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Transparenz und Vertrauen stärken: Hamburg macht sich auf den Weg zum Lobbyregister und legislativem und exekutivem Fußabdruck.

Mittwoch, 10.05.2023

Transparenz wird in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) großgeschrieben. Mit der Verabschiedung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Jahr 2012 hat Hamburg eine Vorreiterrolle im Bereich der Informationsfreiheit und der Transparenz eingenommen. Das zeigt sich auch an Hamburgs Spitzenposition im Transparenzranking, einem Projekt der „Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.“ und von „Mehr Demokratie e.V.“. Das HmbTG hat bundesweit Beachtung gefunden und gilt als vorbildliches Regelungswerk zur Schaffung von mehr Transparenz in Staat und Verwaltung. Im Transparenzranking 2021 von „Mehr Demokratie e.V.“ und der „Open Nowlegde Foundation Deutschaland e.V.“ wird es auch als „Musterbeispiel für Transparenzgesetze in Deutschland“ ausgewiesen.

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz hat jede Person das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Offenes Wissen ist in einem demokratischen Staat Voraussetzung jeder Mitbestimmung. Es wirkt Korruption entgegen und stärkt insgesamt das Vertrauen der Bürger:innen in den Staat. Nur wer einen Vorgang kennt, kann sich aktiv in politische Prozesse einbringen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2012 das HmbTG auf Grundlage eines Ersuchens der SPD-Fraktion (Drs. 20/4268) und im Austausch mit der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ interfraktionell einstimmig von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen (Drs. 20/4466).

Das daraus als dessen Kernstück resultierende Transparenzportal feiert im Jahr 2024 sein zehnjähriges Jubiläum. Es gibt den Bürger:innen die Möglichkeit, Einsicht in die wesentlichen Vorgänge der öffentlichen Verwaltung zu erhalten und im Zuge einer Open-Data-Strategie öffentlich zugängliche Daten zu nutzen. Die Zugriffszahlen der Bürger:innen sowie die einsehbaren Daten im Transparenzportal sind entsprechend in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (Drs. 22/9484).

Hamburgs Vorreiterrolle in Sachen Transparenz wurde ausgebaut, indem das Hamburgische Transparenzgesetz im Jahr 2019 auf die sogenannte mittelbare Staatsverwaltung mit Beschluss der Bürgerschaft ausgeweitet wurde (Drs. 21/19424). Bürger:innen haben seitdem das Recht und die Möglichkeit, sich über das Transparenzportal Hamburg auch über Vorgänge der mittelbaren Staatsverwaltung (Universitäten, Kammern etc.) zu informieren. In Zuge dessen wurden die administrativen Abläufe der selbstständig verwalteten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts veröffentlichungspflichtig. Die Transparenzpflicht der Hamburgischen Verwaltung wurde im Jahr 2020 in Artikel 56 Satz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) verankert.

Nun wollen wir den nächsten Schritt für mehr Transparenz und Vertrauen der Bürger:innen machen: Die Einführung eines Lobbyregisters sowie eines legislativen und exekutiven Fußabdrucks macht es für Bürger:innen transparent und nachvollziehbar, wer in welchem Maße Einfluss auf politische und gesetzgeberische Vorhaben nimmt. Sowohl der Bund als auch einige Länder haben bereits ein Lobbyregister und/oder einen legislativen und exekutiven Fußabdruck eingeführt.

Ein Lobbyregister ist eine öffentlich einsehbare Datenbank, in der sich Akteure auf Grundlage eines Lobbyregistergesetzes verpflichtend eintragen müssen. Dies geschieht durch die Akteure vor entsprechenden Kontaktaufnahmen. Ein legislativer und exekutiver Fußabdruck zeichnet nach, wer – je nachdem wer den Gesetzesentwurf einbringt – außerhalb der Legislative oder Exekutive an der Entstehung eines konkreten Gesetzes beteiligt war und Einfluss genommen hat. Eine Auflistung beteiligter Akteur:innen kann durch die Veröffentlichung von eingegangene Stellungnahmen ergänzt werden.

Lobbyismus bzw. organisierte Interessenvertretung gehört zu einer offenen und pluralistischen Gesellschaft. Austausch mit Interessenvertretungen und interessierten und betroffenen Bürger:innen dient der gesellschaftlichen Integration und der Bürger:innennähe. Klar ist dabei allerdings auch, dass nicht alle Interessen in einer pluralistischen Gesellschaft in gleicher Weise organisiert und durchsetzungsfähig sind. Es liegt daher im ureigensten Interesse der Legitimation und Akzeptanz von Politik, dass nicht einmal der Verdacht entstehen darf, dass aufgrund des Austausches zwischen Politik und gut organisierten Interessenvertretungen Partikularinteressen zu Lasten des Gemeinwohls durchgesetzt werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Hamburgische Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, wie für Hamburg ein Lobbyregistergesetz mit legislativem und exekutivem Fußabdruck unbürokratisch und anwendungsfreundlich ausgestaltet werden kann, und dabei

a. Sanktionen bei Verstößen durch bzw. gegenüber Interessenvertretungen vorzusehen,

b. eine datenschutzkonforme Umsetzung,

c. die bisherige Anwendungspraxis in Bund und Ländern einzubeziehen,

d. eine digitale, unentgeltliche, maschinenlesbare, durchsuchbare und anwendungsfreundliche Datenbank bereitzustellen,

e. eine unmittelbare Echtzeit-Online-Registrierung durch Interessenvertretungen im Lobbyregister zu ermöglichen,

f. die mittelbare Staatsverwaltung und niedrigere Hierarchiestufen zu berücksichtigen,

g. zu prüfen, ob die Zuständigkeit bei der:dem Bürgerschaftspräsidenten:in oder einem:einer Beauftragten für ein Lobbyregister angesiedelt werden kann,

h. zu prüfen, ob Synergieeffekte durch eine Anbindung des Lobbyregisters an die Fachliche Leitstelle Transparenzportal mit einer Nutzung dort bereits entwickelter IT-Strukturen und Workflows erzielt werden können,

i. einen regelmäßigen Bericht an beziehungsweise durch die:den Bürgerschaftspräsident:in vorzusehen;

2. der Bürgerschaft bis zum 31.03.2024 Bericht zu erstatten.

 

sowie
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion