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Sonderbericht zur Fertigstellung der Elbphilharmonie

Mittwoch, 01.10.2008

In den Ausschussberatungen zur Elbphilharmonie im Januar 2007 (Drucksache 18/5824) erklärte der Senat zum Vertragswerk mit der Bietergemeinschaft IQ:

„Danach sind die Bieter verpflichtet, die Elbphilharmonie schlüsselfertig zu einem Pauschal-Festpreis nach einem fixierten, pönalisierten Bauzeitenplan zu errichten, den kommerziellen Mantelbau zu finanzieren, den Betrieb von Hotel, Gastronomie und Parkhaus über 20 Jahre auf Elbphilharmonie-Niveau zu sichern und das Gebäudemanagement, die Funktionsgarantie, ebenfalls über 20 Jahre hochwertig durchzuführen.“

„Alle vorhersehbaren rechtlichen Risiken, meine Damen und Herren, haben wir dabei identifiziert und mittels einer angemessenen Risikoverteilung zwischen der FHH und dem Bieter abgesichert. Unwägbare Risiken bestehen nicht – Punkt.“

„Das Kostenrisiko im Bauprozess liegt nunmehr nach den abgeschlossenen Leistungsverträgen allein beim Bieterkonsortium IQ², die die Bauleistung zu einem Pauschalfestpreis angeboten hat.“„Nur für den Fall nachträglicher Planungsänderung durch den Bauherrn kann es zu Kostensteigerungen für die FHH kommen.“

und bekräftigte auf Nachfrage der Abgeordneten:

„Ja, wir können sicher sein. Es ist ein Pauschalfestpreis, und Baukostensteigerungen führen nicht zu Preisanpassungen.“

In der Beratung des letzten Berichts des Senats zur Elbphilharmonie im Juni 2008 (Drucksache 19/935) erklärte der Senat, die Kostenentwicklung sei „nicht erfreulich“, 70 % der Risikoreserve seien verbraucht und es sei zu erwarten, dass zusätzliche Mittel über die beschlossenen 114 Millionen Euro hinaus benötigt würden. Mittlerweile hat der Senatsbeauftragte und Projektkoordinator seine Ämter aufgegeben, und die zuständige Behörde stellt fest,

- die Komplexität des Projekts sei unterschätzt worden,

- die städtische Realisierungsgesellschaft ReGe bzw. die Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH&Co KG müsse personell verstärkt werden,

- die Kompetenz der bisher Beteiligten reiche nicht aus,

- der Aufsichtsrat brauche dringend externen Sachverstand.

Zahlreiche Schriftliche Kleine Anfragen von Abgeordneten zu Fehlleistungen des Senats bei der Realisierung der Elbphilharmonie wurden in den vergangenen Wochen unvollständig oder ausweichend beantwortet. Widersprüchliche und unvollständige Informationen bieten der Bürgerschaft keine verlässliche Grundlage, um über Nachforderungen von Haushaltsmitteln oder neue Strukturen für eine termingerechte und finanzierbare Fertigstellung der Elbphilharmonie zu beraten und zu beschließen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

1. Der Senat wird ersucht, unverzüglich und außerhalb der beschlossenen turnusgemäßen Berichterstattung zur Realisierung der Elbphilharmonie – zur Wahrung der Verhandlungsposition der Stadt erforderlichenfalls in einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung – detailliert über

- konkrete Einzelpositionen der bereits eingetretenen Mehrkosten (nicht nur pauschal als Verhandlungsergebnis)

- finanzielle Auswirkungen von Bauzeitverlängerungen, insbesondere auch in Bezug auf die Refinanzierung des durch die Stadt vorfinanzierten kommerziellen Teils,

- Planungsstand, Baufortschritt, Planungsänderungen und -präzisierungen sowie weitere Planungs-, Bau- und Kostenrisiken,

- personelle Ausstattung sowie personelle und organisatorische Neustrukturierung der ReGe bzw. der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co KG,

- Bemühungen, Vorkehrungen und Planungen des Senats – zum Beispiel über weitere Initiativen für Spenden und Sponsoring – Kostensteigerungen bei der Realisierung der Elbphilharmonie nicht zusätzlich zu Lasten des öffentlichen Haushalts bzw. öffentlicher Unternehmen zu finanzieren,

zu berichten.

2. Der Senat wird ersucht, mit Dritten kein Stillschweigen über die Höhe finanzieller Forderungen bzw. geltend gemachter Mehrkosten zu vereinbaren und den Haushaltsausschuss der Bürgerschaft künftig unverzüglich über neue Forderungen in Kenntnis zu setzen, sobald diese seit der letzten Information einen Betrag von 500.000 Euro übersteigen.