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Teilnahme der Hamburger Hochschulen an einem gemeinsamen Verfahren bei der Hochschulzulassung

Mittwoch, 24.06.2009

Im Juni 2008 unterzeichneten die Ministerpräsidenten der Bundesländer einen Staatsvertrag, mit dem die „Zentrale Vergabestelle für Studienplätze“ (ZVS) in eine Stiftung mit zwei Aufgaben umgewandelt werden sollte. Als eine der beiden Aufgaben wurde der Aufbau eines Systems vorgesehen, welches gewährleistet, dass Studienbewerber sich zentral, also nur einmal bewerben müssen.

Hintergrund ist, dass es aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre dringend eines koordinierten Verfahrens bedarf, um eine Vergabe der an den Hochschulen vorhandenen Studienplätze zu Beginn eines Semesters sicherzustellen. In der Vergangenheit haben sich nämlich viele Studienbewerber an vielen unterschiedlichen Hochschulen beworben und häufig von mehreren Hochschulen eine Zulassung erhalten. Da die Zusage der Bewerber für einen Studienplatz zum Teil erst sehr spät erfolgte, zog sich häufig das Nachrückverfahren für die nicht besetzten Plätze weit in die Semester hinein, wodurch zahlreiche Studienplätze unbesetzt blieben.

Die Bürgerschaft beschloss deshalb am 11.02.2009 einstimmig, das Gesetz über den Staatsvertrag zur Umwandlung der ZVS in eine Stiftung für Hochschulzulassung anzunehmen!

Zeitgleich kündigten jedoch zwölf deutsche Hochschulen an, sich nicht an dem neuen System zu beteiligen, sondern ein eigenes an dem System „STiNE“ der Universität Hamburg angelehntes Parallelsystem betreiben zu wollen. Alleine drei der zwölf Hochschulen kamen aus Hamburg, wobei die Universität Hamburg offensichtlich die Initiatorin dieses Parallelsystems war und dies in einer Pressemitteilung vom 11. Februar 2009 als „Hamburger Initiative“ bezeichnete – also just an jenem Tag, an dem die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig dem „Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung“ zugestimmt hat. Die Präsidentin der Universität Hamburg erklärt in dieser Pressemitteilung, dass „teure Investitionen in zentrale Servicestellen überflüssig sind“.

Als Reaktion darauf wurde Anfang März von Bund und Ländern ein Übergangsverfahren vereinbart. Auch hierfür gilt jedoch, dass möglichst alle Hochschulen sich daran beteiligen sollten, damit es funktioniert.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht, auf die Hamburger Hochschulen hinzuwirken, dass diese sich dem Übergangsverfahren bei der Hochschulzulassung zum Wintersemester 2009/2010, wie es am 03.03.2009 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz verabredet wurde, anzuschließen und die Fristen für ihre Zulassungsverfahren anzugleichen.

Darüber hinaus werden die Hochschulen aufgefordert, ab dem Wintersemester 2010/2011 das Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung zu nutzen.