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Stand der Umsetzung der in der Drucksache 18/649 „Rahmenkonzept Kinder- und Jugendkulturarbeit in Hamburg“ angekündigten Maßnahmen

Mittwoch, 10.10.2007

Mit der Umsetzung des Rahmenkonzepts Kinder- und Jugendkulturarbeit in Hamburg wurde ein richtiger Schritt in Richtung kultureller Bildungsarbeit getan. Die Beratungen im Kulturausschuss, als auch im Schulausschuss haben jedoch gezeigt, dass viele der angeschobenen Maßnahmen lediglich Impuls- und Projektcharakter haben. Hier ist dringend eine Verstetigung des Angebots nötig, damit das Entstandene nicht wieder wie ein Strohfeuer verlischt. Außerdem hat sich gezeigt, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler, und längst nicht alle aus sozial benachteiligten Stadtteilen, von den Maßnahmen profitieren. Gerade in diesen Quartieren könnte die Vernetzung mit Einrichtungen der Stadtteilkultur wichtige Impulse geben. Nach eigener Aussage der Senatsvertreter mangelt es außerdem an einem verlässlichen finanziellen Engagement der Behörde für Bildung und Sport in Rahmen der Zusammenarbeit an den Schulen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Die Bürgerschaft ersucht den Senat, die im „Rahmenkonzept Kinder- und Jugend-kulturarbeit in Hamburg“ formulierten Leitziele mit folgender Maßgabe umzusetzen:

 

1. Die projektorientierten Maßnahmen sind in eine regelhafte Versorgung aller Schulkinder mit kulturellen Angeboten zu überführen, mit Priorität auf sozial benachteiligte Stadtteile.

 

2. Die Vernetzung mit der Stadtteilkulturarbeit gibt wichtige Impulse. Deshalb sind vor allem in sozial benachteiligten Stadtteilen Partnerschaften zwischen Schulen und Stadtteilkultur zu fördern.

 

3. Die konzeptionellen Rahmenbedingungen für kulturelle Unterrichtsangebote sind durch eine Verstärkung der Netzwerkentwicklung und Steuerung im musisch/ künstlerischen Bereich zu verbessern.

 

4. Die Behörde für Bildung und Sport und die Kulturbehörde werden aufgefordert, in engerer Zusammenarbeit die Maßnahmen umzusetzen; die Behörde für Bildung und Sport ist aufgefordert, hierzu die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

5. Die notwendige Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Bildung und Sport und dem Landesmusikrat oder der Jugendmusikschule für die Erweiterung des Angebots an Ganztagsschulen durch Honorarkräfte ist kurzfristig abzuschließen.