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Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder schnellstmöglich auf die hamburgischen Beamt:innen und Richter:innen übertragen

Mittwoch, 06.12.2023

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist eine attraktive Arbeitgeberin und verfügt über einen gut ausgestatteten und handlungsfähigen öffentlichen Dienst. Dies hat sich zuletzt in besonderer Weise während der Corona-Pandemie, im Umgang mit der hohen Zahl unterzubringender Flüchtlinge sowie der Energiekrise und ihren Auswirkungen auf die Stadt gezeigt. Neue Aufgaben und Herausforderungen werden zum Wohle der Stadt und ihrer Bürger:innen angenommen und auch unter schwierigen Rahmenbedingungen und häufig hohem Zeitdruck sachgerecht bewältigt. Ein wesentlicher Faktor, damit dies auch weiterhin gelingt, sind gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Auch hier wurden zuletzt zur Attraktivitätssteigerung Neuerungen, z. B. mit einer weitreichenden Regelung zur Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, umgesetzt. Darüber hinaus gehört dazu aber auch eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten. Unterschiede im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes sind in erster Linie Folge der getrennt und zu unterschiedlichen Zeitpunkten geführten Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen bzw. für die in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vertretenen Länder. Nachdem sich die Tarifvertragsparteien für den Bund und die Kommunen zuletzt im April 2023 u. a. auf Inflationsausgleichszahlungen (Juni 2023 bis Februar 2024) und Entgelterhöhungen (zum 1. März 2024) geeinigt haben, laufen seit Ende Oktober dieses Jahres die Tarifverhandlungen. Die dritte und letzte Verhandlungsrunde ist für den 7. und 8. Dezember 2023 terminiert. Sollte dann für die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallenden Beschäftigten der FHH eine Einigung erzielt werden, ist es Sache von Senat und Bürgerschaft, über eine Übernahme eines solchen Tarifergebnisses für die Beamt:innen und Richter:innen zu entscheiden und die notwendige gesetzliche Grundlage zu schaffen.

 

Um generell gegenüber dem Bund und den Kommunen insbesondere im Hinblick auf die notwendige Fachkräftegewinnung und -bindung schnell aufzuholen, zugleich ein klares Signal der Wertschätzung an das Personal der FHH zu senden und den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Besoldung gerecht zu werden, ist es angezeigt, das erwartete Tarifergebnis zügig durch die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen – wie seit 2011 / 2012 üblich – „1:1“ auf die Beamt:innen und Richter:innen zu übertragen.

 

Ziel muss es sein, allen Beschäftigen unabhängig von ihrem Status zeitgleich schnellstmöglich Zahlungen aus einem Tarifergebnis 2023 zukommen zu lassen – soweit erforderlich auch im Vorgriff und unter dem Vorbehalt eines Gesetzesbeschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft.

 

Um dies zu gewährleisten, möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. der Hamburgischen Bürgerschaft nach Vorliegen eines Tarifergebnisses 2023 für den öffentlichen Dienst der Länder schnellstmöglich, ggfs. gestaffelt, die notwendigen Gesetzentwürfe zur Übertragung dieses Tarifergebnisses auf die Beamt:innen und Richter:innen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen,

 

2. der Hamburgischen Bürgerschaft hierüber im Zuge der weiteren Verfahrensschritte fortlaufend zu berichten.

 

sowie
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion