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Strukturelle Stärkung der Suchthilfe fortsetzen

Freitag, 23.12.2016

Hamburgs Suchthilfesystem erfüllt seinen Versorgungsauftrag für suchtkranke Menschen seit vielen Jahren auf anerkannt hohem Niveau. Durch ein differenziertes ambulantes Beratungs- und Behandlungssystem werden Suchtkranke verlässlich erreicht, Hilfe- und Therapieangebote werden in hohem Maße angenommen. Die Wirksamkeit der Suchtkrankenhilfe in Hamburg wird durch die regelmäßigen Erhebungen der Basisdatendokumentation (BADO e.V.) nachgewiesen.

Suchtberatungsstellen bieten niedrigschwellige Überlebenshilfen, psychosoziale Beratung, Ausstiegshilfen und ambulante Rehabilitation für Betroffene an. Sie beraten und unterstützen ebenso Angehörige suchtkranker Menschen. Eine zentrale Funktion der Beratungsstellen im Suchthilfesystem ist es, als Verbindungsglied und Vermittlungsstelle zwischen den medizinischen, den therapeutischen und den psychosozialen Angeboten einschließlich der Selbsthilfegruppen zu dienen.

Die Suchtkrankenhilfe befindet sich in einem Prozess der Umstrukturierung. Zukünftig sollen regionale Zuständigkeiten für einen Großteil der Einrichtungen gelten. Der Betrieb der Einrichtungen soll gerade auch in der Zeit der Umstrukturierung abgesichert und gestärkt werden. Dazu werden die bereits mit dem Haushalt 2015 und 2016 beschlossenen Verstärkungsmittel aus dem „Strukturfonds für Innovation und Effektivität“ (Drs. 20/13954) in Höhe von zuletzt 230.000 Euro auch in den Jahren 2017 und 2018 für die Suchthilfe eingesetzt. Zusätzlich sollen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 270.000 Euro für die Suchthilfe in den Fonds eingestellt werden. Damit stehen insgesamt Verstärkungsmittel in Höhe von 500.000 Euro jeweils für die Jahre 2017 und 2018 für die Suchthilfe zur Verfügung.

In der Forschung ist ein Zusammenhang zwischen der Prävalenz von Suchterkrankungen und geringen Einkommen vielfach belegt. Der Ausbau der strukturellen Verstärkungsmittel um jeweils 270.000 Euro in den Jahren 2017 und 2018 soll deshalb insbesondere genutzt werden, um die Arbeit von Suchthilfeträgern in sozial belasteten Quartieren zu stärken.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

im Einzelplan 5 den „Strukturfonds für Innovation und Effektivität“, der mit dem Ersuchen aus der Drs. 20/13954 geschaffen wurde, für Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger in den Jahren 2017 und 2018 mit der bisherigen Zielsetzung fortzuführen, zweckgebunden für die Ziele der Suchthilfe um jeweils 270.000 Euro zu erhöhen sowie eine Finanzierung aus der Produktgruppe 257.01 sicherzustellen.

 

sowie
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion