Zum Hauptinhalt springen

Steigerung der Attraktivität der Kindertagespflege durch Einführung einer jährlichen Fortschreibungsrate für die Tagespflegegelder –Verordnungsermächtigung im Kinderbetreuungsgesetz schaffen

Donnerstag, 03.05.2018

In der Kindertagespflege als alternative Form der Kindertagesbetreuung zu den Kindertages¬-einrichtungen (Kitas) betreuen Tagesmütter und Tagesväter meist selbständig bis zu fünf fremde Kinder zeitgleich im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in eigens hierfür angemieteten Räumen. Die Kindertagespflege hat gemäß SGB VIII den gleichen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag wie Kitas. Hauptzielgruppe ist die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren. Die so genannten Tagespflegepersonen müssen für die Kindertagespflege qualifiziert sein und werden bezüglich der persönlichen und fachlichen Eignung geprüft. Auch die Räumlichkeiten werden geprüft. Diese Prüfungen werden in Hamburg von den Tagespflegebörsen der bezirklichen Abteilungen Kindertagesbetreuung durchgeführt.

 

Hamburger Eltern haben Wahlfreiheit, ob ihr Kind in einer Kita oder in Kindertagespflege betreut wird. Der Großteil der Eltern entscheidet sich auch im Krippenalter des Kindes für den Besuch einer Kita. Dies hat in Verbindung mit dem erfolgreichen Krippenausbau in Hamburg – trotz insgesamt sehr stark gestiegenen Betreuungszahlen – zu einer gesunkenen Nachfrage nach Kindertagespflege bis 2014 geführt. Seit 2015 ist die Inanspruchnahme der Kindertagespflege durch Kinder unter drei Jahren wieder gestiegen. Die Inanspruchnahme der Kindertagespflege im Elementaralter dagegen ist in den vergangenen Jahren konstant und deutlich rückläufig. Entsprechend ist die Zahl der Tagespflegepersonen in Hamburg in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen

 

Bereits 2009 gab es wesentliche Veränderungen im Bereich des Steuer- und Sozialversicherungsrechts des Bundes, die einen Teil der Tagespflegepersonen dazu bewegt haben, ihre Tätigkeit aufzugeben und andere Tätigkeiten aufzunehmen. Zudem wurden auch in Hamburg mit dem Ziel der qualitativen Weiterentwicklung und damit auch der Steigerung der Attraktivität der Kindertagespflege bei den Eltern in den vergangenen Jahren die Mindeststandards für die Qualifikation von Tagespflegepersonen deutlich angehoben.

 

Zur weiteren Förderung der Kindertagespflege wurden in den vergangenen Jahren zudem verschiedene Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Tätigkeitsfeldes als auch zur verbesserten Beratung der Tagespflegepersonen durch die bezirklichen Tagespflegebörsen umgesetzt. Bereits zum 1. April 2014 wurden die Tagespflegegelder für die Tagesmütter und -väter um rund sieben Prozent erhöht. Diese Verbesserungen haben dazu beigetragen, dass der Rückgang der Zahl in Kindertagespflege betreuter Krippenkinder seit 2015 aufgehalten werden konnte.

 

Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg hat in seinem Bericht 2016 empfohlen, die Kindertagespflege bezüglich der Fortschreibung der Tagespflegegeldsätze unter gleichen Voraussetzungen wie die Kitas zu behandeln. Dies ist auch eine Forderung des Hamburger Tagesmütter und -väter e.V.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Siebtes Gesetz

zur Änderung des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes

Vom …

Einziger Paragraph

In § 30 Absatz 1 Nummer 4 des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes vom 27. April 2004 (HmbGVBl. S. 211), zuletzt geändert am 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 295), werden hinter dem Wort „Höhe“ die Wörter „sowie das Verfahren zur Berechnung“ eingefügt.

Begründung:

Die Kindertagespflege soll als wichtiger Bestandteil der Angebotspalette der Kindertagesbetreuung in Hamburg weiter gestärkt werden. Die Attraktivität der Tätigkeit hängt für Tagesmütter und Tagesväter neben anderen Faktoren auch von der Höhe des Tagespflegegeldes ab. Um die Nachfrage der Familien nach Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege künftig weiterhin decken zu können, sollen mehr Personen motiviert werden, diese wichtige und anspruchsvolle Tätigkeit auszuüben. Bereits zum 01.11.2017 wurden die finanziellen Rahmenbedingen für die Hamburger Tagespflegepersonen deutlich verbessert. Das Tagespflegegeld wurde im Vergleich zu den seit 2014 gültigen Beträgen für das Erziehungsgeld (Anteil für die Förderleistung) um etwa zwölf Prozent und die Sachkostenpauschale (pauschale Erstattung der Sachkosten) um etwa drei Prozent angehoben. Analog der Entgelte im Kita-Bereich sollen die Tagespflegegeldsätze künftig jährlich entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte sowie des Verbraucherpreisindexes angepasst werden. Die bisher übliche, für mehrere Jahre nachträgliche Anhebung der Tagespflegegelder würde damit durch eine regelmäßig jährlich stattfindende Anpassung abgelöst werden. Mit der Gleichbehandlung der Fortschreibung der Tagespflegegelder mit denen des Kita-Bereichs wird der in den letzten Jahren zu verzeichnenden qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagespflege Rechnung getragen. Immer mehr Tagespflegeeltern üben die Tätigkeit in der Kindertagespflege professionell aus. Die Kindertagespflege steht gesetzlich als eigenständiges Angebot gleichrangig neben den Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen. Die Forderung vieler Tagespflegeeltern nach einer Gleichbehandlung bei der Fortschreibung der Entgelte ist daher nachvollziehbar und folgerichtig. Um eine jährliche Fortschreibungsrate für die Tagespflegegelder durch Festsetzung in einer Rechtsverordnung zu ermöglichen, bedarf es einer Änderung des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG). Bisher erstreckt sich die Verordnungsermächtigung nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 KibeG lediglich auf die Festsetzung der Höhe des Tagespflegegeldes, nicht jedoch auf die Berechnungsweise der Tagespflegegelder.

Mit der Ermächtigung, die Berechnungsweise der Tagespflegegelder im Wege einer Rechtsverordnung festzulegen, wird die Voraussetzung geschaffen, zukünftig die Tagespflegegeldsätze entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte sowie des Verbraucherpreisindexes jährlich anzupassen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Anna Gallina
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Martin Bill
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Murat Gözay
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion