörung verursacht. Hamburg steht solidarisch zu den Menschen, die infolge dieser Katastrophe Hilfe benötigen. Viele Hamburger Bürger:innen und Unternehmen beteiligen sich an Hilfsaktionen.

Im Rahmen einer international koordinierten Aktion beteiligt sich auch die Stadt Hamburg an Hilfslieferungen in die Krisenregionen. In den vergangenen Tagen wurden noch einmal rund 100 Paletten mit Hilfsgütern an der Feuerwehrakademie an der Bredowstraße zum Weitertransport in das Erdbebengebiet zusammengeführt. Darunter sind rund 60 Paletten mit 173 Zelten, 11 Paletten mit mehr als 1.400 Decken und Kissen, 440 Schlafsäcke sowie 21 Baustromkästen.

Die Güter haben einen Wert von rund einer halben Million Euro und wurden von Hamburger Behörden, Hilfsorganisationen (ASB und DLRG) und anderen Institutionen und Unternehmen wie den Elbe-Werkstätten, den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein, Gasnetz Hamburg und Hamburg Wasser zur Verfügung gestellt.

Die Hamburger Katastrophenhilfe wird über den Krisenstab Hamburg in der Behörde für Inneres und Sport koordiniert, der im Austausch mit dem GMLZ den Transport der Hilfsgüter mittels Speditionen innerhalb Hamburgs und im Anschluss in das türkische Grenzgebiet organisiert. Vergangene Woche wurde bereits ein mobiler Arztcontainer in Richtung Türkei überführt. Die rund 100 Paletten sollen noch in dieser Woche von einem Logistikunternehmen in die Erdbebenregion gebracht werden. Aufgrund der nach wie vor katastrophalen Situation vor Ort gibt es weitere sehr dringliche Hilfegesuche aus der Erdbebenregion, der Hamburg entsprechen möchte.

Aus diesem Grund soll die Wertgrenze für ausgemusterte Vermögensgegenstände in Artikel 15 Nr. 3 des Haushaltsbeschlusses 2023/2024 auch für die Erdbebenregion im türkisch-syrischen Grenzgebiet auf 10 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 erhöht werden, um vor Ort Hilfe leisten zu können. Auch soll für Hilfeleistungen in diese Erdbebengebiete die Möglichkeit geschaffen werden, nicht nur ausgemusterte, sondern auch neu anzuschaffende Vermögensgegenstände in die vom Erdbeben betroffene Region im türkisch-syrischen Grenzgebiet unentgeltlich abgeben zu können. Ergänzend ist zu prüfen, wie die Möglichkeit eines Ausgleichs der entsprechenden finanziellen Effekte aus zentralen Mitteln des Einzelplans 9.2 geschaffen werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

1. Der Artikel 15 des Haushaltsbeschlusses 2023/2024 wird in Nummer 3 wie folgt geändert:

In Satz 2 werden hinter dem Wort „Ukraine“ die Wörter „und aus dem vom Erdbeben betroffenen türkisch-syrischen Grenzgebiet“ sowie hinter den Wörtern „bis zum Gesamtwert von“ das Wort „jeweils“ eingefügt.

Gleichzeitig wird in der Begründung zu Nummer 3 der letzte Satz gestrichen und durch den folgenden Satz ersetzt. „Die erhöhte Wertgrenze für Hilfeersuchen aus der Ukraine trägt den kriegsbedingt bestehenden Sonderbedarfen sowie für Hilfeersuchen aus dem vom Erdbeben betroffenem türkisch-syrischem Grenzgebiet Rechnung.“

Der Senat wird ersucht,

2 a) der Bürgerschaft einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, mit dem die Ermächtigung geschaffen wird, auch aus Haushaltsmitteln Hilfsgüter anzuschaffen, die dann an die Empfänger:innen in den Krisenregionen gespendet werden können.

2 b) der Bürgerschaft halbjährlich über die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen für die Ukraine und das vom Erdbeben betroffene türkisch-syrische Grenzgebiet zu berichten.

 

sowie
  • Sina Imhof
  • Maryam Blumenthal
  • Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lisa Maria Otte
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion