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Stadtplanung von heute für die Stadtentwicklung von morgen: Förderung von Stadtteilaktivitäten und -initiativen im Zuge der Errichtung neuer Stadtquartiere

Montag, 19.02.2018

Hamburg wächst – um etwa 10.000 Menschen jedes Jahr. Die Demografen rechnen mit ca. 70.000 zusätzlichen Haushalten in Hamburg bis 2030. Diese Entwicklung ist grundsätzlich als positiv zu bewerten. Zeigt sie doch, dass Hamburg als attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort gilt. Hamburg wird damit eine vielfältige Stadt der verschiedenen Generationen und Kulturen bleiben.

Zeitgemäße Stadtplanung und Stadtentwicklung mit Weitsicht bedeutet, die verschiedenen Bedürfnisse und Anforderungen, die in einer Stadtgesellschaft des 21. Jahrhunderts bei der Errichtung neuer Quartiere auftreten, vorausschauend mitzuplanen.

Die Errichtung von neuen Stadtquartieren erfordert heutzutage ein vielfältiges „Miteinander reden“, um nachbarschaftliche Initiativen und Aktivitäten zu ermöglichen. Bunt gemischte stabile und lebendige Stadtteile entstehen zu lassen, ist eine der schwierigsten Aufgaben bei der Umsetzung von großen Wohnungsbauvorhaben.

Hamburg hat es sich als Ziel gesetzt, 10.000 Wohnungen zu genehmigen – pro Jahr!

Dies stellt unsere Stadt vor große Herausforderungen. Die Menschen müssen mitgenommen werden bei dieser Kraftanstrengung. Neue Quartiere sollen und müssen sich mit den „alten“ vernetzen. Um Stadtteilbeiräte oder ehrenamtliche Initiativen unterschiedlicher Couleur wie Urban Gardening und sportbezogene oder kulturelle Aktivitäten entstehen zu lassen, bedarf es oft nicht viel. Es sind Räume, ein bisschen Geld für kleinere Feste, Stadtteilzeitungen oder ein kleiner Verfügungsfonds, um diese Aktivitäten überhaupt erst zu ermöglichen.

Seit über 30 Jahren hat Hamburg umfassende Erfahrungen mit der Integrierten Stadtteilentwicklung im Bestand. Die Förderung von bürgerschaftlichen Engagement war oft eine nachgelagerte Reaktion, um Fehlentwicklungen oder soziale Schieflagen in den jeweiligen Stadtteilen umzusteuern. Einher geht damit oft eine Stigmatisierung eines ganzen Stadtteils – benötigt er doch finanzielle Unterstützung, die andere Stadtteile scheinbar nicht nötig haben. Und es ist meist eine Reaktion auf Fehlentwicklung und Fehlsteuerung bei dem Aufbau der Quartiersstruktur und Zusammensetzung.

 

Mit dem starken Zuwachs an Neubürgerinnen und Neubürgern durch geflüchtete Menschen wurden zur Integration in neuen Quartieren Quartiersbeiräte und

-managements eingerichtet und damit eine professionelle Begleitung des Aufbaus von Kommunikations- und Integrationsstrukturen geschaffen. Allein in Neugraben wird Wohnraum für 10.000 Menschen entstehen – seien sie geflüchtet, aus den anderen Bundesländern oder aus Hamburg. Hier werden begleitende Strukturen eingerichtet, die ein „neues“ Zusammenleben an diesem Ort ermöglichen. In der Mitte Altona wurde von Anfang an den Vorhabenträgern der Aufbau professioneller Quartiersgründungsbegleitung mit aufgegeben. Dies gilt es, auch in Zukunft umzusetzen.

Der Aufbau eines Quartiersmanagements sowie die Unterstützung kulturellen und bürgerschaftlichen Engagements sollte bei einem solchen Stadtwachstum wie Hamburg es derzeit erlebt regelhaft ab ca. 750 Wohneinheiten pro neu zu gründendem Quartier fest zur Umsetzungskonzeption gehören.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, mit welchen Maßnahmen bürgerschaftliche Aktivitäten zum Aufbau stabiler Nachbarschaften bei der Gründung von neuen Stadtteilen und Quartieren ab einer Größenordnung von etwa 750 Wohneinheiten, wie beispielsweise in Wilhelmsburg, Winterhude (Pergolenviertel), Bahrenfeld (Trabrennbahn), Farmsen-Berne (August-Krogmann-Straße) und Billwerder (Oberbillwerder) zukünftig begleitet werden können, damit nachbarschaftliche Aktivitäten sowie bürgerschaftliche, kulturelle und sportbezogene Initiativen und Kommunikationsstrukturen sich entwickeln können;

2. gemeinsam mit dem „Bündnis für das Wohnen“ zu diskutieren, inwieweit sich der Aufbau von Stadtteilinitiativen und Kommunikationsstrukturen verstärkt bei größeren Stadtentwicklungsvorhaben regelhaft umsetzen lässt und

3. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2018 zu berichten.