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Steuerung der Hochschulen verbessern

Donnerstag, 24.05.2012

zu Drs. 20/4117 (Bericht des Haushaltsausschusses)

zum Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 ist einmal mehr deutlich geworden, dass es hinsichtlich der Steuerung der Hochschulen Verbesserungserfordernisse gibt. Zu dieser Empfehlung kommt auch der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2012. Dort wird u.a. moniert, dass die derzeitige Ausgestaltung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) zwischen der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) und den Hochschulen bisher den Anforderungen aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz nicht ausreichend gerecht geworden ist. Demnach fehle es häufig an konkret definierten, mess- und prüfbaren Zielen sowie Kriterien für die Ermittlung der Zielerreichung.

Die ZLV wurden bislang nicht immer im Vorfeld vereinbart, sondern zum Teil erst nachdem das betroffene Haushaltsjahr bereits erheblich fortgeschritten war. Dieser Umstand muss angegangen werden, damit die Bürgerschaft ihr Budgetrecht sachgerecht wahrnehmen kann.

Auch ist zweifelhaft, inwieweit die Hochschulen über die Verwendung der Mittel der zuständigen Behörde zeitgerecht und umfassend Bericht erstatten. Die Bürgerschaft erhält im Rahmen der Berichte zum Haushaltsverlauf bzw. der Quartalsberichte bislang keine ausreichenden Informationen. Die Einschätzung, dass hier nachgebessert werden muss, teilt auch der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2012. In den vergangenen Jahren haben die Hochschulen erhebliche Liquidität „angespart“ und zum Teil ihren Rücklagen zugeführt. Aus Landeszuweisungen, d.h. ohne Studiengebühren und ohne Drittmittel, verfügten die Hochschulen im November 2011 über eine Liquidität von 118 Millionen Euro. Die Bürgerschaft möchte deshalb, dass ihr regelhaft über die Verwendung der Mittelzuweisungen an die Hochschulen berichtet wird.

Bei der HafenCity Universität Hamburg (HCU) ist es offenbar zudem zu Abweichungen von den Vorgaben zur Verwendung der Globalzuweisungen gekommen, über die die zuständige Behörde nicht rechtzeitig im Rahmen eines standardisierten Berichtswesens erfahren hat.

Die SPD-Fraktion begrüßt die getroffenen Hochschulvereinbarungen und spricht sich für zügige Verhandlungen mit den noch ausstehenden Hochschulen und dem UKE aus. Hierbei ist es besonders wichtig, ein gemeinsames Vorgehen zur Optimierung der ZLV und Berichterstattung möglichst zeitnah zu verabreden.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

1. Der Senat wird ersucht, bis zu den Haushaltsberatungen 2013/2014 das Berichtswesen und das Controlling der staatlichen Hochschulen so auszugestalten, dass Abweichungen vom beschlossenen Haushalts- und Stellenplan rechtzeitig erkannt und erforderlichenfalls gegengesteuert werden kann, und der Bürgerschaft darüber zu berichten.

 

2. Der Senat berichtet der Bürgerschaft jährlich über die Quartalsberichte hinaus jeweils über die Lage der staatlichen Hochschulen (Lagebericht). Dabei sollen die Entwicklung der Hochschule seit dem letzten Bericht, ihre Perspektiven in dem Finanzplanungszeitraum und die Erreichung der in der Hochschulvereinbarung niedergelegten und durch die Ziel- und Leistungsvereinbarung konkretisierten Leistungen der Hochschule sowie der Stand zu den jeweiligen Kennzahlen erläutert werden. In dem Lagebericht soll auch über die finanzielle und personelle Situation der Hochschule, die Verwendung der Zuweisungen sowie über die geplante Verwendung der im zurückliegenden Zeitraum nicht verbrauchten Zuweisungen der Stadt berichtet werden.