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Stärkung der Bürgerschaft – Unterstützung der Fraktionen für erhöhten Aufwand anlässlich der Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Mittwoch, 11.11.2020

Die zunehmende Aufgabenvielfalt und die damit gestiegenen Anforderungen an die Abgeordneten, an die Fraktionen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bereits in der 21. Legislaturperiode Gegenstand parlamentarischer Beratungen, wie etwa in einem Unterausschuss des Verfassungsausschusses. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die damalige Bürgerschaft die Fraktionen zunächst für die 21. Wahlperiode gestärkt (vgl. Drs. 21/6175).

Nach nunmehr über einem halben Jahr in der 22. Wahlperiode lässt sich konstatieren, dass die damals getroffenen Feststellungen, etwa der gestiegene Aufwand durch die verschiedenen Elemente der Bürgerbeteiligung, weiterhin Bestand haben und sich die Entwicklung des steigenden Anforderungsumfangs nochmals verstärkt hat. Die Bürgerschaft hat daher im Rahmen der Stärkung der Minderheitenrechte die Fraktionen geringfügig besser ausgestattet (vgl. Drs. 22/476). Auch ohne die pandemiebedingten Auswirkungen hat sich der Arbeitsaufwand in der 22. Wahlperiode jedoch weiter verstärkt. So gibt es eine größere Zahl an eingesetzten Fachausschüssen, welche seitens der Abgeordneten, der Fraktionen und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inhaltlich zu begleiten sind. Mit weiteren zusätzlichen, über den unmittelbaren Parlamentsbetrieb hinausgehende Aufgaben wird auch in dieser neuen Wahlperiode zu rechnen sein bzw. fallen diese schon am Anfang der Wahlperiode konkret an, darunter die in Artikel 50 Abs. 2 und Abs. 3 der Hamburgischen Verfassung festgelegten Pflichten im Umgang mit Volksinitiativen. Mit Beschluss über die Drucksache 22/1762 hat die Bürgerschaft zudem gemäß Artikel 26 der Hamburgischen Verfassung einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der neben dem einzusetzenden Arbeitsstab auch in den Fraktionen selbst eine zusätzliche intensive inhaltliche Begleitung erfordert und damit zu einem steigenden Arbeitsaufwand führt. Die zeitliche Dauer des Ausschusses ist derzeit noch nicht absehbar, der Untersuchungsauftrag und -umfang lassen dabei aber eine verhältnismäßig lange Dauer erwarten.

Die vorgenannten Mehrbelastungen machen daher eine auf diese Legislaturperiode zeitlich befristete Verstärkung der Fraktionen erforderlich. Zur weiteren Stärkung der Minderheitsrechte soll dabei jede Fraktion – unabhängig von ihrer Größe – den gleichen zusätzlichen Unterstützungsbetrag erhalten, wodurch gerade kleinere Fraktionen prozentual eine stärkere Förderung erfahren. Zudem wird ein entsprechender Mehrbedarf bei der Bürgerschaftskanzlei berücksichtigt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Vierundzwanzigstes Gesetz

zur Änderung des Fraktionsgesetzes

Vom …

§ 1

Das Fraktionsgesetz vom 20. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 134), zuletzt geändert am

16. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 337), wird wie folgt geändert:

In § 2 wird hinter Absatz 3 folgender Absatz 3a eingefügt:

„Aufgrund des höheren Arbeitsaufwands und insbesondere der notwendigen fraktionsseitigen Unterstützung der Arbeit des durch Artikel 26 der Hamburgischen Verfassung eingesetzten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erhalten jede Fraktion sowie die Bürgerschaftskanzlei zusätzlich einen monatlichen Betrag von 6.000 Euro.“

 

§ 2

 

§ 1 tritt mit Ablauf der 22. Legislaturperiode außer Kraft.

sowie
  • der Abgeordneten Farid Müller
  • Eva Botzenhart
  • Michael Gwosdz
  • Zohra Mojadeddi
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Till Steffen (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Dennis Thering
  • Dennis Gladiator
  • Dr. Anke Frieling
  • Richard Seelmaecker
  • André Trepoll (CDU) und Fraktion und der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus
  • Cansu Özdemir
  • David Stoop
  • Heike Sudmann
  • Dr. Carola Ensslen (Die LINKE) und Fraktion