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Transparenz im SNH stärken

Donnerstag, 08.05.2014

2. Neufassung

Die Grundlage der Ermächtigung Kosten zu verursachen sind im Haushalt nach SNH die Leistungszwecke. Gemäß § 16 Landeshaushaltsordnung in der ab 2015 geltenden Fassung sind Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen (Leistungszweck) für jede Produktgruppe im Haushaltsplan verbindlich festzulegen. Dies geschieht in Form der zugeordneten Produkte, der Ziele, Kennzahlen und Kennzahlenwerte. Zur Beurteilung der Leistungszwecke ist es daher erforderlich, die genaue Definition der Kennzahlen zu kennen, soweit sich diese nicht eindeutig und unmissverständlich aus der Bezeichnung ergibt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird daher aufgefordert, der Bürgerschaft mit der Vorlage des Haushaltsplan-Entwurfs 2015/2016 eine Übersicht elektronisch zugänglich zu machen, in der die den einzelnen Kennzahlen zugrundeliegenden Definitionen bzw. Parameter dargestellt werden, soweit sich diese nicht eindeutig aus der Bezeichnung ergeben.

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Roland Heintze
  • Thilo Kleibauer
  • Thomas Kreuzmann
  • Nikolaus Haufler
  • Hans-Detlef Roock (CDU) und Fraktion der Abgeordneten Jens Kerstan
  • Martin Bill
  • Dr. Eva Gümbel
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion der Abgeordneten Robert Bläsing
  • Katja Suding
  • Finn-Ole Ritter
  • Anna von Treuenfels
  • Dr. Thomas-Sönke Kluth (FDP) und Fraktion der Abgeordneten Norbert Hackbusch
  • Christiane Schneider
  • Kersten Artus
  • Dora Heyenn
  • Tim Golke (LINKE) und Fraktion