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Überdeckelung der A7 in Altona, Stellingen und Schnelsen – Der Baubeginn in Stellingen ist erst der Anfang – Bürgerschaft unterstützt „Altonaer Konsens"

Mittwoch, 21.05.2014

Am 05.05.2014 haben die vorbereitenden Arbeiten für den Abriss der Langenfelder Brücke im Zuge der Autobahn A 7 begonnen. Damit beginnen die Arbeiten zur Reali¬sierung des ersten Autobahnprojekts in Hamburg, das Verkehrsentwicklung und Stadtentwicklung zugleich ermöglicht. Zur Zeit läuft das Vergabeverfahren für die Errichtung und den Betrieb im Ausbauabschnitt Stellingen bis Bordesholmer Drei¬eck. Mit diesen Maßnahmen wird zukunftsorientiert gezeigt, wie trotz stetig wachsen¬der Verkehrszahlen die Wiederherstellung lebenswerter Stadtteile und ein vor Lärm geschütztes Leben der Anlieger gelingen kann. In allen Bauabschnitten werden län¬gere Abschnitte vollständig abgedeckelt. Auf den Deckeln werden Grünanlagen und Kleingärten entstehen. Der Bund und Hamburg, aber auch die deutsche Wirtschaft und die betroffenen Anlieger haben ein vitales Interesse daran, die Baumaßnahmen so schnell wie irgend möglich abzuschließen.

Im Bereich Altona wurde die Idee der Überdeckelung geboren und von engagierten Altonaer Bürgern wird seit mehr als zwanzig Jahren nachhaltig auf ihre Realisierung gedrängt. Auch die Bezirksversammlung setzt sich mit dem „Altonaer Konsens für eine zeitnahe und größtmögliche Überdeckelung der A 7 in Altona ein. Der „Altonaer Konsens" soll mit diesem Schulterschluss in der Bürgerschaft aufgegriffen werden.

Gleichwohl liegt im Bereich Altona noch kein Planfeststellungsantrag für den Ausbau der A 7 vor. Um einen Planfeststellungsantrag stellen zu können, muss von Ham¬burg eine Entscheidung getroffen werden, in welchem Umfang zusätzliche Deckel¬bauwerke zu Lasten des Hamburger Haushalts finanziert werden sollen.

Der Bund wird – nach jetzigem Stand – im Falle des achtstreifigen Ausbaus einen Bereich nördlich und südlich der B431 in einer Gesamtlänge von 730 m überdeckeln und die Strecke bis zur S-Bahnüberführung und den Be¬reich südlich der S-Bahn Überführung bis zur Anschlussstelle Othmarschen mit ei¬nem Galeriebauwerk über den westlichen Fahrstreifen überdecken. Nördlich dieses Deckelbereiches muss der Bund Lärmschutzwände bis zur Höhe des ehemaligen Polizeischießplatzes finanzieren. Die zuständigen Hamburger Behörden prüfen ausgehend von den Zielsetzungen des Senats von 2009 (Drs. 19/2471), inwieweit eine vollständige Schließung im Bereich des Galeriebau¬werks von der S-Bahn bis zur Behringstraße insbesondere technisch möglich ist und welche konkreten technischen, baulichen und stadtentwicklungs¬politischen Umsetzungs- und Finanzierungsoptionen zur Verlängerung des Deckel¬bauwerks nach Norden bestehen. Die Bürgerschaft bekennt sich vor diesem Hintergrund weiterhin zu den Zielsetzungen des Senatsbeschlusses von 2009 zur ver¬bindlichen Realisierung des Altonaer Deckels in einer Mindestlänge von 2030m von der S-Bahn bis zur Höhe des Polizeischießplatzes (Drs 19/2471). Um der Bürgerschaft eine konkret durchgerechnete Umsetzungsentscheidung zum „Altonaer Deckel“ zu ermöglichen, muss zwin¬gend eine verlässliche Vorplanung mit einer belastbaren und sämtliche Risiken berücksichtigende Kostenschätzung im Bereich Altona vorgelegt werden. Dabei sind auch der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Luftschadstoffen sowie der Umfang der erforderlichen technischen Tunnelausrüstung zu berücksichtigen.

Die Verlagerung der Autobahnmeisterei Othmarschen und die Verwertung dieses Grundstücks ist in diesem Kontext eine mögliche (Mitfinanzierungs-)Option, um eine vollständige Abdeckelung statt der Galerie zu errichten. Ob die bei einer Verla-gerung der Autobahnmeisterei mögliche Verwertung der entsprechenden Fläche für Woh¬nungsbau einen signifikanten Beitrag zur Deckung der Hamburger Kosten leisten könnte, steht noch nicht fest und hängt auch von einer, aus Hamburger Sicht wohlwollenden Klärung der In¬teressen des Bundes ab. Dieses bedarf zeitnah einer abschließenden Klärung.

Die Hamburger Ergänzungen (Volldeckel) sind grundsätzlich aus Verkaufserlösen der Verwertungsflächen und dem Hamburger Kernhaushalt zu finanzieren. Kos-tensteigerungen im Rahmen des erforderlichen Lärm¬schutzes (Deges-Gutachten) oder der vom Bund initiierten Veränderungen sind vom Bund zu tragen. Allerdings wäre es wünschens¬wert, wenn der Bund auch im Falle von – nicht unbegrenzt für Hamburg allein tragbaren – Kosten¬risiken, Finanzierungslücken und Kos¬tensteige-rungen bei den Hamburger Ergänzungen bereit wäre, sich mit weiteren Fi-nanzmitteln zu beteiligen, um den Deckel insbesondere dort wirklich vollständig zu realisieren, wo das Engagement für den Deckel vor 20 Jahren seinen Anfang nahm – in Altona!

Der überparteiliche „Altonaer Konsens" soll mit diesem Antrag als überpar¬teilicher „Hamburger Konsens" auch an den Bund herangetragen werden – die Bür-gerschaft hält an dem politischen Ziel eines vollständigen Deckels von der Behringstraße bis zur ehemaligen Polizeischießanlage fest.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft begrüßt die in enger Zusammenarbeit mit dem Bund erziel¬ten Fortschritte bei der Realisierung des Ausbaus der A 7 in den Bereichen Stellingen und Schnelsen.

2. Die Bürgerschaft begrüßt den jüngst bekräftigten sogenannten „Altonaer Konsens" und unterstützt die darin zum Ausdruck gekommene Forderung der Bezirksver¬sammlung Altona, so zeitnah wie möglich auch in Altona den Ausbau der A 7 vorzunehmen und dabei einen Deckel zu planen, der folgenden Anforderun¬gen genügt:

a. Unter Wahrung des Gesundheitsschutzes soll im Rahmen des technisch Möglichen die vollständige Überdeckelung des Bereichs zwischen An-schlussstelle Othmarschen und S-Bahn-Überführung vorgesehen werden.

b. Die Bürgerschaft hält in diesem Zusammenhang an den Zielsetzungen des Senatsbeschlusses von 2009 (Drs. 19/2471) fest.

c. Der Planungsprozess für den Lärmschutztunnel ist über die vom Bund vorgesehene Länge von 730m hin¬aus unter Optimierung der Grundstücks-verwertung und der Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklungs-möglich¬keiten nach Norden auf insgesamt 2030m unverzüglich zu beginnen.

 

3. Die Bürgerschaft ersucht den Senat,

a. an den Bundesminister für Verkehr die Erwartung heranzutragen, die Fi-nanzierung des Autobahnausbaus im Abschnitt Stellingen so zügig abzusi-chern, dass die Realisierung parallel zur Realisierung des Ausbaus zwi-schen Dreieck Nordwest und Bordesholmer Dreieck bis 2018 abgeschlos-sen werden kann, und einen Finanzierungsbeitrag zum vom sogenannten „Altonaer Konsens" zu Recht eingeforderten „langen De¬ckels" in Altona zu leisten. Sollten im Planungsprozess zusätzliche Kostenrisiken, Finanzierungslücken und Kostensteigerungen auftreten, die nicht durch Steigerungen von Grundstückserlösen abgedeckt werden können, ist zu versuchen, weitere Finanzierungsbei¬träge des Bundes für die Realisierung des Deckel-Projekts einzuwerben.

b. die Bürgerschaft zeitnah zu unterrichten über den erreichten Planungsstand, über die Un¬tersuchungen zur Verlagerung der Autobahnmeisterei Othmarschen sowie die Möglichkeit, durch Verlagerung der Autobahnmeisterei Othmarschen einen signifikanten Finanzierungsbeitrag zu erzielen, ohne die Realisierung des Altonaer Deckels zu verzögern, über die aktualisierten Berechnungen der Kosten und Erlöspositionen aus der Verwertung von Flächen und über das weitere Verfahren.

c. der Bürgerschaft im 1. Quartal 2015 eine auf die abgeschlossene Vorplanung von mehreren Optionen gestützte Entscheidungsvorlage zur Möglichkeit der zeitnahen Realisierung und Finanzierung eines verlängerten Deckels in Altona vorzulegen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Hans-Detlef Roock
  • Dietrich Wersich
  • Klaus-Peter Hesse
  • Olaf Ohlsen
  • Jörg Hamann (CDU) und Fraktion der Abgeordneten Jens Kerstan
  • Olaf Duge
  • Filiz Demirel
  • Christa Goetsch
  • Dr. Eva Gümbel
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion der Abgeordneten Katja Suding
  • Dr. Wieland Schinnenburg
  • Finn-Ole Ritter
  • Anna von Treuenfels
  • Dr. Thomas-Sönke Kluth (FDP) und Fraktion