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Stärkung der Freien Tanz- und Theaterszene: Diffusionsförderung einführen und Konzeptionsförderung erhöhen

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 3.3

 

Die freien darstellenden Künste leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Vielfalt der Kulturmetropole Hamburg. Die freie Szene setzt neue Impulse, die von anderen Kunst- und Kulturschaffenden aufgenommen werden, und ist ein Garant für die Etablierung Hamburgs als eine der bedeutendsten Theatermetropolen bundesweit. Die Einzelkünstlerinnen und -künstler, Künstlergruppen und Ensembles agieren höchst professionell in den unterschiedlichsten Sparten, die von Kinder- und Jugendtheaterproduktionen bis hin zu Tanz- und Performancekunst sowie vielseitigen Theaterproduktionen für das erwachsene Publikum reichen. Damit sind die Akteurinnen und Akteure der freien Tanz- und Theaterszene ein Motor für künstlerische Innovationen, die auch die Weiterentwicklung der etablierten Häuser anregen und befördern.

In der von Prof. Dr. Müller-Schöll 2011 vorgelegten Potenzialanalyse der Universität Hamburg wurden zahlreiche Probleme benannt, mit denen die in der freien Szene arbeitenden und engagierten Menschen konfrontiert sind und die zum Teil zu schwierigen bis prekären Arbeitsverhältnissen führen. Als Reaktion auf die Schlussfolgerungen der Analyse und ihre Empfehlungen zu einer schrittweisen Verbesserung der Situation wurden seit Ende 2011 zahlreiche Maßnahmen angestoßen und umgesetzt (vgl. Drs. 20/2166, 20/6877, 21/4892, 21/5769, 21/6990). Auch die Anhörung von Expertinnen und Experten in der Sitzung des Kulturausschusses am 22. November 2016 hat die dringlichen bestehenden Bedarfe der freien Tanz- und Theaterszene deutlich gemacht (Wortprotokoll Drs. 21/15).

Ein ausgewogenes Zusammenspiel der Freien Szene mit Produktionshäusern und alternativen Spielstätten und Orten im öffentlichen Raum ist ein notwendiger Bestandteil, um die Freie Kunst öffentlich sichtbar zu machen. Die bisherige Förderung ermöglicht nur eine geringe Anzahl an Aufführungen der aufwendig entwickelten Produktionen. Bisher gibt es in Hamburg keine Diffusionsförderung, die es den in ihrer Entstehung geförderten, oftmals hervorragenden Projekten ermöglichen würde, nach den ersten Spielterminen in Hamburg weiterhin sichtbar zu bleiben. Der Potenzialanalyse von 2011 folgend wäre eine Diffusionsförderung ein optimales ergänzendes Fördermodul, um die bereits geförderten Projekte über Auftrittsförderung, Wiederaufnahmen und Gastspiele in und außerhalb Hamburgs präsent zu halten.

Als eigenständiges Förderinstrument wurde ab der Spielzeit 2012/2013 eine spartenübergreifende, mehrjährige Konzeptionsförderung eingeführt. Die Fördersumme beträgt seither 35.000 Euro pro Spielzeit über einen Zeitraum von drei Spielzeiten. Dieses Förderinstrument bietet etablierten Künstlerinnen, Künstlern oder auch Gruppen, die regelmäßig erfolgreich produziert haben, die Möglichkeit, mit der notwendigen Planungssicherheit eine langfristige und künstlerisch anspruchsvolle Konzeption zu realisieren. Um die Honoraruntergrenze künftig auch in der Konzeptionsförderung berücksichtigen zu können, ist eine Erhöhung auf 45.000 Euro pro Spielzeit erforderlich. Darüber hinaus muss eine Ausweitung der Konzeptionsförderung von derzeit zwei auf drei Künstlerinnen, Künstler oder auch Gruppen pro Spielzeit erreicht werden, um die exzellentesten, bundesweit wie international arbeitenden Künstlerinnen und Künstler an Hamburg zu binden. Hier liegt eine echte Chance, die oftmals aus Gründen der bisher fehlenden Fördermöglichkeiten z. B. nach Berlin abgewanderten Protagonistinnen und Protagonisten wieder für Hamburg zu gewinnen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.01 „Theater, Museen und Bibliotheken“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“, wird in 2019 um 150.000 Euro und 2020 um 300.000 Euro erhöht. Diese Mittel dienen zweckgebunden dem Produkt „Theater- und Tanzszene“. Davon sollen im Jahr 2019 50.000 Euro und im Jahr 2020 100.000 Euro der Diffusionsförderung sowie im Jahr 2019 100.000 Euro und im Jahr 2020 200.000 Euro der Konzeptionsförderung zugutekommen. Zur Deckung wird der Ansatz im Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Allgemeine Zentrale Reserve“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ in 2019 um 150.000 Euro und in 2020 um 300.000 Euro abgesenkt.

2. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft bis zum 01.07.2019 zum Stand der Umsetzung zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten René Gögge
  • Martin Bill
  • Anna Gallina
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion