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Sondernutzungsgebühr für die Fernwärmeversorgung

Dienstag, 22.11.2011

zu Drs. 20/2257

In der Schriftlichen Kleinen Anfrage aus Drs. 20/734 der SPD-Bürgerschaftsfraktion vom Juni 2011 wurde vom Senat bestätigt, dass in den Erläuterungen zum Konzessionsvertrag zwischen der Vattenfall Europe Hamburg AG und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vereinbart wurde, dass die Benutzung der öffentlichen Wege für Fernwärmeleitungen entgeltpflichtig wird, wenn mit dem Fernwärmebereich Gewinne erwirtschaftet werden.

Seit der Übernahme der Hamburgischen Elektrizitätswerke (HEW) im Jahr 2001 durch Vattenfall wurde bis heute kein entsprechendes Entgelt an die Stadt gezahlt.

§ 7 Absatz 3 des Konzessionsvertrages lautet wie folgt: „Für die Benutzung der

öffentlichen Wege für die Fernwärmeversorgung kann die Stadt ein Sondernutzungsentgelt verlangen. Höhe und Berechnung der Erhebung des Sondernutzungsentgeltes werden in einer Zusatzvereinbarung festgelegt.“

Laut Antwort des Senats auf die Drs. 20/734 sollte die „Einführung einer Gebühr zur Nutzung öffentlicher Wege durch Fernwärmeleitungen“ geprüft werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird gebeten, bis zum 1. April 2012 eine Verordnung zu erlassen, die es ermöglicht, eine Gebühr für die Fernwärmeversorgung zu erheben, oder die Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen vom 06.12.1994 (HmbGVBl, S.385), zuletzt geändert am 14.12.2010 (HmbGVBl, S.667), so zu ändern, dass eine Sondernutzungsgebühr für Fernwärmeleitungen erhoben werden kann.