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Trassenfreihaltung für den Bau der S 4

Donnerstag, 19.11.2009

Bereits in ihrer Sitzung am 28. Februar 2001 beschloss die Bürgerschaft einstimmig folgendes Ersuchen an den Senat (Drucksache 16/5601):

„Der Senat wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der bevorstehenden Planfeststellungsverfahren für die Elektrifizierung der Strecke Hamburg–Lübeck und im Rahmen zukünftiger Planfeststellungsverfahren zur Aufhebung von Bahnübergängen ein weiterer Ausbau der Strecke mit zusätzlichen Gleisen für eine S-Bahn nach Hamburger Standard planerisch berücksichtigt wird.“

Der noch heute gültige Verkehrsentwicklungsplan 2004 (Drucksache 17/4214) enthält die Maßnahme „Ausbau der S 4 bis Ahrensburg“, wenn auch ohne zeitliche Perspektive. Im Zusammenhang mit der Maßnahme „Aufhebung von Bahnübergängen im Bezirk Wandsbek“ heißt es darin mit Blick auf die S 4: „Bei den Maßnahmen werden künftige Planungen für eine Elektrifizierung der Bahn mit Oberleitung sowie für gesonderte Gleise einer Gleichstrom-S-Bahn planerisch ohne materielle Vorleistungen berücksichtigt.“

Am 22. Februar 2005 antwortete der Senat schließlich auf ein anderes Ersuchen in Bezug auf den Bau einer S-Bahn-Linie nach Ahrensburg (Drucksache 18/1820):

„… es ist jedoch generell vorgesehen, bei den Projekten zur Aufhebung der Bahnübergänge den mehrgleisigen Ausbau im notwendigen Umfang zur berücksichtigen. Die Straßenbrücken erhalten die erforderliche Breite, bei den Eisenbahnbrücken werden die Tröge so ausgebildet, dass die später notwendigen Brücken höhengleich angelegt werden können.“

In seinem Jahresbericht 2001 (Drucksache 16/5764) hatte der Rechnungshof jedoch kritisiert, dass beim Bau der Straßenüberführung Holstenhofweg und beim Bau der Geh- und Radwegunterführung Luetkensallee entgegen den Vorgaben aus der Drucksache 13/5583 vom 20. Februar 1990 nicht nur planerische, sondern auch finanzielle Vorleistungen im Hinblick auf die Möglichkeit eines späteren S-Bahn-Baus erbracht wurden. Der Rechnungshof hat jedoch nicht die Vorleistungen für die S 4 an sich kritisiert, sondern den Umstand, dass diese nicht von den durch die Bürgerschaft bewilligten Investitionsmitteln gedeckt gewesen seien. Der Rechnungshof regte deshalb an: „Vor dem Hintergrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel sei es erforderlich, dass die Baubehörde gegenüber den politischen Entscheidungsträgern künftig die Planungsvorgaben hinsichtlich eines möglichen S-Bahn-Baus im Einzelnen präzisiere, damit unzweifelhaft sei, ob auf jegliche materiellen Vorleistungen verzichtet werden solle bzw. welche Vorleistungen nach Art und finanziellem Umfang als sinnvoll und wirtschaftlich vorzusehen seien.“ (Drucksache 17/428) Dies ist seitdem jedoch nicht geschehen. Der Hinweis in den Erläuterungen zum Haushaltstitel 6300.891.20 „Kostenanteil Hamburgs an der Aufhebung der Bahnübergänge in Wandsbek“, wonach ein Kostenanteil für Vorleistungen für den nachträglichen Bau einer Gleichstrom-S-Bahn in den Gesamtkosten der Maßnahme berücksichtigt ist, hat sich insofern als nicht ausreichend erwiesen. Unter dem Eindruck dieser Kritik hat die zuständige Behörde bei den folgenden Maßnahmen zur Aufhebung von Bahnübergängen offenbar von weiteren materiellen und finanziellen Vorleistungen abgesehen, auch wenn diese aus Gründen der Wirtschaftlichkeit möglicherweise geboten gewesen wären.

Bei dem am 24. September 2009 begonnenen Bau einer Straßenbrücke als Ersatz für den Bahnübergang Dassauweg wurde der spätere Bau der S 4 noch nicht einmal mehr planerisch berücksichtigt: Obwohl die Machbarkeitsstudie der S-Bahn Hamburg GmbH aus dem Jahre 2002 zu dem Ergebnis gekommen war, dass bis zur Landesgrenze ein viergleisiger Ausbau erforderlich ist (Drucksache 17/2237), wurde bei der Planung der Straßenbrücke Dassauweg mit Blick auf den Bundesverkehrswegeplan lediglich ein späterer dreigleisiger Ausbau der Eisenbahnstrecke vorgesehen. Für 6,7 Mio. Euro droht hier somit eine Engstelle zu entstehen, die für einen stabilen S-Bahn-Betrieb nicht dienlich ist und beim späteren S-Bahn-Bau zu unnötigen Mehrkosten führen kann, und das, obwohl mit einer weiteren Machbarkeitsstudie nochmals untersucht werden soll, ob, und wenn ja, wo ein Ausbau der Strecke auf vier Gleise im Hinblick auf die S 4 wünschenswert ist (Drucksache 19/4351).

Der Bau der S 4 ist eines der herausragenden verkehrspolitischen Ziele der nächsten Dekade und von großer Bedeutung sowohl für den Hafenhinterlandverkehr als auch für die Entwicklung des Hamburger Ostens. Die Bürgerschaft hat sich in der Vergangenheit deshalb mehrfach einstimmig für den Bau der S 4 ausgesprochen (Drucksachen 17/3183, 18/447, 18/2459, 19/2097). Alle Maßnahmen, die die Voraussetzungen für die Realisierung der S 4 verschlechtern würden, müssen deshalb unterlassen werden.

 

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bei allen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck einen späteren bis zu viergleisigen Ausbau für die S-Bahn-Linie 4 (S 4) planerisch zu berücksichtigen und vor dem weiteren Verzicht auf materielle und finanzielle Vorleistungen, die jedoch sinnvoll und wirtschaftlich wären, die Bürgerschaft gemäß der Empfehlung des Rechnungshofs zu befassen,

2. ab sofort keine Grundstücksgeschäfte mehr zu tätigen und keine öffentlichen beziehungsweise privaten Planungen mehr zu realisieren, die im Widerspruch zu den bislang vorliegenden Planungen und Untersuchungen zur S 4 stehen und die die Realisierung der S 4 erschweren, im Extremfall sogar verhindern könnten und

3. alle in einem Planfeststellungsverfahren befindlichen beziehungsweise bereits planfestgestellten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck (insbesondere die Aufhebung der Bahnübergänge im Bezirk Wandsbek) auf ihre Verträglichkeit mit den bisherigen Planungen und Untersuchungen zur S 4 hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.