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Stärkung des Verfassungsschutzes durch Neustrukturierung des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) entsprechend der durch den Koalitionsvertrag vorgesehenen Untersuchung der Organisationsstrukturen im LfV Hamburg

Freitag, 13.01.2017

Die Bekämpfung der Gefahren, die durch gewaltbereiten Extremismus entstehen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Hamburg zu bewältigen hat. Vor dem Hintergrund der aktuell bestehenden Sicherheitslage gehen die Sicherheitsbehörden bereits jetzt konsequent mit präventiven und repressiven Mitteln gegen gewaltbereite Extremisten vor.

Ein Schwerpunkt der Arbeit der Sicherheitsbehörden liegt dabei in der Bekämpfung islamistischer Extremisten. Die Zahl der Islamisten, die in Hamburg dem salafistischen Spektrum zugerechnet werden, ist von 400 (im Jahr 2014) auf rund 580 (Stand Juni 2016) gestiegen. Die Gründe für die Steigerung werden neben dem anhaltenden Zulauf auch in der verbesserten Einblicktiefe in diese Szene gesehen. Zudem ist durch eine geschärfte Aufmerksamkeit in der Bevölkerung auch ein gesteigertes Anzeigeaufkommen zu verzeichnen. Um diesen Hinweisen angemessen nachgehen zu können und die Arbeit in diesem Bereich weiter zu verbessern, wurde das Landesamt für Verfassungsschutz zur Unterstützung der Observationsteams für diesen Phänomenbereich bereits um 10 weitere Stellen aufgestockt (21/3031).

Die aktuell aufgekommene Problematik der auch in Hamburg aktiven sogenannten Reichsbürger, die der Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt hat, zeigt, dass das Aufgabenspektrum des Landesamtes für Verfassungsschutz weiter wächst. Auch die Aufarbeitung des Versagens von Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern bei den Ermittlungen gegen die rechtsextremistische Terrorzelle NSU hat aufgezeigt, dass auf allen Gebieten des politischen Extremismus verstärkt gehandelt werden muss, um Angriffe auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung rechtzeitig verhindern zu können. Die Koalitionspartner von SPD und GRÜNEN haben sich in diesem Zusammenhang durch Festschreibung im Koalitionsvertrag vorgenommen, unter Beteiligung des Parlamentarischen Kontrollausschusses nach § 25 Absatz 7 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (PKA) generell zu überprüfen, wie das Landesamt für Verfassungsschutz organisatorisch, strukturell und aufgabenkritisch angesichts der bestehenden Herausforderungen weiterentwickelt werden kann, um die Ermittlungserfolge in allen Phänomenbereichen zu verbessern.

Die Überprüfung einer den aktuellen Bedarfen angemessenen Neustrukturierung ist nun abgeschlossen. Die hiermit verbundenen Kosten für zusätzliches Personal und die Anschaffung von Sachmitteln sind ermittelt und wurden unter Beteiligung des PKA beraten. Insgesamt sollen nun sieben zusätzliche Stellen geschaffen werden, die in den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen des Landesamtes für Verfassungsschutz eingesetzt werden sollen. Da die Einzelheiten der Organisationsuntersuchung der Geheimhaltung unterliegen, können die einzelnen ermittelten Bedarfe in diesem Antrag nicht dargestellt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Stellenplan 2017/2018 wird um die folgenden Stellenneuschaffungen im Einzelplan 8.1, Aufgabenbereich 273 „Verfassungsschutz“ ergänzt:

a. 0,5 Stelle Regierungsrätin/Regierungsrat A 13 mit Wirkungsdatum 1.2.2017

b. 6,0 Stellen Regierungsamtfrau/Regierungsamtmann A 11 mit Wirkungsdatum 1.2.2017

c. 0,5 Stelle Regierungsoberinspektorin/Regierungsoberinspektor A 10 mit Wirkungsdatum 1.2.2017.

2. Der Senat wird ersucht,

a. Mittel in Höhe von 570.000 Euro im Haushaltsjahr 2017 sowie 634.000 Euro im Haushaltsjahr 2018 für konsumtive Bedarfe auf dem Wege der Sollübertragung aus dem Produkt „Allgemeine Zentrale Reserve“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) dem Einzelplan 8.1, Produktgruppe 273.01 „Verfassungsschutz“ zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sind für die Finanzierung der mit den Stellenneuschaffungen verbundenen Personalkosten sowie der Zahlung von Sicherheitszulagen und Arbeitsplatzpauschalen zu verwenden,

b. Mittel in Höhe von 110.000 Euro im Haushaltsjahr 2017 für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen auf dem Wege der Sollübertragung aus dem Investitionsprogramm „Zentrale Sanierungsreserve Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) dem Einzelplan 8.1, Aufgabenbereich 273 „Verfassungsschutz“, zur Verfügung zu stellen,

c. die aus dem unter Ziffer 2 b. genannten Erwerb von beweglichem Anlagevermögen entstehenden Kosten für Abschreibung ab 2017 zu ermitteln und dem Einzelplan 8.1, Produktgruppe 273.01 „Verfassungsschutz“ aus der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „sonstige Kosten (Sanierungsfonds Hamburg 2020)“ des Einzelplans 9.2 zur Verfügung zu stellen,

d. die Bereitstellung der strukturell erforderlichen Mittel für die unter Ziffer 2 a. und 2 c. genannten Maßnahmen für den Aufgabenbereich 273 „Verfassungsschutz“ im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2019/2020 zu berücksichtigen.

 

sowie
  • Antje Möller
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Filiz Demirel
  • René Gögge
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion