Zum Hauptinhalt springen

Stärkung der Bürgerschaft – Unterstützung der Fraktionen für erhöhten Aufwand in parlamentarischen Gremien und Prozessen sowie Flexibilisierung des Bezugs von Sachleistungen

Montag, 12.12.2016

Die wachsenden Anforderungen an die Mitglieder der Bürgerschaft und an die Bürgerschaftskanzlei waren Gegenstand der Beratungen in einem Unterausschuss des Verfassungsausschusses. Derzeit plant die Bürgerschaft die Einsetzung einer Enquete-Kommission (Drs. 21/5948), um den Kinderschutz und die Kinderrechte in Hamburg zu stärken, und die Einrichtung eines ständigen gemeinsamen Ausschusses mit dem Landtag Schleswig-Holstein (Drs. 21/5949), um gemeinsame Initiativen und Beschlussvorschläge zu entwickeln.

Auch die in Hamburg zunehmend genutzten Elemente der Bürgerbeteiligung intensivieren die Kommunikation zwischen der Bürgerschaft und den Bürgerinnen und Bürgern und steigern den Aufwand an Arbeit und Zeit für Abgeordnete und Fraktionen.

Aus diesem Gründen ist das 19. Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes durch die Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und LINKEN in die Bürgerschaft eingebracht worden (Drs. 21/6175), das folgende Regelungen enthält:

- Zur Bewältigung der Mehrbelastungen sollen alle in der Bürgerschaft befindlichen Fraktionen und die Bürgerschaftskanzlei zunächst befristet auf die Dauer der laufenden Legislaturperiode um einen monatlichen Betrag von 2.500 Euro je Bedarfsträger gestärkt werden.

- Um insbesondere kleinere Fraktionen besser in die Lage zu versetzen, ihre in der Verfassung verankerten Kontrollpflicht der Exekutive vollumfänglich gerecht zu werden, wird eine höhere Flexibilität bei der Nutzung von Sachleistungen angestrebt. Fraktionen, die auf die Vorteile eines Dienstfahrzeuges verzichten, sollen stattdessen Geldleistungen in gleichwertiger Höhe (50.000 Euro jährlich) beziehen können.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 im Einzelplan 1.01 „Bürgerschaft“ den Ansatz in der Produktgruppe 200.03 „Bürgerschaftskanzlei“ im Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“, Produkt „Abg.- und Fraktionsang., Parteienfinanzierung“ um 280.000 Euro zu erhöhen,

2. in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 im Einzelplan 1.01 „Bürgerschaft“ Produktgruppe 200.03 „Bürgerschaftskanzlei“ im Kontenbereich „Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit“, Produkt „Plenarangelegenheiten und Gremien“ den Ansatz um 30.000 Euro zu erhöhen.

3. zur Finanzierung im Einzelplan 9.2, Allgemeine Finanzwirtschaft in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ im Kontenbereich Personalkosten beim Produkt „Volks- u. Bürgerbegehren, PUA, Enquete-Kom.“ den Ansatz um 310.000 Euro für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 abzusenken.

 

sowie
  • André Trepoll
  • Karin Prien
  • Dennis Thering
  • Birgit Stöver
  • Dennis Gladiator (CDU) und Fraktion Farid Müller
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Antje Möller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion Cansu Özdemir
  • Sabine Boeddinghaus
  • Deniz Celik
  • Heike Sudmann
  • Mehmet Yildiz (LINKE) und Fraktion