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Transparenz der bezirklichen Lebensmittelkontrolle

Dienstag, 12.12.2006

Haushaltsplanentwurf 2007/2008 - Einzelplan 4

 

Eine zentrale Rolle für den Verbraucherschutz in Hamburg spielt die Lebensmittelkontrolle. Mit der Bezirksverwatungsreform wurde die Lebensmittelkontrolle endgültig den Bezirken zugewiesen.

 

Der lebensmittelbezogene Verbraucherschutz war im abgelaufenen Jahr Gegenstand der Prüfung des Rechnungshofes (Rechnungshofbericht 2006, Tzn. 133 – 150, dazu Bericht des Unterausschusses Prüfung des Haushaltsrechnung vom 17.8.06, graues Papier S. 21 ff.). Sie kam zu dem Ergebnis, dass in der hamburgischen Lebensmittelkontrolle dringender Handlungsbedarf bestehe. Lebensmittelkontrolle werde in den Bezirken nicht einheitlich durchgeführt. Weiterhin gebe es keine valide Datengrundlage, noch eine abgesicherte flächendeckende Risikoorientierung.

 

Nach Darstellung des Rechnungshofes weist die Aufgabenwahrnehmung durch die Bezirksämter insbesondere hinsichtlich der

 

- Kontrolldichte,

 

- Kontrollen je Lebensmittelkontrolleur,

 

- Beanstandungsquoten,

 

- Umgang mit Ordnungswidrigkeiten

 

nicht plausible Bandbreiten auf. Kennzahlen für die Steuerung dieses Aufgabenbereichs sind nicht verfügbar. Der Rechnungshof mahnte eine Richtlinie an, mit der die Bezirksämter insbesondere Maßstäbe für die Kontrollfrequenz, Umfang und Tiefe der Betriebsüberwachungen sowie ein Berichtssystem vorgegeben werden.

 

Die 2005 noch zuständige Behörde für Wissenschaft und Gesundheit hat die Prüfung des Rechnungshofes zum Anlass für eine externe Untersuchung der bezirklichen Dienststellen im gesamten Gesundheits- und Verbraucherschutz genommen, deren Ergebnisse – nach Aussagen der Verwaltung vor dem Unterausschuss für die Prüfung der Haushaltsrechnung - die Feststellung des Rechungshofes bestätigen. Erst im März nächsten Jahres will der die inzwischen zuständige Behörde für Familie, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz über Veränderungen der Lebensmittelkontrolle berichten bzw. die Konsequenzen aus dem Gutachten berichten (vgl. Protokoll des Haushaltsauschusses 18/49, S. 40, Pkt. 40).

 

Nach Auskunft des Senats (Drs. 18/4541 vom 23.6.06), benennt das Gutachten des schwedischen Beratungsunternehmens Ramböll Defizite u. a. hinsichtlich der

 

- Datenqualität und Datenerhebung

 

- Organisation und einzelner Geschäftsprozesse

 

- gerechten Ressourcenverteilung zwischen den Bezirken

 

und unterbreite Vorschläge u. a. zur

 

- Verbesserung der Datengrundlage sowie der Funktionalität der Datenerhebungsverfahren

 

- Optimierung der Organisation, beispielsweise durch Bündelung von Aufgaben

 

und Konzentration in einzelnen Bezirksämtern

 

- Angleichung der Personalausstattung zwischen den Bezirksämtern.

 

Die jetzt vorliegenden Daten und Informationen sowie deren Fortschreibung bilden eine gute Grundlage für ein Bericht über die Lebensmittelkontrolle, der der Öffentlichkeit und der Bürgerschaft fortan jährlichen zur Mittel des Jahres vorgelegt bzw. ins Internet gestellt werden soll. Dies macht die Lebensmittelkontrolle transparent und verstärkt das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit ihrer Lebensmittel und die Lebensmittelkontrolle selbst.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen,

 

jährlich zur Mitte des Jahres einen Bericht über die Lebensmittelkontrolle durch die Bezirke vorzulegen, der Grundlagen und Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle in den Bezirken offen legt.

 

Dabei sollen je Bezirk die Anzahl der zu prüfenden und geprüften Betriebe, die Zahl und Arbeitsweise der Kontrolleure („Betriebe je Kontrolleur“, „Kontrollen je Betrieb“, „Kontrollen je Kontrolleur und Arbeitstag“, „Art der Kontrollen“, „Zahl und Grund der Beanstandungen“, „Höhe und Häufigkeit der Bußgelder – auch im Verhältnis zu den Delikten“) dargestellt sowie Rechtsgrundlagen der Prüfungen, Organisation und Abläufe der bezirklichen Lebensmittelkontrolle beschrieben sowie ein Benchmarking zwischen den Bezirken erarbeitet werden.

 

Der Bericht soll zu gegebener Zeit mit dem des Hygiene-Instituts und anderer für den Verbraucherschutz in Hamburg relevanten Einrichtungen verbunden werden.