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Umsetzung des „Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit“ in Hamburg

Freitag, 16.07.2010

Fußball ist in Deutschland die beliebteste Sportart. Die Bedeutung einer friedlichen Fankultur und einer gelungenen Fanarbeit konnte man 2006 in Hamburg z.B. bei der FIFA-Weltmeisterschaft erleben. Dennoch hat sich die Diskussion über Fan-Gewalt nach Vorfällen in der abgelaufenen Saison der 1. und 2. Bundesliga verschärft. Allein am letzten Spieltag war es in Bochum, Düsseldorf und Bremen zu schweren Ausschreitungen gekommen. In Erinnerung sind auch noch die Jagdszenen von Zuschauern von Hertha BSC Berlin nach dem Spiel Mitte März gegen den 1. FC Nürnberg. Wissenschaftler sprechen davon, dass es eine zunehmende "Event-Gewalt-Kultur“ bei Jugendlichen gibt.

Auf Veranlassung der Innenministerkonferenz ist unter Beteiligung des Deutschen Fußball Bundes (DFB), des Deutschen Sportbundes, des Deutschen Städtetages, des Bundesinnenministeriums und des Bundesministeriums für Frauen und Jugend sowie der Konferenzen der Innen-, Sport- und Jugendminister ein „Nationales Konzept Sport und Sicherheit“ (NKSS) entwickelt worden, das seit 1993 in Kraft ist. Es bildet unter Benennung konkreter Maßnahmen in den Handlungsfeldern Fanbetreuung, Stadionordnungen, Stadionverbote, Stadionsicherheit und Ordnerdienste die Basis für Sicherheitsmaßnahmen und die abgestimmte Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Anlass von Spielen in den Fußballbundes- und -regionalligen. Für Fußballländerspiele und DFB-Pokalspiele sowie vergleichbare Sportereignisse gilt das Konzept entsprechend.

Zur weiteren Koordinierung und Bearbeitung bundesweiter Aufgaben im Bereich Sport und Sicherheit ist parallel der Nationale Ausschuss Sport und Sicherheit unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden. Dieser schreibt das NKSS fort und gewährleistet darüber hinaus ein bundesweit einheitliches Vorgehen aller Beteiligten.

Mit der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 19/5142), sowie den Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen der (Drs.19/5686, Drs.19/5687 und Drs.19/6024) wurde deutlich, dass Hamburg in der Umsetzung des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit Defizite hat. Ein Ausschuss „Sport und Sicherheit“, wie er seit Jahren auf Bundesebene und in anderen Bundesländern etabliert ist, tagt in Hamburg nicht kontinuierlich. Stattdessen wird in Hamburg nur anlassbezogen ein Runder Tisch einberufen, der nicht den Vorgaben des Nationalen Konzepts entspricht. Eine Nachbesserung bei der strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen bei Fußballspielen in Hamburg ist dringend notwendig.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ in Hamburg, insbesondere für den Bereich „Institutionalisierung der Zusammenarbeit auf örtlicher Ebene“, vollständig umzusetzen.

2. einen „Örtlichen Ausschuss Sport und Sicherheit“ nach Vorgabe des „Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit“ zur Fußball-Bundesliga-Saison 2010/2011 in Hamburg einzurichten.

3. der Bürgerschaft über das Ergebnis bis 31.12.2010 zu berichten.