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Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Hamburg weiter verbessern – Bundesteilhabegesetz erfolgreich umsetzen

Mittwoch, 05.07.2017

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde zum Jahreswechsel 2016/2017 ein großes, sozialpolitisches Vorhaben für die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht. Das „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe soll in den nächsten Jahren schrittweise durch ein moderneres Recht auf Teilhabe abgelöst werden. So wird mehr individuelle Selbstbestimmung und die dafür notwendige Unterstützung ermöglicht. Das BTHG ist ein umfassendes Gesetzespaket, das Verbesserungen und Änderungen in vielen Bereichen vorsieht. Entsprechend umfangreich ist die Umsetzung der neuen rechtlichen Grundlagen.

Im Bundesteilhabegesetz wird die Eingliederungshilfe künftig im SGB IX Teil 2 geregelt und ist personenzentriert ausgerichtet. Die notwendige Unterstützung wird unter ganzheitlicher Perspektive am notwendigen individuellen Bedarf ausgestaltet sein. Fach- und Unterstützungsleistungen werden von den existenzsichernden Leistungen getrennt.

Ein Grundsatz bei der Erarbeitung des BTHG war es, dass durch die neue Form der Leistungsgewährung niemand schlechter gestellt werden sollte. Da es hier immer wieder Unsicherheiten gerade auch bei den Menschen mit Behinderung gab, wurde im Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene durchgesetzt, dass es zunächst eine Erprobung der neuen Formen der Leistungserbringung geben sollte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert deshalb in den Jahren 2017 bis 2021 im Einvernehmen mit den zuständigen Landesbehörden Projekte zur modellhaften Erprobung des zum 1.1.2020 in Kraft tretenden neuen Eingliederungshilferechts. Sollten sich in der Erprobung nicht beabsichtigte Auswirkungen ergeben, kann und soll hier nachgesteuert werden. Das BMAS lässt die Erprobung wissenschaftlich untersuchen. Anhand der gewonnenen Untersuchungsergebnisse wird der Bundesgesetzgeber über die konkrete Fassung der Norm entscheiden. Während der Erprobung werden das alte und das neue Leistungsrecht parallel nebeneinander geführt, so dass es für Menschen mit Behinderung zu keinerlei Änderungen während der Erprobung kommt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat u.a. mit dem Programm „Hamburger Budget für Arbeit“ im Bereich der Vermittlung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt und mit dem spezialisierten Jobcenter für schwerbehinderte Menschen am Standort „Neue Flora“ bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung eingenommen.

Mit dem zentralen Fachamt Eingliederungshilfe beim Bezirksamt Wandsbek verfügt Hamburg zudem über eine hervorragende Struktur für die modellhafte Erprobung einzelner Aspekte des neuen Leistungsrechts in der Eingliederungshilfe und kann den zahlreichen Anforderungen, die sich aus dem BTHG ergeben, gerecht werden.

Auf Grundlage der bereits vorhandenen Strukturen in der FHH und der Vorreiterfunktion in Bezug auf die Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt liegt die Bewerbung als Modellträger zur Erprobung der neuen Eingliederungshilfe deshalb nahe.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich dafür einzusetzen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg an der wissenschaftlich begleitenden Erprobung einzelner geeigneter Aspekte der neuen Eingliederungshilfe als Modellträger teilnimmt, und

2. der Bürgerschaft bis spätestens Mitte 2018 zu berichten.

 

sowie
  • Mareike Engels
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Antje Möller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion