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Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Hamburg

Mittwoch, 06.06.2007

Nach einer europaweiten kritischen Debatte über den Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie des damaligen Kommissars Bolkestein hat das europäische Parlament eine geänderte EU-Dienstleistungsrichtlinie am 15. November 2006 beschlossen, die Ende 2006 endgültig in Kraft getreten ist. Innerhalb einer Frist von drei Jahren müssen die Mitgliedstaaten die Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Dabei kommt den Bundesländern eine zentrale Rolle zu.

Die Bundesländer sind insbesondere bei dem von der Richtlinie geforderten Normenscreening, der elektronischen Verfahrensabwicklung und der Schaffung einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleistungsanbieter aus anderen EU-Mitglieds-staaten gefordert.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,

 

- bis Ende 2007 einen Bericht über die zu erwartenden Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie auf die Hamburger Unternehmen insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einzelne Branchen, auf die Arbeitsbedingungen und die Lohnsituation der dort Beschäftigten als auch auf die Beschäftigungs- und Einstellungschancen in diesen Bereichen vorzulegen.

 

- Der Bericht soll unter anderem folgende Punkte umfassen:

 

- Übersicht der erforderlichen Anpassungen der Hamburger Rechts – und Verwaltungsvorschriften;

 

- Zeitplan der Umsetzung;

 

- Abstimmung der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie mit Wirtschafts- und Sozialpartnern in Hamburg.